Tipp: Wer für sein Handy eine Prepaid-Karte nutzt und plant, diese künftig nicht mehr zu nutzen, etwa weil er eine andere Karte einsetzen möchte, sollte die Karte restlos leertelefonieren. Zwar existiert theoretisch die Möglichkeit sich ein Restguthaben auszahlen zu lassen, doch ist die häufig mit Schwierigkeiten verbunden.
Möchte man das Restguthaben zurückhaben, muß man die Original-SIM-Karte, sowie seine Bankverbindung beim Vertragspartner einreichen. Häufig wird sogar der Original-Lieferschein bzw. die Kaufquittung für die Karte verlangt. Dieses Verfahren und auch die Auszahlung dauert oft mehrere Wochen. Das lohnt sich, wenn überhaupt, nur bei einem größeren Restguthaben.
Einfacher ist es, die Karte so gut wie möglich gegen Null zu leeren und dann einfach mit der Schere zu zerschneiden und zu entsorgen.
Zerstören sollte man sie allerdings unbedingt, denn was viele nicht bedenken: Die Karte ist ja auf den Besitzer (zumindest auf den ersten Erwerber) registriert. Gerät eine nicht mehr benötigte Prepaid-Karte in falsche Hände, kann der neue Besitzer diese ja theoretisch wieder aufladen lassen und unter falscher Flagge segeln. Man stelle sich vor, der neue Kartenbesitzer begeht mit dem Handy eine Straftat und die Ermittlungsbehörden stoßen im Zuge der Ermittlungen auf den ursprünglichen Besitzer.
Deshalb sollte man auch Prepaid-Karten niemals einfach so an andere weitergeben.
Möchte man dennoch eine Karte verkaufen oder abgeben, zum Beispiel, weil man ein bestimmtes Handy, das nur mit dieser Karte funktioniert, bei einem Online-Auktionshaus versteigern möchte, sollte man so vorgehen:
Vor der Übersendung der Karte lässt man sich den Personalausweis des Käufers faxen oder in Kopie zusenden und sendet diese Information über den Inhaberwechsel auch an den Kartenanbieter.
So ist man auf der sicheren Seite.
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