In der kommenden Woche treffen sich die Justizminister der Länder zur regelmäßigen Justizministerkonferenz. Auf diesen Konferenzen stimmen die Länder das Vorgehen in Hinblick auf Recht und Ordnung ab und versuchen, oft leider erfolglos, eine gemeinsame Linie zu finden. Dieses Mal haben die Justizminister einen ganz besonderen Punkt auf der Tagesordnung: Sie wollen eventuell beschließen, daß künftig auch bei kleineren Delikte, wie zum Beispiel Diebstahl, dem Verurteilten als Hauptstrafe der Führerschein auf Zeit oder evtl. sogar auf Dauer entzogen wird.
In der heutigen Zeit sei der zeitweilige Verlust der Mobilität eine probate Strafe, meinen die Experten und argumentieren weiter, die Maßnahme sei leicht durchzuführen, der Verwaltungsaufwand halte sich in Grenzen und das Justizsystem werde insgesamt entlastet.
Auf der anderen Seite stehen die Mahner, die auf drohende Ungerechtigkeiten hinweisen. Wem in einer Stadt wie Köln, mit einem gut ausgebauten Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln der Führerschein zwei oder vier Wochen weggenommen wird, der hat nur mit Unbequemlichkeiten zu kämpfen, wem die gleiche Strafe aber auf dem flachen Land aufgebrummt wird, der steht vielleicht vor dem Ende seiner beruflichen Existenz oder gerät in wirkliche Nöte.
Auch wird argumentiert, Reiche kämen bei dieser Art der Bestrafung deutlich besser weg, sie könnten sich für den Zeitraum der Bestrafung einen Fahrer leisten oder auf das Taxi ausweichen, während finanziell Schwächere die volle Wucht der Strafe abbekämen.
Wir dürfen gespannt sein, ob diese Novelle durchkommt und welche Auswirkungen sie haben wird.
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