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Die erste eigene Wohnung: An diese Dinge sollte man denken

Immobilie

Mit Beginn von Studium oder Ausbildung startet fast immer auch die Suche nach einer neuen Bleibe. Bedeutet im Klartext: Die erste eigene Wohnung wird bezogen. Wer eine gefunden hat, kann sich in heutigen Zeiten glücklich schätzen und einen wesentlichen Punkt auf einer langen To-do-Liste abhaken. Doch damit ist noch längst nicht alles erledigt: Außerdem müssen Verträge für Strom und Internet her, Behördengänge stehen an, und die Versicherung der Eltern greift nun auch nicht mehr.

Sich einen Überblick verschaffen

Um den Überblick zu behalten, sollte man sich zunächst eine Liste mit allen Einnahmen zusammenstellen – BAföG, Wohngeld, Studienkredite oder Einkünfte aus einem Nebenjob oder dem Ausbildungsunternehmen. Den Einnahmen stellt man dann alle kommenden Ausgaben gegenüber. Dazu gehören:

  • die Kaltmiete der Wohnung
  • die Betriebskosten der Wohnung
  • die Stromkosten
  • die Kosten für einen Internet- oder Kabelvertrag
  • die Versicherungskosten

Außerdem gilt es, Anschaffungskosten für Möbel und Einrichtungsgegenstände einzuplanen – gerade bei der ersten eigenen Wohnung kommt für diverse kleine und große Haushaltsgegenstände so einiges zusammen. Je nach Kontostand fallen dafür regelmäßige Ratenzahlungen an. Generell ist es sinnvoll, alle Ausgaben genau aufzulisten. Dann hat man exakt im Blick, wie viel Geld beispielsweise für Lebensmittel, Drogerieartikel oder Freizeitaktivitäten übrig bleibt und sieht, wo unter Umständen noch Sparpotential besteht.

Miete und Nebenkosten

Generell richten sich die monatlichen Grundkosten für die Miete nach Größe, Lage und Zustand der Wohnung. Klar: Die Miete für ein Objekt im Zentrum ist deutlich höher als für eine vergleichbare Wohnung am Stadtrand. Außerdem sind Wohnungen, die erst kürzlich saniert wurden, ebenfalls teurer. Wer auf der Suche nach einer Bleibe ist, sollte eine Preisobergrenze festlegen, die zu zahlen man bereit ist. Nicht vergessen: zur Kaltmiete immer auch die Nebenkosten hinzurechnen! Dazu zählen die Kosten für Kalt- und Warmwasser sowie Heizkosten. Ob sie die Betriebskosten als Pauschale oder Vorauszahlung zahlen, können Vermieter und Mieter gemäß § 556 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) individuell vereinbaren.

Und was ist mit den Kosten für Abwasser, Grundsteuer und Versicherungen für das Gebäude, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Hausreinigung, Gartenpflege, Schornsteinreinigung, Fahrstuhl und Hausbeleuchtung und sonstige gemeinschaftliche Ausgaben? In der Regel teilt der Vermieter diese für alle Mieter im Haus auf; sie gehören also ebenfalls zu den Betriebs- und Nebenkosten.

Versicherungen und Verträge

Doch damit nicht genug der Ausgaben: Zusätzliche Kosten entstehen außerdem für Strom, die Rundfunkgebühr sowie Internet-, Telefon- oder Kabelanschluss. Damit hat der Vermieter nichts zu tun. Der Mieter allein bestimmt den Anbieter und schließt separate Verträge selbst ab. Sollte die Stromanmeldung im Umzugsstress verlorengehen, steht man übrigens nicht ohne Strom da – in diesem Fall liefert zunächst der Strom-Grundversorger für das entsprechende Wohngebiet den Strom. Wer BAföG bezieht, kann sich freuen: In der Regel ist eine Befreiung von der Rundfunkgebühr möglich.

Ebenfalls wichtig ist, notwendige Versicherungen für die Wohnung abzuschließen – vor allem eine private Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung, denn womöglich greift der bisherige Versicherungsschutz über die Eltern in der eigenen Wohnung nicht mehr. Praktisch: CosmosDirekt bietet unter anderem spezielle Tarife für Singles an.

Behördliche Angelegenheiten

Sind alle Dinge rund um die Wohnung erledigt, stehen einige Behördengänge an. Am wichtigsten ist der Gang zum Einwohnermeldeamt, dem man innerhalb von zwei Wochen ab Umzug die neue Adresse mitteilen muss. Nicht vergessen: Zur Ummeldung ist eine Bestätigung des Vermieters nötig. Wer die Frist nicht einhält, dem droht ein Ordnungsgeld. Autobesitzer müssen auch dieses zeitnah bei der örtlichen Zulassungsstelle ummelden.

Und last but not least sollte man nicht vergessen, auch seiner Krankenkasse, Vereinen, in denen man angemeldet ist, und Zeitschriftverlagen, bei denen man ein Abonnement hat, die aktuelle Adresse mitzuteilen.


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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 17. September 2020 | Thomas von Görditz 17. September 2020

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