Endlich! Endlich, das kann man wirklich sagen, kommt man allmählich dahinter, daß das bisherige System zur Erhebung der Rundfunkgebühren nicht mehr zeitgemäß ist.
Bislang ist es so, daß jeder der ein Gerät zum Rundfunkempfang bereithält, auch zur Zahlung der jeweiligen Gebühren verpflichtet ist. Wer nur ein Radio besitzt, der zahlt entsprechend weniger, wer außerdem noch einen Fernsehapparat besitzt, der zahlt derzeit knapp 18 Euro im Monat.
Anmelden muß man seine Geräte selbst und so sind die Landesrundfunkanstalten darauf angewiesen, daß die Zuschauer über ein gewisses Maß an Ehrlichkeit verfügen. Das ist aber leider nicht bei allen der Fall. Außerdem enthält die Rundfunkgebührenordnung so viele Ausnahme- und Sonderfälle, daß man schnell und ohne es zu ahnen nicht den vollen oder einen falschen Gebührensatz bezahlt. Als Beispiel sei hier genannt, daß Hotels und Gaststätten nicht etwa pro aufgestelltem Radioempfänger abgerechnet werden, sondern pro eingerichteter Hörstelle. Eine Hörstelle kann z.B. aus einem im Gastraum angebrachten Lautsprecher bestehen. Und hier lauern dann die Tücken und Gefahren: Werden etwa zwei Lautsprecher eines Stereosystems als eine Hörstelle angerechnet, so sind weitere Lautsprecher dann extra gebührenpflichtig, wenn sie sich nicht mit anderen Lautsprechern überlagern. Hat also ein Gastwirt oder Hotelier beispielsweise 20 Lautsprecher in seinem Gastraum/Restaurant angebracht, so muß sehr genau ermittelt werden, wieviele davon einzeln und unabhängig voneinander als eigene Hörstelle gelten und welche nur zur Hebung des Raumklangs dienen.
Das nur mal am Rande als Beispiel dafür, wie leicht man sich da verschätzen und eventuell viel zu wenig oder zuviel Gebühren bezahlen kann. Auch Ältere und Behinderte, sowie sozial Schwache, für die Sonderregelungen bestehen, zahlen oft in Unkenntnis der Regelungen einfach gar nicht und werden so unwissentlich zum Schwarzseher.
Schwarzseher werden seit Jahrzehnten vom GEZ-Mann ermittelt, so behaupten es zumindest gerne die Medien und auch heute mal wieder der „Mannheimer Morgen“, obwohl es den Gebührenfahnder von der GEZ überhaupt nicht gibt.
Fakt ist: Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale in Köln) unterhält überhaupt keinen Außendienst. Nur die Landesrundfunkanstalten unterhalten jeweils einen eigenen Gebühren- und Teilnehmerdienst und beschäftigt angestellte oder selbständige Gebührenbeauftragte. Diese beraten in Sonderfällen, nehmen Teilnehmeranmeldungen und Adressänderungen auf und stellen auch erste Mahnschreiben und Vollstreckungsankündigungen zu. Außerdem ermitteln sie im Rahmen ihrer regelmäßigen Gebietsbegehungen Unstimmigkeiten und fahnden nach Schwarzsehern.
Unstimmigkeiten könnten beispielsweise sein, daß in einem Haus nur ein Teilnehmer gemeldet ist, es aber sechs Klingeln mit sechs Namen gibt. Oder aber die Familie an einer Adresse gibt vor, keinen Fernseher zu besitzen, hat aber am Haus eine ganze Batterie von Satellitenschüsseln installiert.
Abgesehen von absichtlichen Gebührenverweigerern und notorischen Schwarzsehern gibt es also auch noch diejenigen, die ihre Gebühren falsch einschätzen oder versehentlich glauben, sie müssten keine Gebühren bezahlen (etwa volljährige, selbstverdienende Kinder, die noch bei den Eltern leben).
Außerdem ist vielen nicht klar, ob sie nun das Radio in ihrem ganz oder teilweise beruflich/geschäftlich genutzten PKW separat anmelden müssen oder nicht; und wie sieht es mit dem Zweitfernseher im Schlafzimmer oder Wochenendhaus aus?
Um diesem Dschungel von Unklarheiten, Stolperfallen und Schlupflöchern zu entgehen, soll die Art und Weise der Gebührenerhebung nun vereinfacht werden. Ab 2013, sofern der Rundfunkstaatsvertrag entsprechend geändert wird, soll pauschal auf jeden Haushalt eine entsprechende Gebühr entfallen. Dabei soll es sich dann wiegesagt um eine Pauschale handeln, die unabhängig von der tatsächlichen Zahl der bereitgehaltenen Geräte erhoben wird.
Ob nun Rundfunkgebühren überhaupt gerechtfertigt sind, ist nicht Gegenstand dieses Artikel, ich persönlich stehe ja zu den Rundfunkgebühren und bin der Auffassung, daß wir die richtig gute Information überhaupt nur über die öffentlich-rechtlichen Sender bekommen, allein auf die Privatsender möchte ich mich in dieser Hinsicht jedenfalls nicht verlassen. Außerdem genieße ich jede Sendung, die nicht laufend von Werbung unterbrochen wird.
In Zukunft wird man sich also der Realität annähern. Denn eines ist ja wohl klar, es gibt in Deutschland so gut wie keinen Haushalt, der nicht doch in irgendeiner Form einen Rundfunkempfänger bereit hält. Die allgemeine Lebenserfahrung zeigt, daß es heute eine Sättigung von nahezu 100% gibt, das bedeutet, daß jeder Haushalt auch wenigstens ein Gerät bereithält, mit dem man Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen kann.
Das kann man also zunächst einmal als gegeben voraussetzen bzw. unterstellen und sich die ganze GEZ-Behörde und den gesamten Ermittlungsdienst der Landesrundfunkanstalten ersparen.
Die Gebühren könnten dann z.B. von den Finanzämtern erhoben werden, die um Zuge der Auflösung der GEZ durch deren Mitarbeiter aufgestockt werden; auch an die Schaffung eines Sonderfinanzamtes in Köln, nur für diesen Zweck, könnte nachgedacht werden.
Ausgehend von der Grundunterstellung, daß jeder Haushalt Rundfunkempfänger hat, müßten dann diejenigen, die nachweislich wirklich keine Geräte haben, eben diesen Nachweis der Behörde gegenüber erbringen.
Es würde quasi die Beweislast umgekehrt. Mußte bisher die Landesrundfunkanstalt ermitteln und beweisen, ob jemand Geräte bereit hält, so kann man heute davon ausgehen, daß sowieso jeder einen solchen Apparat besitzt und wer keinen hat, was die große Ausnahme sein dürfte, der muß das dann eben nachweisen.
Aus meiner Sicht ein wichtiger und lange überfälliger Schritt in die richtige Richtung.
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Ich bin zufällig auf diesen alten Artikel gestoßen und kann den letzten Absatz nicht unkommentiert lassen auch wenn ich im großen und ganzen mit Deiner Meinung übereinstimme.
Wie willst Du nachweisen, daß Du kein Empfangsgerät hast?
Quittungen für nicht gekaufte Geräte?
Verhöre, ob Du auch die Inhalte der Sendungen in Deiner Gegend wirklich nicht kennst?
Mit eidesstattlicher Versicherung, ggf. noch denen von Freunden und verwandten?
Das was Du forderst ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Sobald man die Ausnahme erlauben will, daß jemand, der keine Rundfunkgeräte auch keien Rundfunkgebühren zahlen soll, darf es die Beweislastumkehr nicht geben. Ansonsten ist das nur Augenwischerei, weil man eben den Beweis nicht antreten kann, daß man etwas nicht hat.
Inzwischen haben wir ja die Haushaltsabgabe, damals in 2010 als ich den Artikel schrieb, eben noch Zukunftsmusik.
Man darf ja davon ausgehen, daß jeder irgendwie Rundfunk konsumiert und sei es über den PC. Man müßte sich mal das Gesetz jetzt genau durchlesen, welche Ausnahmen es gibt.
So ein Ding der Unmöglichkeit ist es aber nicht, denn auf diesem Prinzip beruht de facto leider unsere Rechtsprechung.
Zwar gilt die Unschuldsvermutung, aber wenn man einen am Wickel hat, muß der gegen irgendwelche Indizien oft genug ohne jegliche Unterstützung der Behörden seine Unschuld beweisen. Wie sonst kommt es, daß an die 2.000 Menschen unschuldig im Gefängnis sitzen?