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Bestätigungsmail ist Spam – wir leben in Schilda

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Das OLG München (Urteil vom 27.9.12 -Az.: 29 U 1682/12) hat ein Urteil gesprochen, dass den meisten Betreibern von Newslettern in Deutschland sowohl Kopf- als auch Bauchschmerzen verursachen durfte. Bis jetzt war die allgemeine Meinung, dass es ausreiche wenn man ein sog. Double-Opt-in-Verfahren mit Bestätigungsmail einsetzt.

Nach der Meinung von OLG München ist allerdings bereits diese Bestätigungsmail schon Spam und entsprechend zu ahnden. Und zwar unabhängig davon ob in dieser E-Mail irgendwelche Werbung vorhanden ist oder nicht.

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(©si)