Das OLG München (Urteil vom 27.9.12 -Az.: 29 U 1682/12) hat ein Urteil gesprochen, dass den meisten Betreibern von Newslettern in Deutschland sowohl Kopf- als auch Bauchschmerzen verursachen durfte. Bis jetzt war die allgemeine Meinung, dass es ausreiche wenn man ein sog. Double-Opt-in-Verfahren mit Bestätigungsmail einsetzt.
Nach der Meinung von OLG München ist allerdings bereits diese Bestätigungsmail schon Spam und entsprechend zu ahnden. Und zwar unabhängig davon ob in dieser E-Mail irgendwelche Werbung vorhanden ist oder nicht.
Der Buchautor und Publizist schreibt hier über Technik, Produkttests, und Service. Hier erscheinen auch seine Satiren und Gedanken über dies und das. Der Psychologe und Dozent wurde in der Halloweennacht an Allerheiligen geboren und lebt mit seiner Familie bei Heidelberg. Mehr über ihn gibt es hier. Kontakt: über das Kontaktformular.