Null Promille heißt es ab 1.8.2007 für Fahranfänger. Wer also noch den Führerschein auf Probe hat oder unter 21 Jahre alt ist, der darf künftig gar nichts mehr trinken, wenn er sich ans Steuer setzen will. Wer es trotzdem tut, kann mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten werden. Als weitere Strafmaßnahmen drohen 2 Punkte in Flensburg, die Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar.
Für alle anderen Autofahrer gilt weiterhin die 0,5 Promille-Grenze, wobei darauf hingewiesen werden muß, daß im Falle eines Unfalles auch schon wesentlich geringere Blutalkoholkonzentrationen zum Verlust des Führerscheins und weiteren rechtlichen Folgen führen können.
Ich finde diese Maßnahme einen Schritt in die richtige Richtung, wenngleich ich noch härter durchgreifen würde. Wie schnell wird nämlich auch bei erfahrenen Autofahrern selbst bei leichten und mittleren Verstößen eine sogenannte Charakterschwäche unterstellt und der Führerschein einbehalten; da fragt man sich, ob jemand der jung und unerfahren ist und trotz Verbot dennoch mit Alkohol am Steuer erwischt wird, nicht am Besten den Führerschein gleich für zwei Jahre komplett abgeben sollte. Immerhin gehören die in Rede stehenden Jugendlichen zur Unfallrisikogruppe Nummer 1.
Die von vielen geforderte grundsätzliche 0-Promille-Grenze für alle Verkehrsteilnehmer findet aus dem Bauch heraus zwar auch zunächst meine Zustimmung, allerdings halte ich sie für wenig praktikabel und lebensnah. Ich persönlich kann gänzlich ohne Alkohol auskommen und würde niemals angetrunken fahren. Aber den einen Ouzo nach dem Essen beim Griechen oder ein Radler, das Glas Bier oder Viertele Wein möchte ich den Leuten dann doch nicht absprechen.
Wichtig fände ich eine deutlichere Aufklärung der Bürger, wie schnell die derzeit geltenden Grenzen schon erreicht sein können. Ich höre immer wieder die aberwitzigsten Rechnungen bis hin zu der Behauptung, jedes Glas, egal wovon, beinhalte 0,1 Promille, man könne also zwischen 5 und 8 Gläser trinken.
via Philipp Fleck
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