Sehr viele Autoren, auch Blogger, meinen, es sei unbedingt erforderlich zu jedem Artikel oder Bild einen Hinweis auf ihre Urheberschaft anzugeben. Man glaubt, daß wenn dieser Hinweis fehlt, kein Urheberrechtsschutz an diesem Werk besteht. Ohne einen solchen Hinweis könne jeder das Werk einfach frei verwenden.
Das ist natürlich nicht richtig. Der Urheber eines Werkes hat immer das Urheberrecht und das kann er weder abtreten noch verkaufen (anders sieht das mit den Nutzungs- bzw. Verwertungsrechten aus). Lassen wir einmal die grundsätzliche Frage unberücksichtigt, ab wann ein Werk überhaupt ein schützenswertes Werk ist und wenden uns allein der Frage zu, ob es eines ausdrücklichen Vermerks bedarf.
Dieser ist tatsächlich im Grunde genommen nicht notwendig. Dennoch ist ein Hinweis auf die Urheberschaft nicht überflüssig oder gar sinnlos. Zum einen erleichtert ein solcher Hinweis für eventuelle Nutzer die Zuordnung und bietet möglichen Interessenten die Möglichkeit zum Urheber Kontakt aufzunehmen. Zum anderen kann ein solcher Hinweis aber auch in einem eventuellen Rechtsstreit wegen unberechtigter Nutzung des Werkes eine wichtige Rolle spielen. Es erleichtert den Beweis, daß der Urheberrechtsverletzer vom Rechtsverstoß gewusst haben muss. Außerdem erspart ein solcher Hinweis auf dem Original bzw. bei der Erstveröffentlichung hinterher eine möglicherweise schwierige Beweisführung.
Via „Schreib mit mir
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