Unter der Domain http://www.media-bloed.de betreibt Rainer Kohnen ein Blog, das u.a. eine satirische Persiiflage auf die Gesellschaft, gesellschaftliche Strukturen, Werbung und Kommerzdenken darstellt. Hierbei bedient er sich einer grafischen Aufmachung und diversen Slogans, die der aktuellen Werbung eines bekannten Elektronikartikel-Händlers sehr ähnlich sehen.
Hierfür kassierte Rainer nun Abmahnungen der beauftragen Anwälte dieses Konzerns. Wie er mir schildert, zieht man sich u.a. daran hoch, daß
…durch den auf Media-blöd.de veröffentlichten Slogan „Media-blöd.de – Du blöd so wie Sau“ dem Mediamarkt Berlin-Neukölln in den Mund gelegt würde, seine Kunden als Säue zu bezeichnen.
Und das von einer Firma, die im Rahmen ihrer schweinischen Werbeaktion sogar die Ein- und Ausgänge ihrer Filialen z.T. mit SchwEINgang und SausGANG beschriftet haben/hatten.
In einer E-Mail bitte Rainer um Mitwirkung, Verstärkung und Solidarität beim Kampf gegen den Giganten.
Wer mag, kann sich unter obigem Link selbst sachkundig machen und ggfs. mitkämpfen.
Meine persönliche Meinung: Man soll es auch nicht auf die Spitze treiben. Satire hin, Satire her. Wenn man Logos, Markennamen, Slogans eines für Abmahnungen hinlänglich bekannten Unternehmens in offenbarer Kenntnis der Gefahr solchen Tuns verballhornt und für künstlerische Zwecke veralbert, darf man sich letztlich nicht wundern, wenn der Konzern einem auf die Finger haut.
Ich kenne Rainer nicht näher, kenne sein Projekt nicht näher und drücke ihm die Daumen, daß die Sache für ihn glimpflich ausgeht. Nach wie vor bin ich der Auffassung, daß zuerst ein Warnschuss zu geringen Gebühren kommen sollte und erst dann eine teure Abmahnung.
Mein hauptsächlicher Groll (siehe meinen Artikel von gestern) richtet sich aber dahin, daß man Leute mit Klagen und Abmahnungen überzieht, die gar nicht die Absicht hatten, gegen irgendwelche Regeln zu verstoßen.
Gemeint ist der normale Blogger, der unbedarft ein Wort oder eine Wortkombination verwendet, ohne auch nur im Geringsten dadurch einen Vorteil zu haben oder jemandem zu schaden und der dann dafür eine Abmahngebühr von bis zu mehreren tausend Euro zahlen soll.
Verständnis habe ich auch noch für das Saftblog aufbringen können. Daß ausgerechnet so ein allgegenwärtiges Menschheitssymbol wie die olümpischen Ringe (ich weiß wie man das richtig schreibt!) zu einer Abmahnung führten, führt zum sofortigen Gefühl, man müsse sich solidarisieren; das hätte fast jedem anderen auch so gehen können.
Auf der anderen Seite werde ich nicht müde, wenigstens am Rande darauf hinzuweisen, daß hier das gewerbliche Blog einer auf Kommerz ausgerichteten Unternehmung betroffen war, die das möglicherweise nun gesparte Abmahngeld nun teilweise in eine Plakatwand investiert haben. Nette Geste, das stimmt, zeigt aber auch, daß es dort nicht ans „Eingemachte“ ging.
Anders sieht das doch aber bei den allermeisten Privat- und Nebenherbloggern aus. Oder hat von Euch jemand mal eben 1.500 bis 4.000 Euro übrig?
Wer aber ein Blog oder eine Webseite aufmacht, das/die schon vom Ansatz her darauf abzielt, durch die verballhornte Imitation geschützter Logos, Slogans, Fotos Besucher anzuziehen, der sollte sich im Vorfeld guter anwaltlicher Beratung versichern, damit es hinterher kein böses Erwachen gibt.
Dennoch drücken wir Rainer die Daumen!
„Mediamarkt“ ist ein geschützter Begriff und wird hier nur im Rahmen eines Zitates wiedergegeben.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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