Urheberrechtsverletzung Teil 2
Heute hat sich per E-Mail ein Mitarbeiter des Onlineportals der Neuss-Grevenboicher Zeitung gemeldet.
Im Ganze besteht die Mail aus sage und schreibe 3 Sätzen.
Zitat:
Wir haben … den von Ihnen genannten Beitrag offline gestellt.
Kein Wort der Entschuldigung, der Erklärung oder des Bedauerns.
Klar, das ist ja nun auch das Mindeste, was die Zeitung veranlassen musste, nämlich den urheberrechtsverletzenden Beitrag schleunigst aus ihrem Online-Portal zu entfernen, aber ansonsten ist das sehr dünne.
Wenn man schon bei einer solchen Tat erwischt wird, sollte man sich wenigstens um Wiedergutmachung bemühen und wenn man dazu nicht genügend Anstand hat, wenigstens eine Erklärung des Bedauerns ausdrücken. Aber ganz offenbar fehlt es der OPINIO-Redaktion der Neuss-Grevenbroicher Zeitung auch an guter Kinderstube.
Nun gut, ich halte meine Honorarforderung aufrecht.
Sehen wir weiter.
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