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Kaum zu glauben: Menschenfleisch essen ist in Deutschland nicht strafbar

Kanibale

Bitte was? Ja, Du hast richtig gelesen. In Deutschland ist Kannibalismus nicht verboten. Wer einen bereits toten Menschen verspeist, macht sich – rein juristisch – nicht strafbar. Das klingt wie ein makabrer Scherz aus dem Reich des Horrorfilms, ist aber schlicht ein blinder Fleck im Strafgesetzbuch.

Was genau ist eigentlich Kannibalismus?

Der Brockhaus definiert nüchtern: „Verzehr von Menschenfleisch durch Menschen.“ Das klingt nach tiefem Dschungel, nach bizarren Ritualen und nach abgelegenen Inseln irgendwo zwischen Papua-Neuguinea und der Mythologie. Tatsächlich wurde – und wird – Kannibalismus in manchen Kulturen praktiziert, und das nicht nur aus Hunger.

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Ethnologen unterscheiden zwischen Endokannibalismus (das Essen verstorbener Angehöriger, etwa zur spirituellen Weitergabe) und Exokannibalismus (das Verspeisen von Feinden, zur Machtdemonstration oder Einschüchterung). Klingt fremd, archaisch – aber der nächste Teil der Geschichte spielt mitten in Deutschland.

Wenn der Nachbar plötzlich zum Metzger wird

Die Bundesrepublik hat bereits mehrere Fälle erlebt, in denen Menschen ihre Mitmenschen nicht nur töteten, sondern auch verspeisten – und die Justiz vor verblüffende Probleme stellte. Der bekannteste Fall ist wohl der des Serienmörders Fritz Haarmann, der zwischen 1918 und 1924 mindestens 24 Jungen ermordete. Es gibt Hinweise darauf, dass Teile der Opfer verwertet wurden – angeblich sogar als „Schweinefleisch“ auf dem Markt.

1976 sorgte Joachim Kroll aus Duisburg für Entsetzen. Der Mann tötete acht Menschen, darunter Kinder, und kochte sich aus Teilen der Leichen Mahlzeiten. Und natürlich war da noch der medial ausgeschlachtete Fall des „Kannibalen von Rotenburg“ (Armin Meiwes), bei dem der „Verzehr“ sogar einvernehmlich geschah – mit der ausdrücklichen Zustimmung des Opfers.

Und was sagt das Gesetz dazu?

Hier kommt der eigentlich unglaubliche Teil: Das Essen von Menschenfleisch ist in Deutschland nicht strafbar – jedenfalls nicht an sich. Der renommierte Strafrechtsprofessor Lorenz Böllinger bringt es auf den Punkt:

„Das Essen von Menschenfleisch ist kein Tatbestand nach dem deutschen Strafrecht.“

Das bedeutet: Solange keine Tötung, Körperverletzung oder Störung der Totenruhe vorliegt, ist der Akt des „Verzehrens“ schlicht nicht geregelt. Grauzone? Vielleicht. Gesetzeslücke? Durchaus. Moralfreie Zone? Kommt drauf an, wen man fragt.

Warum ist das so?

Das Strafrecht sanktioniert Taten, nicht Ekel. Und der Gesetzgeber konnte wohl nicht davon ausgehen, dass Menschen auf die Idee kommen, ihre Mitmenschen zu kochen – es sei denn, sie begehen ohnehin schon ein Kapitalverbrechen. Der Verzehr selbst ist daher juristisch irrelevant, sofern das „Material“ legal erworben wurde. So absurd das klingt: Wer also einvernehmlich Menschenfleisch isst, ohne jemanden zu töten oder Leichen zu schänden, handelt nicht strafbar.

Ein bisschen wie aus der Irrenanstalt?

Tatsächlich wurde diese Lücke erst durch medienwirksame Extremfälle ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Seither wird diskutiert, ob der Gesetzgeber nachjustieren sollte – etwa durch ein Verbot des Kannibalismus als solchen, wie es in anderen Ländern längst existiert. In Deutschland hingegen wird weiterhin nach Tötung, Verstümmelung oder Störung der Totenruhe geurteilt. Nicht nach Appetit.

Fazit:

Kaum zu glauben, aber wahr: In Deutschland darf man – rein rechtlich – Menschenfleisch essen. Man darf es sich nur nicht selbst beschaffen.

Gruseliger geht’s kaum. Oder doch? Vielleicht beim nächsten Besuch auf dem Wochenmarkt. Guten Appetit.

Mehr Infos: https://www.abendblatt.de/vermischtes/article106777681/Kannibalismus-nicht-strafbar.html

Bildquellen:

  • kanibale: Peter Wilhelm ki

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(©si)