Also, das Haltverbot ist so ein Verbot, bei dem man am Straßenrand nicht parken oder halten darf. Ein blauer Blechdeckel mit rotem Rand und einem schrägen Strich für das eingeschränkte Haltverbot und zwei sich kreuzenden Strichen für das absolute Haltverbot.
Manchmal gibt es Zusatzschilder, die das entweder auflockern oder noch mehr verschärfen, oft auch solche, die das zeitlich oder räumlich begrenzen, z.B. „Nur an Sonntagen“ oder „Von 15-17 Uhr“.
Meine Führerscheinprüfung ist schon so lange her, daß ich mir nur noch die zwei Regeln behalten habe, daß ich im eingeschränkten Haltverbot nur ganz kurz halten darf, ohne das Fahrzeug wirklich zu verlassen, etwa zu Be- und Entladen usw. wobei ich immer bereit sein muß, sofort wegzufahren. Im absoluten Haltverbot darf man gar nicht stehen bleiben.
Aber das hier, entdeckt im Osten der Republik, das ist dann doch eine neue Variante:
Was will uns dieses Schild sagen?
Man darf da also unter gar keinen Umständen halten, denn es ist ja ein absolutes Haltverbot (nein, liebe Rechtschreibprüfung, es heißt wirklich Haltverbot und nicht Halteverbot!).
Und dann? „Auf Anweisung“.
Wie jetzt?
Läuft da so ein Blockwart oder Abschnittsbevollmächtigter als Haltverbotszuteiler herum und ruft einem die Anweisung zu: „Sie da! Sie halten jetzt hier!“ oder „Sie da, Sie dürfen hier nicht halten?“
Und was bedeutet „Auf Anweisung“ überhaupt? Darf man jetzt ohne Anweisung nicht halten oder muß man anhalten bis man eine Anweisung bekommt?
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