Spitze Feder

Gedanken zum Rechtsstaat

Recht Pixabay

Seit der sogenannten Wiedervereinigung der „beiden getrennten deutschen Staaten“, die, nüchtern betrachtet, mit einer bedingungslosen Assimilation der DDR in das Rechts- und Wirtschaftssystem der BRD treffender bezeichnet wäre, geistert eine Vokabel durch die Medien, deren Sinnhaftigkeit sich einer analytischen Betrachtung hartnäckig entzieht und ob ihres inflationären Gebrauchs mittlerweile zum wohlfeilen Instrument der Zeilenschinderei degeneriert ist: der „Rechtsstaat“

Stammtischphilosophen und Alltagsgermanisten würden dieses nebulöse Wort Rechtsstaat auf Basis dessen Einzelteile einfach als einen Staat bezeichnen, dessen Handeln auf einem Rechtssystem basiert. Das ist in Saudi Arabien mit seiner Scharia nach dem wahhabistischen Weltbild, also mit Steinigungen und Handabhacken genauso der Fall, wie in China, dem Weltranglistenersten in Sachen Todesstrafe.
In beiden Staaten gibt es ein, von den vereinten Nationen offensichtlich akzeptiertes gültiges Rechtssystem. Nach der eingangs erwähnten oberflächlichen Logik sind sowohl Saudi Arabien als auch China Rechtsstaaten. Wäre dem nicht so, müssten sämtliche Handelsbeziehungen zu besagten Staaten folgerichtig – zumindest – als Straftatbestand der Beihilfe zum Verstoß gegen das Völkerrecht verfolgt und letztendlich geahndet werden.

Vielleicht ist es zielführender, zuerst das Wort „Recht“ zu untersuchen, bevor man sich der Analyse des „Rechtsstaates“ widmet. Das Wort „Recht“ bezeichnet nüchtern betrachtet ein System von allgemeinen Verhaltensregeln, Gesetzen, Normen und Verordnungen zur Regulierung aller Belange einer Gesellschaft, mit dem Ziel einer zuträglichen und friedlichen Koexistenz.

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Allerdings halten sich, aller Erfahrungen zu trotze, hartnäckige Gerüchte, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen Recht und Gerechtigkeit geben müsse. Ob es an der phonetischen Nähe beider Begriffe, oder an einer romantisch verklärten Vorstellung liegt, sei dahin gestellt. Die Erfahrung zeigt, dass sich die berühmte Schere zwischen Recht und Gerechtigkeit immer weiter öffnete, ginge man von dem eingangs erwähnten Axiom Recht = Gerechtigkeit aus. Folglich ist dieser Weg einer Definition des Rechts eine Sackgasse.

Auch der nächste Ansatz, der eine allgemeine Gültigkeit der Gesetze als Recht zugrunde legt, scheitert bei näherer Betrachtung. Zahllose Gesetze und viele Urteile und deren Begründungen beweisen tagtäglich, dass diese Allgemeingültigkeit von Gesetzen offensichtlich nicht zugrunde liegt, und dass der Spielraum, in dem sich die Gerichte bewegen und ihre Urteile „im Namen des Volkes“ verkünden, in höchstem Maße von dem sozialen Status der Angeklagten oder von „übergeordneten Interessen“, meist wirtschaftlicher Art abhängen.

Somit schließt sich der Kreis. Der Rechtsstaat ist nicht zu erfassen, und der penetrante deutsche Zeigefinger schiere Arroganz.

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    Diese Kolumne schreibt vorwiegend Peter Grohmüller seine Gedanken zur Welt und dem Geschehen unserer Zeit auf.
    Seine fein geschliffenen „Ergüsse“ – wie er selbst sie nennt – erfreuen sich großer Beliebtheit.

    Hin und wieder erscheinen in dieser Kolumne auch Beiträge anderer Autoren, die dann jeweils entsprechend genannt werden.

    Die Texte sind Satire, Kommentare und Kolumnen. Es handelt sich um persönliche, freie Meinungsäußerung.

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    Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Grohmüller: © 22. November 2014 | Revision: 3. Februar 2020

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