Da schießen sich deutsche Behörden gegenseitig ins Knie!
Wir sind es ja gewöhnt, daß uns von EU-Seite alles Mögliche diktiert wird. Das fängt beim Krümmungsgrad von Bananen und Gurken an und hört bei der Verkaufsbezeichnung für Dresdner Stollen und Erdbeermarmelade längst nicht auf.
Aber daß deutsche Behörden, hier der deutsche Zoll, mit einer Beschwerde in Brüssel nun Auswirkungen auf Produkte nimmt, ohne das zu wollen, könnte man fast als Büchse der Pandora bezeichnen!
Zur Vorgeschichte:
Im Rahmen der Angleichung internationaler Normen hat man schon vor Jahren damit begonnen, Längenmaße international zu vereinheitlichen.
Demnach müßte das von Handwerkern sehr gerne benutzte Werkzeug korrekterweise Meterstab oder Gliedermaßstab heißen und nicht Zollstock.
Die Bezeichnung Zollstock stammt noch aus der Zeit, als das Zoll als zweites Längenmaß auf den Gliederstäben mit aufgedruckt war.
Das ist zwar längst überkommen, aber die deutschen Handwerkskammern hatten sich bereits 1986 und 1999 erfolgreich dagegen gewehrt, daß der Name Zollstock abgeschafft wird.
Nun hat der deutsche Zoll bereits 2001 einen Antrag in Brüssel eingebracht, daß Bezeichnungen, die das Wort Zoll enthalten, im allgemeinen Warenverkehr nicht mehr verwendet werden dürfen, damit eine Verwechslungsgefahr mit hoheitlichen Bezeichnungen der Bundesbehörde ausgeschlossen sind.
Hätte es nun genügt, auf den Verpackungen von Zollstöcken und auf den Etiketten an den Regalen die Bezeichnung zu ändern, gießt die EU-Kommission nun einmal mehr das Kind gleich mit dem Bade aus!
Ab Mitte April ist das Inverkehrbringen und Verwenden von Zollstöcken, gleich wie sie heißen, verboten!
Das bedeutet in letzter Konsequenz, daß der Meter-Gliederstab ausgedient hat.
Als Alternative stehen nun ausschließlich rollbare und flexible Messhilfen zur Verfügung.
Wann hat dieser Wahnsinn ein Ende?
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