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Es ist alles nur geklaut! Urheberrecht – Nutzungsrecht

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Daß es so etwas wie das Urheberrecht gibt, weiß inzwischen im Internet jeder. Oft genug wurde schon von Abmahnungen wegen einer Verletzung des Urheberrechts berichtet.

Was ist das Urheberrecht?

Mit Urheberrecht wird der Schutz des Werks für seinen Urheber bezeichnet. Dieser Schutz berücksichtigt die wirtschaftlichen Interessen und die Ideale des Urhebers am Werk, wird aber zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt (Schranken des Urheberrechts, z.B. Zitatrecht und Privatkopie).

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Werke sind z.B. Zeichnungen, Texte, Gemälde, Skulpturen, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen. Damit ein Werk geschützt ist, muß eine entsprechende geistige oder künstlerische Leistung, die so genannte Schöpfungshöhe erreicht sein.

Der Urheber hat das Recht, sein Werk zu verwerten. Das beinhaltet die Aufführung, Ausstellung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und die Bearbeitung seines Werkes.

Der Künstler kann das Recht zu zeitlichen oder dauernden Nutzung veräußern, er bleibt aber stets der Urheber. Das Urheberrecht muss man nicht anmelden, es entsteht im Moment der Schaffung.

Was darf man denn in seinem Blog veröffentlichen?

Kurz gesagt: Das was Du selbst geschrieben hast, was Du selbst gezeichnet, gefilmt oder fotografiert hast, das was Du selbst gesungen oder gespielt hast (sofern Du nicht die Rechte daran an einen anderen abgetreten hast!).

Andere Inhalte, als Deine eigenen, darfst Du nicht in Deinem Blog verwenden.
(Ausnahmen siehe unten)

Natürlich kannst Du fremde Inhalte veröffentlichen, wenn der Urheber oder der Rechteinhaber der Verwertung durch Dich zugestimmt hat. Du müßtest Dir also die Mühe machen, herauszufinden wer der Schöpfer des jeweiligen Inhaltes ist und ihn schlicht und ergreifend fragen.

Es kann sein, daß der Urheber der Verwertung pauschal zugestimmt hat. Das kann er beispielsweise tun, indem er sein Werk als Public Domain, also als Gemeingut freigegeben hat. Auch eine andere Lizenz kann eine Verwendung in Deinem Blog ermöglichen. In Frage kommen die Creative Commons-Lizenzen oder die GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Hier mußt Du im Einzelfall genau im Lizenztext nachlesen, was Du darfst und mußt. Oft ist die Verwendung nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Beispielsweise kann es erforderlich sein, daß der Urheber und die Quelle genannt werden müssen, es kann sein, daß eine kommerzielle Verwendung ausgeschlossen ist usw.

Außerdem kann es sein, daß der Urheber schon seit 70 Jahren tot ist. Dann haben er und seine Rechtsnachfolger (beispielsweise seine Erben, sein Verlag usw) ihre Rechte verloren. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Der Schriftsteller Karl May ist 1912 verstorben und somit ganz sicher länger als 70 Jahre tot. Dennoch kann man nicht einfach die bekannten Karl-May-Bücher einfach kopieren und verbreiten. Im Verlaufe der Jahre haben die Texte Karl Mays nämlich so zahlreiche und geschickte Überarbeitungen erfahren, daß für diese Einfügungen/Änderungen andere, noch lebende Personen die Rechte haben. Man müsste also eine Ausgabe der Bücher finden, die gewiss den Text wiedergeben, wie er ursprünglich vom Autor veröffentlicht wurde.

Also, fassen wir zusammen:
1. Du hast das Werk selbst verfasst.
2. Du hast die Genehmigung zur Nutzung bekommen.
3. Das Werk ist gemeinfrei oder wird im Rahmen einer freien Lizenz genutzt.
4. Der Autor ist 70 Jahre oder länger tot.

Dann schreibe ich eben Zitat drüber!

Selbstverständlich kann man Texte, Bilder und Filme etc. auch zitieren. Zu einem Zitat gehören aber unabdingbar zwei Eigenschaften:

a) das Zitat muß angemessen verwendet werden.
Das bedeutet, man kann nicht einfach die kompletten Texte, Bilder usw. eines Künstlers nehmen, „Zitat“ drüberschreiben und veröffentlichen. Auszüge aus seinem Werk, die in direktem Zusammenhang zum umgebenden Text stehen, sind hingegen erlaubt.
Näheres hierzu wird ausführlich in der Wikipedia beschrieben.

b) das Zitat muß gekennzeichnet werden.
Hierzu gehört eine sorgfältige Quellenangabe und die Angabe des Urhebers. Eine solche Quellenangabe könnte beispielsweise so aussehen:
„Hans Mustermann in ‚Raum und Zeit‘, Ausgabe 26/2006, Seite 154“

Das Bild / der Text / der Film ist doch überall im Web frei verfügbar!
Nö! Das Internet macht es möglich, Texte, Bilder, Musik und Filme sehr leicht zu veröffentlichen. Ebenso leicht ist es meistens, diese Inhalte einfach zu kopieren und zu speichern. Sie sind somit LEICHT zugänglich, aber nicht FREI.
Nur weil etwas leicht zu bekommen ist, darf man es sich nicht einfach nehmen. Du nimmst ja auch nicht einfach im Supermarkt eine Tüte Gummibärchen ohne zu bezahlen mit, nur weil sie einfach so herumliegt. Ach, Du machst das manchmal? Gut, dann übertrage das Beispiel auf einen 5er BMW, bei dem der Schlüssel steckt. Darfst Du den einfach mitnehmen?

Ich bearbeite die Bilder immer bevor ich sie verwende
Muss ich wirklich viel erklären?
Bleib einfach beim unserem obigen Beispiel mit dem BMW. Ändert sich irgendetwas, nur weil Du den BMW umlackierst oder breitere Reifen montierst?

Die Inhalte liegen doch bei youtube und da gibt es nur freies Material
Um sich abzusichern erlauben viele Plattformen nur das Hochladen freien Materials. Diese, oft in Übersee beheimateten, Firmen waschen dann ihre Hände in Unschuld, wenn dort trotzdem geschütztes Material hochgeladen wird. Trotzdem gilt für die allermeisten Inhalte auch dort das Urheberrecht. Sei es ein Musikclip, ein Ausschnitt aus einer TV-Sendung oder ein Werbespot.
Selbst bei Filmchen die ganz offensichtlich jemand für das Web selbst gemacht hat, weiß man nicht, ob er mit der Verbreitung einverstanden ist.
Im Übrigen ist es völlig strittig, ob es bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn man „nur“ einen Link anbringt oder „nur“ die auf einem fremden Server liegenden Inhalte per Script einbindet.
Da beharren die einen Rechtsexperten auf diesem Standpunkt, andere auf jenem…
Solange das nicht abschließend geklärt ist: Vorsicht, lieber Finger weg!

Ich habe die Bilder/Inhalte von einer anderen Seite als „frei“ übernommen.
Tja, dann hast Du erneut den schwarzen Peter! Bist Du Dir sicher, daß Deine Quelle vertrauenswürdig ist und dort nicht einfach ein geklautes Bild (usw.) als frei gekennzeichnet wurde? Dir bleibt nie etwas anderes übrig, als nach dem Urheber zu forschen und ihn zu fragen. Denk an den BMW! Nur weil der Verkäufer behauptet, der sei nicht geklaut…

Meine Seite ist rein privat, nicht kommerziell, mich geht das alles nichts an!
Ja nee, is klar! Nur weil Du den geklauten BMW ausschließlich privat nutzen willst, ist es dann erlaubt, oder wie? Im Gegensatz zu Abmahnungen aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts (die gibt es nämlich auch noch), kommt es bei Urheberrechtsverletzungen überhaupt nicht darauf an, ob Du das privat oder gewerblich machst.

Wo bekomme ich denn dann Bilder und Inhalte her?
Mach sie entweder selbst oder suche intensiv nach wirklich freien Inhalten. Ansonsten: Urheber herausfinden und fragen!

In der Regel sind die Urheber gar nicht böse. Wenn man brav fragt, bekommt man ganz oft völlig problemlos die Erlaubnis und muß auch meistens nichts dafür bezahlen. Ist der Urheber nicht einverstanden oder seine Preisvorstellung zu hoch, dann suche nach einem anderen ähnlichen Inhalt und frage dessen Urheber.

Berücksichtigst Du das alles nicht, dann blüht Dir eine Abmahnung, eine Klage und ggfs. sogar eine Strafanzeige.

Es handelt sich nämlich bei Urheberrechtsverletzungen nicht um ein Kavaliersdelikt! Viele denken, das könne ja nicht so schlimm sein, weil das ja alle machen. Aber tatsächlich kommen im ungünstigsten Fall zivil- und strafrechtliche Konsequenzen auf Dich zu.

Die Abmahnung ist da nur das kleinere Übel. Vielfach werden Abmahnungen einfach so als himmelschreiende Ungerechtigkeit hingestellt und die Aufregung ist stets groß, wenn mal wieder ein „abzockender Anwalt“ hohe Gebühren einfordert.

Ich will gar nicht verschweigen, daß es tatsächlich Anwälte gibt, die da auf der Welle mitschwimmen und sich fast schon unredlich eine goldene Nase verdienen wollen. Und ab und zu trifft es ja auch wirklich einen Unschuldigen.

Aber in der Vielzahl der Fälle liegt einer Abmahnung auch ein Verstoß zugrunde und dann ist nicht der Anwalt oder Urheber der Böse, sondern Du bist es! Du hast Inhalte geklaut!

Wenn Du eine solche Abmahnung bekommst, besteht die meistens aus drei Teilen. Das ist einmal das Anschreiben in dem Dir zur Last gelegt wird, was Du gemacht haben sollst. Dann ist fast immer eine Unterlassungserklärung dabei. Das ist quasi ein Vertragsvorschlag, den Dir der Anwalt/Urheber vorschlägt. In diesem Vertrag verpflichtest Du Dich, das nie wieder zu machen und falls doch, eine meist sehr hohe Vertragsstrafe zu zahlen. Desweiteren wird Dir der Anwalt immer auch seine Kosten aufbrummen, also eine Rechnung beifügen.

So eine Abmahnung ist keine gerichtlich verhängte Strafe oder ein Bußgeld. Im Grunde genommen behauptet das einer einfach was und verlangt Geld von Dir. Du musst nicht zwangsläufig bezahlen!
Egal ob Du aber nun zu Recht oder zu Unrecht belangt wirst, mein Rat lautet: GEHE MIT DER ABMAHNUNG S O F O R T zu einem Anwalt!

Eine Abmahnung muß übrigens nicht zwangsläufig sein. Der Urheber kann Dich auch direkt anzeigen. Es ist nämlich schlichtweg verboten, gegen da Urhebergesetz zu verstoßen!

Ist es das wert?
Hast Du soviel Geld?
Willst Du diesen Ärger wirklich?

Keine Rechtsberatung! Frage im Zweifelsfall einen Anwalt, der für seine Auskünfte den Kopf hinhält!


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Da das Dreibeinblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen rund 2.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 11 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 29. Januar 2007 | Revision: 26. November 2012

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