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Der SixNeedler – verboten? erlaubt?

Sixneedler tt

Jörg Sprave (60)1 ist ein Waffenhändler aus Essen. Gemeinsam mit Jörg Reese ist er Geschäftsführer der GoGun GmbH. Nachdem Jörg Sprave mit den von ihm entwickelten Powerzwillen, die er wortreich auf seinem YouTube-Kanal vorstellte, geschäftlichen Erfolg hatte, wurde 2017 die GoGun GmbH gegründet.

Die Gogun GmbH2 hat als Geschäftszweck den Vertrieb von Sportgeräten und Zubehör3 und verkauft in erster Linie frei verkäufliche Waffen und Zubehör.
Für den Erwerb dieser Waffen muss man lediglich volljährig sein – waffenrechtliche Erlaubnisse sind nicht erforderlich.

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Zu diesen erlaubnisfreien Waffen gehören Schreckschusspistolen, Gaspistolen, Luftdruckwaffen, Bögen, Armbrüste und Schleudern, sowie Messer, CO2-Waffen und ähnliche Produkte.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind für die meisten dieser Gegenstände strenge gesetzliche Vorgaben vorhanden, die diese Waffen erfüllen müssen, um ab 18 Jahren ohne Erlaubnis gekauft werden zu dürfen.

In Deutschland möchte der Gesetzgeber nicht, dass die Bürger sich mit gefährlichen Waffen selbst bewaffnen. Das kann man gut finden, das kann man schlecht finden, aber es ist nun mal eben so. In anderen Ländern gibt es andere Regelungen. Beispielsweise sind im benachbarten Österreich oft die gleichen Waffen erhältlich, wie bei uns in Deutschland, jedoch dürfen sie viel stärker sein, d.h. mehr Schussenergie aufbringen. Andere Länder kennen für solche Waffen aus dem Freizeitbereich gar keine nennenswerten Beschränkungen.

Wie gesagt: In Deutschland gibt es diese Beschränkungen, die ich im Einzelnen gar nicht alle aufführen möchte. Das würde a) zu weit führen und b) tut das im Einzelnen hier auch nichts zur Sache.
Als Beispiel möchte ich aber anhand von Softair-Waffen einmal grob erklären, um was es geht.

Erlaubt sind in Deutschland Waffen für den Freizeitbereich, etwa Luftgewehre zum Schießen auf Dosen oder Zielscheiben. Auch Waffen, mit denen man zerplatzende Farbkugeln abschießen kann (Paintball) sind erlaubt, sowie Softair- oder Airsoft-Waffen, mit denen kleine Plastikkügelchen verschossen werden können.
Allen diesen frei verkäuflichen Waffen gemeinsam ist es, dass die Schussenergie nicht über 7,5 Joule liegen darf. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt, weil man davon ausgeht, dass Geschosse mit dieser Energie zwar schon durchaus erhebliche Verletzungen verursachen können, aber nicht tödlich sind und vor allem auf größere Entfernung rasch an Energie verlieren.

Unter diesen Waffen befinden sich einige, die durchaus schwere Verletzungen verursachen können, ungefährlich sind sie also nicht. Und Armbrüste und Bögen können mit ihren Pfeilen tödlich wirken, sind aber von solchen Beschränkungen noch ausgenommen.

Für den Erwerb solcher Schusswaffen hat der Gesetzgeber eine Altersgrenze von 18 Jahren vorgesehen. Bereits ab 14 Jahren darf man Softair-Waffen kaufen, die weniger als 0,5 Joule Geschossenergie haben und als Spielzeug gelten.

Wie gesagt, das Waffenrecht ist kompliziert und ich kann und will hier nicht alle Feinheiten erklären. Wichtig zu wissen ist noch, dass die allermeisten der o.g. Freizeit- und Spielzeugwaffen einem allgemeinen Führverbot unterliegen. Man darf sie also besitzen, aber nicht mit sich herumtragen. Dafür sehen sie echten Waffen oft bis ins Detail zu sehr ähnlich und erwecken den Anschein, echte Waffen zu sein. Ausgenommen davon sind Schreckschusswaffen, die man auch führen darf, wenn man sich den recht problemlos erhältlichen sogenannten kleinen Waffenschein bei seiner Gemeinde besorgt.

Damit ist einem Grundbedürfnis der Bevölkerung nach Ansicht unserer Gesetzgeber Genüge getan. Waffen ohne Verwechslungspotential (goldene Westernrevolver mit Knallplättchen, bunte Wasserpistolen etc.) dürfen von Kindern und im Karneval frei genutzt werden, ganz schwache Waffen dürfen als Spielzeug an über 14-jährige abgegeben werden und für die etwas stärkeren muss man über 18 sein. Wer unterwegs ein Schutzbedürfnis verspürt, muss sich den kleinen Waffenschein besorgen und darf dann Platzpatronen und solche mit Reizstoffen in seine Waffe laden und diese mitführen. Für den Selbstschutz zu Hause gibt es mehr Möglichkeiten. Denn, wie wir inzwischen wissen, besitzen darf man so einiges, mitführen aber nicht.

Ich habe mit dem bisher Gesagten versucht, die Gesetzeslage in Deutschland halbwegs verständlich darzulegen. In Wirklichkeit ist es noch viel komplizierter. Für das, über das wir im Folgenden nachdenken wollen, reicht diese Grundinformation allerdings völlig aus.

Ich möchte hier gar nicht bewerten und auch gar nicht darüber diskutieren, ob die gesetzlichen Regelungen in Deutschland nun viel zu lasch oder viel zu überzogen sind. Hier gibt es, das weiß ich kleiner Waffennarr nur zu gut, sehr unterschiedliche Auffassungen.
Ich halte aber Schießen und den Schießsport für eine sehr interessante Freizeitbeschäftigung, einen sehr tollen Sport und finde es richtig, dass jedermann sich entsprechende, schwache Waffen auch kaufen und damit üben und spielen kann.

Kommen wir nun zum Bereich der Selbstverteidigung. Angesichts einer gewissen Verrohung und eines durchaus gestiegenen Gefährdungspotentials verspüren immer mehr Bürger Angst und den damit verbundenen Wunsch, sich im Gefahrenfall wirkungsvoll schützen zu können.

Als jemand, der über jahrelange Erfahrung im Bereich des militärischen Polizeiwesens verfügt, kann ich hierzu profund etwas sagen. Das Erste, was ich Menschen sage, die mit mir über Selbstverteidigungswaffen sprechen, ist Folgendes:

Vergiss es!

Nehmen wir die berühmten 99,9 %, die immer herhalten müssen, wenn wir sagen wollen „fast alle“ und sagen: 99,9 % der Menschen sind in einer Gefahrensituation so in Panik, dass sie nicht einmal in der Lage sind, auf dem Handy die Nummer der Polizei zu wählen!

Wer aufgeregt ist, in wem Adrenalin in großen Mengen ausgeschüttet wird, wer gerade aus dem Schlaf gerissen wurde, wer vollkommen überrascht ist, wem Schmerzen zugefügt werden und wer Angst hat, ist in den allermeisten Fällen nicht in der Lage, selbst einfache Handlungen durchzuführen.

Das bedeutet konkret: Wenn Dich nachts jemand mit einem Faustschlag aus dem Schlaf weckt und wenn lautes Geschrei Dich weckt, wirst Du keine Waffe aus Deinem Nachttischlein nehmen können, sie scharf machen können und damit auf den Angreifer zielen und schießen können.
Wenn Du abends mit Deiner Frau/Freundin in harmonischer Zweisamkeit nach Hause läufst, und auf einmal stehen fünf 13-jährige Angreifer vor Dir, die Dich und Deine Begleitung mit Messern und Baseballschlägern bedrohen, wirst Du keine Schreckschusswaffe ziehen und damit die Angreifer vertreiben können. Nach dem ersten Schuss werden sie merken, dass die Waffe nicht mehr macht, als zu knallen und zu stinken, und dann werden sie Euch abstechen.

Übrigens: Du darfst eine geladene Waffe gar nicht unterm Kopfkissen oder im Nachtschränkchen aufbewahren, inzwischen ist es Vorschrift, dass die ganzen Waffen in einem extra Waffenschränkchen eingeschlossen sein müssen. Und mach das mal auf, wenn nachts ein vermummter Einbrecher auf Deinem Brustkorb kniet.

Gib Dich keinerlei Illusionen hin! Du wirst es nicht schaffen. Selbst Polizisten, Soldaten und Sicherheitskräfte müssen es jahrelang üben und immer wieder trainieren, in Überraschungsmomenten einen kühlen Kopf zu bewahren. Nur durch hundert- und tausendfache Wiederholung der immer gleichen Handgriffe sind sie in der Lage, überhaupt cool und gelassen zu reagieren, wenn sie es denn können.

Und gib Dich bitte auch hinsichtlich Deiner sportlichen und körperlichen Fähigkeiten keinerlei Illusionen hin. Drei 15-Jährige machen Dich in Windeseile fertig, ohne dass Du die geringste Chance gegen sie hast.

Glaube mir, ich weiß, von was ich spreche.

Und trotzdem verstehe ich es, dass manche sagen, sie möchten etwas halbwegs Wirkungsvolles zu Hause haben, um sich gegen mögliche Eindringlinge in irgendeiner Form wehren zu können. Ich empfehle dann einen stabilen Baseballschläger und ein einschlägiges Selbstverteidigungstraining, das ja in nahezu jeder Stadt angeboten wird.

Aber ich verstehe auch, dass einige sagen: Nein, ich will was, das schießen kann.
Und dann sage ich: Kauf Dir eine RAM-Waffe mit Panik-Knopf und ohne Schnickschnack. RAM-Waffen sind echten Waffen grob nachempfundene Übungswaffen, die ebenfalls max. 7,5 Joule Geschossenergie haben dürfen und Gummikugeln oder Pfefferbälle mit recht lautem Knall verschießen. Sie werden von herkömmlichen CO2-Patronen angetrieben. Da diese Patronen sich im Laufe der Zeit in einer scharfgemachten Waffe selbst entladen können, gibt es das Quick-Piercing-System, auch Panikknopf genannt. Hier wird dann die Waffe soweit vorgeladen, aber die CO2-Kapsel noch nicht aktiviert. Erst im Notfall haut man auf den Panikknopf und macht die Waffe richtig scharf.

Mit so einer Waffe kannst Du auch niemanden erschießen. Und auch hier droht Dir, dass der Angreifer sich von dem Knallen und den Gummikugeln nicht beeindrucken lässt, und im Gegenteil noch viel wütender wird. Aber immerhin kannst Du mit einer Waffe schießen, die durchaus leere Konservendosen kräftig zerbeult, Melonen zum Platzen bringen kann und die richtig wehtun kann.4

Und was hat das alles mit Jörg Sprave zu tun?

Jörg Sprave ist ein ehrbarer Kaufmann, der solche Waffen verkauft. Er ist in der Szene bekannt, wie ein bunter Hund. Seine Videos über Zwillen, Luftdruckwaffen und Armbrüste sind legendär. Stärkere Versionen seiner Waffen vertreibt er auch im Ausland, wo diese erlaubt sind, und deshalb macht er seine Videos oft auch in Englisch.
Bekannt ist Sprave für seine „dreckige Lache“, wenn ich das mal so sagen darf. In seinen YouTube-Videos ballert er auf Zielscheiben, Konservendosen, Kürbisse, Melonen und Kokosnüsse, sowie auch Körpernachbildungen aus ballistischem Gel. Man kann sagen, dass er für seine Waffen und deren Möglichkeiten extrovertiert, dramatisiert und eloquent Reklame macht. Das kann man mögen oder auch nicht. Ich finde ihn meist unterhaltsam, manchmal übertreibt er, finde ich.
Aber er ist ein Kaufmann und Klappern gehört bei Kaufleuten eben zum Handwerk. Es ist in meinen Augen durchaus legitim, dass er sich in einem zielgruppengerechten Duktus und mit actiongeladenen Darstellungen an seine potentiellen Kunden wendet, um entsprechend Waffen verkaufen zu können.

Mehr oder weniger offen bespricht er auch, inwieweit die Waffen im Falle des Einsatzes zur Selbstverteidigung schwere Verletzungen verursachen und ggfs. zum Tode führen könnten.
Dabei macht er immer deutlich, dass dieses oder jenes nicht erlaubt ist, aber im Falle eines Notstandes oder der Notwehr ja andere Spielregeln gelten.

Auch darauf will ich nicht umfangreich eingehen. Laienhaft erklärt könnte man sagen, dass man sich, wenn man angegriffen wird, auch adäquat verteidigen darf, und hierbei auch zu Mitteln greifen darf, die ansonsten verboten wären.
Jedoch will ich unbedingt darauf hinweisen, dass es später immer sehr schwer ist, eine Notwehrsituation nachzuweisen. Und gelingt einem das, ist immer noch fraglich, ob Gericht und Staatsanwaltschaft Dir und Deinen Argumenten folgen.
Es ist ja so, dass Du in Sekundenbruchteilen entscheiden musst, während der Staatsanwalt unter Umständen monatelang akribisch das Gegenteil zu beweisen versucht. Im Zweifelsfall wird Deine Notwehr als überzogen und gesetzeswidrig eingestuft und Du bist dann am Ende der Straftäter.

Nun hat Jörg Sprave offensichtlich den Spielfilm R.I.P.D. (Rest in Peace Department) gesehen, in dem die Protagonisten mit Revolvern mit langen Trommeln lange Geschosse verschießen.

Ripd 1

Wie gesagt, das Waffenrecht ist kompliziert. Erlaubt sind ab 18 Jahren u.a. Waffen, bei denen die Projektile durch kaltes Gas durch einen Lauf getrieben werden. Die entsprechenden Waffen werden von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt PTB in Braunschweig geprüft und bekommen ein entsprechendes Prüfzeichen.

ℹ️ Freie Luftdruckwaffen: Das musst du wissen!

  • Freie Luftdruckwaffen (z. B. Luftgewehre, CO₂-Pistolen) dürfen in Deutschland maximal 7,5 Joule Mündungsenergie haben.
  • Sie benötigen das PTB-Prüfzeichen – erkennbar am „F“ im Fünfeck.
  • Nur mit diesem Zeichen gelten sie als „frei ab 18 Jahren“ und dürfen ohne Waffenbesitzkarte gekauft und besessen werden.
  • Ohne PTB-Zeichen oder bei höherer Energie sind sie erlaubnispflichtig (nur mit Waffenbesitzkarte).
  • Veränderungen am PTB-Zeichen oder an der Energie sind streng verboten und strafbar.

Merke: Immer auf das „F im Fünfeck“ achten – es sichert dir den legalen Besitz!

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist die nationale Metrologie-Behörde Deutschlands5.

  • Zuständig für Messungen, Normungen und Sicherheitsprüfungen.
  • Bei Waffen und Schussgeräten: Zuständig für die Prüfung der Funktions- und Sicherheitseigenschaften von Schusswaffen mit geringer Bewegungsenergie, insbesondere Luftdruck-, CO₂- und Federdruckwaffen.

Welche Waffen betrifft das?

In Deutschland müssen bestimmte freie Schusswaffen geprüft werden, darunter:

  • Luftdruckwaffen (z. B. Luftgewehre, Luftpistolen)
  • CO₂-Waffen
  • Federdruckwaffen

Diese Waffen dürfen eine maximale Mündungsenergie von 7,5 Joule nicht überschreiten. Wenn die Energie darunter liegt, gelten sie als „freie Waffen“ (ab 18 Jahren erwerbbar, ohne Waffenbesitzkarte).
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten diese Waffen ein PTB-Zeichen, das eingraviert oder eingeschlagen wird. Das Zeichen besteht aus dem Buchstaben „F“ (für „frei“), eingeschlossen in einem Fünfeck.

Nun hat es sich Jörg Sprave ein wenig zum Hobby gemacht, immer wieder zu erkunden, wie weit man in Deutschland gehen kann, um so eben noch die Auflagen der PTB zu erfüllen und trotzdem eine möglichst leistungsstarke genehmigungsfreie Waffe verkaufen zu können.
Auch das ist natürlich Spraves gutes Recht. Denn es ist ja klar: Wenn ein Händler eine besonders starke oder wirkungsvolle Waffe anbieten kann, die über Features verfügt, die andere Hersteller/Anbieter nicht haben, ist das ein Wettbewerbsvorteil, der weitere Gewinne verspricht.
Und das wird ja in Deutschland von der Neidgesellschaft oft übersehen: Als Kaufmann hat man die Pflicht, Gewinne zu machen. Denn nur dann kann das Finanzamt (sprich der Staat) von den Gewinnen auch Steuern abschöpfen. Kaufleute, die keine Gewinne erzielen, verdienen nicht nur nichts, sie laufen auch Gefahr, dass ihr Gewerbe nicht als solches anerkannt wird und als Hobby gilt.

Außerdem macht Herr Sprave das Ganze ja, um Geld zu verdienen. Das ist sein Beruf.

Kommen wir zurück zu R.I.P.D.

Zunächst ein kleiner Ausflug à la Opa erzählt vom Krieg:

Als Jugendlicher bekam ich einmal eine Kiste Spritzen-Kanülen mit abgelaufenem Verwendungsdatum geschenkt. Ich hatte damals ein Mikroskop und mir ein kleines Hobbylabor eingerichtet. Die Kanülen habe ich aber für etwas ganz anderes verwendet.
Kurz zuvor hatte mir nämlich ein kanadischer Soldat und Freund der Familie ein kleines Diana-Luftgewehr geschenkt. Mit der Diana 23 konnte man Diabolo-Bleigeschosse oder Federbolzen im Kaliber 4,5 mm verschießen. Die Mündungsenergie des Knicklaufgewehrs lag bei gut 3 Joule. Auch damals schon war so ein Gewehr erst ab 18 erlaubt. Das hinderte meinen Vater aber nicht daran, mir mit dem Ding das Schießen beizubringen.

Und so kam ich auf die Idee, mit dem Luftgewehr die Kanülen aus meinem Labor zu verschießen. Ich steckte sie hinten in den Lauf und schnitt den Kunststoffaufsatz bündig ab, dann passten sie genau.
Das Schießergebnis war erstaunlich. Man traf sehr genau und die dünnen Nadeln hatten eine Wucht, die sogar dünne Bretter durchbohrte. Zog man die Nadeln vorsichtig wieder raus und waren sie nicht verbogen, konnte man sie auch mehrmals verwenden.

Auf eine ganz ähnliche Idee ist auch ein Waffenhersteller gekommen. Sprave reklamiert für sich, der Erfinder bzw. Entwickler einer solchen Waffe zu sein. Er nennt diesen sechsschüssigen Nadelrevolver Sixneedler also Sechsnadler.
Aus einer langen Trommel, die der Waffe ein Aussehen wie die Revolver aus dem Film R.I.P.D. gibt, werden durch CO2-Patronen lange Pfeile verschossen. Aufgrund ihrer Konstruktion (kalte Gase, 7,5 Joule Mündungsenergie usw.) entspricht diese Waffe zunächst den Vorgaben, die Waffen erfüllen müssen, um von der PTB das begehrte F-Zeichen im Fünfeck zu bekommen. Hat eine Waffe dieses Zeichen, dann darf sie an über 18-jährige Personen frei verkauft werden.

Nun ist Jörg Sprave ja kein Dummkopf, ganz im Gegenteil. Aber Erfolg kann manchmal etwas besoffen machen und Provokationen können nach hinten losgehen.

Einerseits hat Sprave Prototypen seines Sixneedlers der PTB zur Prüfung vorgelegt.
Andererseits ist er in einigen YouTube-Videos (eins davon mit dem Titel „Der Tod für 99 Euro“) sehr offensiv an die Öffentlichkeit gegangen.6

Der tod für 99 euro

Er spricht in diesem Video von einer Zeitenwende bei den frei verkäuflichen Waffen. Er demonstriert, dass man in 1,5 Sekunden sechs Schuss abgeben kann und dass die Pfeile problemlos ein Holzbrett, sowie eine Kokosnuss durchdringen.
Außerdem hat er körperähnliches Ballistikgel mit Leder (als Hautersatz) und einem Stück Stoff (als Kleidungsersatz) umwickelt, um darauf zu schießen. Es braucht nicht viel Phantasie, um zu erkennen, dass er hier die Penetration seiner Pfeile in einen menschlichen Körper nachstellt.

Text des Videos, der Titel des Videos und die Demonstrationen lassen für mein persönliches Empfinden keinen Zweifel daran, dass Sprave vorhat, eine potentiell tödliche Waffe frei verkäuflich zu vermarkten.

Sixneedler durchschlagskraft

Im Frühjahr sprach er davon, der PTB Prüfmuster zu übergeben, gleichzeitig die Fertigung anlaufen zu lassen und etwa ab Frühsommer mit der Auslieferung zu beginnen.

Und dann ging es los.

In etlichen Videos wandte sich Jörg Sprave an die Öffentlichkeit und setzte seine potentiellen Kunden davon in Kenntnis, dass die PTB dem Sixneedler das F im Fünfeck verweigert. Parallel dazu wurde im Eilverfahren eine Änderung des Waffenrechts auf den Weg gebracht, ganz offensichtlich und auch ausdrücklich speziell auf den Sixneedler abzielend.

Selbstverständlich ist es Jörg Spraves gutes Recht, sich hier benachteiligt zu sehen und über dieses Vorgehen zu schimpfen. Auf der anderen Seite haben wir es hier mit einem Hase-und-Igel-Wettlauf zu tun. Sprave meinte, eine Lücke im Waffengesetz gefunden zu haben und eine potentiell tödliche Waffe als frei verkäuflich auf den Markt bringen zu können. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es diese Lücke gibt und was Sprave vorhat und meint nun, diese Lücke eilig stopfen zu müssen.

Alles Weitere dazu kannst Du direkt in Spraves YouTube-Videos anschauen. Es würde echt viel zu weit führen, alle seine Argumente und Auslassungen zu dem Thema hier wiederzugeben.

Man kann sich vorstellen, was in den Kommentaren zu diesen Videos los ist. Die hinlänglich bekannten Parolen, wie „jedes Küchenmesser ist tödlich“ und „die Regierung will uns entmündigen“ werden zuhauf vorgebracht.

Wir leben nunmal in einem Staat, in dem es so ist, dass die Bürger die Verteidigung ihrer Rechte an eine Staatsmacht abgegeben haben. Die Polizei ist waffentragend dafür verantwortlich, uns zu schützen. Wo ihr das nicht gelingt, da darf der Bürger im Rahmen der Notwehr zur Selbsthilfe greifen.
Damit Idioten nicht leicht an gefährliche Waffen gelangen, haben wir Gesetze, die das regeln. Ich spreche bewusst von Idioten und meine damit in erster Linie übermütige junge Männer. Wahre Kriminelle wissen, wo sie echte scharfe Waffen leicht herbekommen können. Das ist in keiner Stadt, die einen Hauptbahnhof hat, ein Problem. Wirklich Verrückte, die Amok laufen wollen, benötigen nur ein Messer, eine Axt oder ein Auto.

Es geht um das Prädikat „frei verkäuflich“. Das bedeutet, dass jedermann ab 18 diese Waffen erwerben und zu Hause einsetzen darf. Das soll zu sportlichen Zwecken geschehen und meinetwegen im Notfall auch zum Zwecke der Selbstverteidigung.
Würde die PTB eine Waffe zulassen, mit der man todbringend Pfeile verschießen kann, die offensichtlich einen Schädel durchdringen können, würde ja auch jedermann signalisiert, dass das, innerhalb welcher Grenzen auch immer, so gesetzlich in Ordnung geht.

Ob die PTB hier korrekt gehandelt hat, ob das ganze Eilverfahren so hat sein müssen, das lasse ich mal dahingestellt. Ich verstehe Spraves Zorn und Erregung durchaus. Er glaubt, sich an alle Vorgaben gehalten zu haben und es sieht so aus, als habe man geltende Bestimmungen auf die Huschen noch schnell abgeändert, um diese Waffe zu verhindern. Sprave kann man vorhalten, dass er es hätte durchaus klüger anstellen können. Er hätte die positive PTB-Zulassung abwarten können und dann mit der Vermarktung beginnen können.
Stattdessen hat er sich recht vollmundig sehr weit aus dem Fenster gelehnt und die PTB, sowie den Gesetzgeber durchaus provoziert. Jetzt tut er zwar nachträglich so, als habe er das absichtlich gemacht, aber das halte ich persönlich für nicht wahr.

Ich glaube vielmehr, dass er sich seiner Sache zu sicher war. Aufgrund vorangegangener Verfahren glaubte er, auch in diesem Fall zügig eine Freigabe zu bekommen. Aber das war eben mit Hoffnung gepaarter Glauben. Die PTB hat in diesem Fall ihre Kompetenzen und Aufgaben vermutlich sogar deutlich überschritten. Aber man sieht zumindest, dass diese Anstalt nicht alles einfach durchwinkt, was vorgeblich den Bestimmungen entspricht. Die Ingenieure und Beamten dort sind durchaus in der Lage, zu erkennen, wenn jemand durch die Hintertür oder unter Ausnutzung von Lücken zu einer Zulassung gelangen will. Und wenn die Beamten und Ingenieure dort nicht so clever sind, dann hat Sprave sie mit der Nase selbst draufgestoßen.

Bildquellen:

  • sixneedler-tt: Peter Wilhelm ki
  • sixneedler-durchschlagskraft: Sprave/YouTube fair use
  • der-tod-fuer-99-euro: Sprave/YouTube
  • ripd-1: Screenshot Spielfilmplakat Fair Use

Fußnoten:

  1. lt. eig. Angaben in YouTube-Video (zurück)
  2. HRB 28179 AG Essen (zurück)
  3. mehr über den Werdegang der GMBH bei https://www.northdata.de/?id=3570345291 (zurück)
  4. (Aber auch hier gilt: Müsste eigentlich in einem verschlossenen Waffenschrank aufbewahrt werden…) (zurück)
  5. https://www.ptb.de/cms/en.html (zurück)
  6. https://youtu.be/MoiQoiWXAX8?si=X3JuM0kkfLC2tAN_ (zurück)

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