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Betrug mit der Rechnung im Restaurant – Dreibeinblog
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Betrug mit der Rechnung im Restaurant

Kassenzettel

Nach einem gemütlichen Abend in einem Restaurant oder einer Bar endet der Genuss oft mit dem Erhalt der Rechnung. Doch wie viele von uns nehmen sich die Zeit, die Details auf dieser scheinbar unscheinbaren Quittung zu überprüfen?

Die meisten Menschen wollen einfach nur bezahlen und dann gehen. Viele schenken dem Gastro-Beleg überhaupt keine weitere Beachtung und zerknüllen ihn oder lassen ihn einfach liegen.
Andere nehmen ihn mit, beispielsweise weil sie privat ihre Ausgaben nachkontrollieren oder aber weil sie den Bewirtungsbeleg für die Steuererklärung benötigen.

Wer häufiger in Restaurants zu Gast ist, dem mag der eine oder andere Rechnungstrick vielleicht schon mal untergekommen sein. Denn so mancher Gastronom versucht, sich an der Steuerpflicht vorbeizumogeln.
So gibt es einige subtile Tricks und Kniffe, die mit den Kassenzetteln zu tun haben, es wert sind, genauer betrachtet zu werden.

Wirt

Der Wirtezettel

Wer kennt ihn nicht, den länglich, schmalen Block von der Brauerei, auf dem der Wirt oder der Kellner schnell die Beträge aufaddiert, dann einen Zettel abreißt und unter Nennung der Summe vor dem Gast auf den Tisch legt.
Das geht schnell und die allermeisten Gäste akzeptieren das und bezahlen anstandslos den geforderten Betrag.

Dabei handelt es sich aber nicht um eine ordnungsgemäße Gastronomie-Rechnung. Wie die aussehen muss, schreibe ich weiter unten. Du hast als Gast keine Möglichkeit, nachzuvollziehen, was im Einzelnen verzehrt und berechnet wurde.
Außerdem läuft dieser Beleg an der Kasse vorbei und wird nicht versteuert. Des Weiteren weißt Du nicht, ob das kassierte Geld wirklich beim Inhaber landet oder ob der Kellner es nicht einfach ganz oder zum Teil am Chef vorbeischmuggelt.

Gar kein Zettel

Auch beliebt und von mir selbst schon häufiger beobachtet: Die Bewirtungsfachkraft tut sehr beschäftigt, wenn Du zahlen willst. Ganz eilig kommt sie an den Tisch und Du sagst, dass Du zahlen möchtest. Sich schon nach den anderen Gästen umschauend, zieht die Fachkraft den Gastrogeldbeutel, klappt ihn auf und nennt den Gesamtbetrag. Kein Zettel, kein Beleg. Du willst ihr/ihm nicht noch mehr Stress machen, bist mit dem Ausrechnen des Trinkgeldes beschäftigt und nimmst das so hin.

Kein Zettel mit Ankündigung

Auch das gibt’s. Der Wirt fragt gute, ihm bekannte Gäste von vornherein: „Brauchst Du einen Beleg?“. Der Gast weiß natürlich ganz genau, worauf das hinausläuft. Sein Umsatz wird nicht erfasst, es gibt manchmal ein Getränk aufs Haus und die Steuer wird beschissen.
Vorsicht: Wenn das, vor allem bei größeren Beträgen (Feier, Gruppe etc.) vorkommt oder gewohnheitsmäßig so läuft, könntest Du Dich mitschuldig machen.

Kassenrolle alle / Kasse defekt

Ganz beliebt ist auch der Trick, dass behauptet wird, die Kasse habe Papierstau, die Rolle sei gerade leer, die Druckertinte ausgelaufen oder die Kasse haben sonst wie einen Defekt. Dann nimmt man es halt hin, dass ohne regulären Beleg abgerechnet wird.

Geld

Zweitkasse

Manchmal habe ich auch schon Rechnungsbons bekommen, die ohne Restaurantaufdruck oder ohne Steuernummer waren. Hier wurde eventuell einfach auf einer älteren, separaten Kasse der Beleg getippt. Von dieser Kasse weiß das Finanzamt nichts und die Einnahmen erzielt der Gastronom „schwarz“, so steht es zu vermuten. Diese Bons können auch auf einer normalen Rechenmaschine mit Thermorolle gedruckt worden sein. Manchmal sehen diese Bons aber absolut genauso aus, wie die echten, denn der Wirt hat einfach noch eine Zweitkasse, von der das Finanzamt nichts ahnt.

Belege von Zahlungsdienstleistern

Fast alle größeren Betriebe bieten heute bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten. Dabei musst Du wissen, dass die kleinen ausgedruckten Belege aus dem Kartenterminal keine ordentliche Gastrorechnung sind.
Im Regelfall solltest Du die Gaststättenrechnung und den Zahlbeleg bekommen.

Die versteckte Gefahr: Zwischenrechnungen

Kaum bekannt ist die Existenz von Zwischenrechnungen. Viele Gastronomiebetriebe nutzen Kassensysteme, die es ermöglichen, sogenannte Zwischenrechnungen zu drucken. Diese temporären Belege, auch als „Rechnungsentwurf“, „Bar-Beleg“, „Vorabrechnung“ oder „Zwischenbeleg“ bezeichnet, entgehen ebenfalls der Aufmerksamkeit des Finanzamts. Ein wirklicher Originalbeleg wird gar nicht erstellt und statt des Betrages auf der Zwischenrechnung wird ein Storno gemacht oder ein Kleinbetrag in die Kasse gebucht.
Erst vor vier Tagen waren Co-Autor Peter Grohmüller und ich gemeinsam Mittagessen. Am Ende legte uns die Kellnerin einen Kassenbeleg vor, der im eigentlichen Sinne keiner war. Es stand „Zwischenbeleg“ drauf. Und solche Belege bekamen sicherlich alle, die in diesem Restaurant zu Mittag gegessen haben. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Trainingskellner

Als Bedienung in einem Restaurant tätig zu sein, ist nicht einfach. Zumindest, wer das zum ersten Mal macht oder in einem Betrieb ganz neu ist, muss die Abläufe oft erst mal üben. Dafür werden im Restaurant Bewirtungssituationen nachgestellt oder der Neue übt am echten Gast. Damit keine Katastrophe passiert, wenn der Neue vielleicht versehentlich 256 Gläser Bier zu je 3.987 Euro eintippt, kann die Kasse so eingestellt werden, dass die Bons auf den sogenannten „Trainingskellner“ gebucht werden. Diese Buchungen sind Luftbuchungen zum Üben und landen abends nicht in der Kassenabrechnung.
Wenn Ihnen also echt aussehende Belege mit einem Aufdruck wie „Testkellner“, „Kellner neuer Mitarbeiter“ oder Ähnliches präsentiert werden, könnte das ein Indiz für so eine Mogelei sein.

Der Kellnerwechsel

Ein ganz beliebter Trick, vor allem in größeren, gut besuchten Restaurants mit vielen Bedienungen: Irgendwann kommt die Bedienung und sagt, sie müsse schon einmal zwischenkassieren. Sie habe Feierabend oder übernehme jetzt einen anderen Bereich.
Auch dann wird gerne nur aus dem Gastrogeldbeutel oder auf dem Wirtezettel abgerechnet. Dieser Umsatz landet möglicherweise nie in der Kasse und am Ende bekommt man nur noch eine richtige Rechnung für den danach entstandenen Restbetrag.

Außer Haus-Verkauf

Sie kennen das, bei Mäcces wird immer gefragt: „Zum Hieressen oder zum Mitnehmen?“ Das fragen die Leute am Schalter aus gutem Grund. Je nachdem, ob Du die Sachen im Lokal verzehrst oder mitnimmst, bekommst Du nicht nur eine Tüte, sondern es gelten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. Im Lokal kostet es 19 % MwSt., bei außer Haus/Lieferung nur 7 %.
Da für Dich der Preis so oder so der gleiche ist, bedeutet ein Bewirtungsverkauf für den Wirt einen bedeutend niedrigeren Gewinn, weil er ja mehr als das Doppelte an Mehrwertsteuer abführen muss. Sehr groß ist also die Versuchung, auch die Bons für im Lokal bewirtete Gäste als „Außer-Haus-Verkauf“ zu buchen.

Anzahl der Speisen und Getränke

Wie viele Rumpsteaks man hatte, das weiß man bei Vorlage der Rechnung noch, aber wie sieht das mit den Getränken aus? Hatten die Kinder nun 4 oder 6 Mezzomix? Waren es 8 oder 10 Bier? Wer hält das schon exakt nach?
Hier lohnt es sich, genau hinzuschauen. Manchmal steht (auch aus Versehen) etwas mit auf der Rechnung, das man gar nicht verzehrt hat.
Daher gilt: Rechnung immer prüfen und sich nicht scheuen, das auch zu reklamieren.

Das Spiel mit dem schlechten Gewissen

Kennen Sie das auch? Die Kellnerin kommt zum Abkassieren und schaut Sie fragend an: „Wie viele Getränke hatten Sie? Waren das drei oder vier?“
Eigentlich ist es nicht die Aufgabe des Gastes, das nachzuhalten. In einer Wohlfühlatmosphäre und in einer Servicesituation ist das die Aufgabe des Bewirtenden. Aber auch hier kann ein simpler Gastro-Trick dahinterstecken. Natürlich weiß die Bedienung genau, dass Sie nur drei Getränke hatten, aber sie spekuliert auf Ihr schlechtes Gewissen und dass Sie ja nicht möchten, dass irgendetwas unbezahlt bleibt. Deshalb stimmen die meisten gefragten Gäste dann der höheren Zahl zu und zahlen ein bis zwei Getränke zu viel.
In solchen Fällen sollten Sie immer die niedrigere Zahl akzeptieren, es sei denn, Sie wissen ganz genau, wie viele Getränke es waren. Im Zweifelsfall ist es am Wirt oder an der Bedienung, anhand von Belegen oder zumindest Strichen auf einem Zettel oder Bierdeckel nachzuweisen, wie viele Getränke es waren.
Sie müssen ja nicht beweisen können, was Sie nicht gehabt haben.

Die Sache mit den Beilagen

Kennen Sie SCHNIPOSA? Das ist die Kantinenabkürzung für Schnitzel, Pommes und Salat, dem wohl gemeinsam mit der Currywurst beliebtesten deutschen Mittagsessen.
Da ist klar: Wenn man das bestellt, bekommt man ein Schnitzel mit Pommes und einen Salat dazu. Das gibt es meistens zum Pauschalpreis. So ist das auch oft in Restaurants. Dann steht in der Karte beispielsweise: „Zu allen Gerichten servieren wir Pommes oder Reis und einen Beilagensalat“.
Das muss aber nicht so sein.
Als Redakteur Peter Grohmüller und ich letztens Essen waren, nahm die Bedienung unsere Bestellung auf und fragte beiläufig: „Möchten Sie den Beilagensalat dazu?“
Das klang zumindest so, als ob es den sowieso dazu gebe, sie aber vorsichtshalber frage, ob man den auch wirklich haben möchte. Vielleicht lassen ihn viele ja stehen und Essen wegwerfen ist nicht gut.
Aber hier war das anders: Der kleine Salatteller schlug mit 6,50 Euro zu Buche. Hätte ich das gewusst, hätte ich ihn nicht genommen. Nicht, weil mir der Betrag zu viel gewesen wäre, sondern weil ich diese modernen Salatkreationen aus irgendwelchen harten, bitteren und roten Salatblättern gar nicht mag. Am Liebsten mag ich so’n Griechengedöns mit Bohnen, Karotten, Gurken und Weißkraut.
Man muss also genau schauen, was im Preis des Essens inkludiert ist. In Frankfurt habe ich mal in Sachsenhausen einen Braten serviert bekommen, da mussten wir die Knödel pro Stück extra bezahlen und bei einem Chinesen in der Frankfurter Innenstadt kostete das Schälchen Reis zum Wok-Gericht 1 Euro extra.
Ja, und in der Pfalz hat mir ein Gastwirt für einen Esslöffel Mayonnaise auch schon mal (damals) 2 D-Mark abverlangt. Steht so auf der Karte, liest bloß fast keiner.
Übrigens: Wenn man so ein Pauschalessen inklusive Beilagen und Salat bestellt und den Salat nicht haben möchte, hat man keinen Anspruch auf einen Nachlass, sagte mir einmal ein Rechtsanwalt.

Was muss denn draufstehen? Gesetzliche Anforderungen an die Rechnung

Seit Anfang 2020 gilt in Deutschland eine neue Belegausgabepflicht, die auf Kassenzetteln bestimmte Angaben vorschreibt. Dazu gehören der vollständige Name und die Anschrift des Unternehmens, Datum und Uhrzeit der Belegausstellung, Art und Menge der Produkte oder Leistungen, Gesamtbetrag und Steuersatz, Betrag nach Zahlungsarten, Transaktionsnummer, Startzeitpunkt bei vorangegangenen Bestellungen, Seriennummer des Kassensystems, Signaturzähler und Prüfwert der Rechnung. Diese Pflicht soll die Transparenz fördern, führt jedoch auch zu einem Anstieg des Papiermülls.

Eine Frage, die ich noch beantworten möchte, wurde mir von Leser Herbert vorige Woche gestellt:

Wann darf ich ohne zu bezahlen gehen?

Ganz klar! Dreimal muss man es der Bewirtungskraft sagen, wenn dann noch immer keiner kommt, dann kann man einfach gehen. Selbst Schuld! So behaupten es zumindest die ach so klugen Ratgeber im Internet und die Antwortgeber in diversen Foren.
Aber das stimmt nicht! Natürlich ist es irgendwann mal gut, man hat x-mal um die Rechnung gebeten, es ist eine längere Zeit vergangen, dann kann man auch gehen. Aber eben nicht einfach so. Seinen Namen und seine Anschrift muss man in solchen Fällen immer hinterlassen.
Denn auch wenn Du lange warten musstest, ist der Rechnungsbetrag damit nicht verfallen, Du musst ihn dann später anderweitig bezahlen, beispielsweise durch Überweisung.
Entgegen vieler Mythen und Spekulationen gibt es keine klaren gesetzlichen Vorgaben, wann ein Gast ohne zu bezahlen das Lokal verlassen darf. Grundsätzlich sollte man stets höflich und respektvoll agieren. Bei wiederholten Nachfragen nach der Rechnung, die unbeantwortet bleiben, könnte man jedoch in Erwägung ziehen, das Lokal zu verlassen. Rechtlich betrachtet gerät die Servicekraft in Annahmeverzug, wenn sie trotz mehrfacher Aufforderung keine Rechnung vorlegt. Dennoch sollte man seine Personalien hinterlassen, um die Zahlung im Nachgang zu klären.

Das ärgert den Umweltbewussten: Thermopapier und seine Folgen

Selbst wenn Du nur einen kleinen Espresso im Stehen getrunken hast, kann es passieren, dass der Wirt Dir einen knappen halben Meter bedrucktes Thermopapier als Beleg hinlegt.
Oben habe ich Dir aufgeschrieben, was alles auf der Rechnung stehen muss. Oft wird noch das Logo des Restaurants, ein Motto und ein längerer Schlusstext mit ausgedruckt und manche Kasse liefert bei jedem Ausdruck noch die ganzen Felder für einen Bewirtungsbeleg mit.
Viele Kassen drucken auf Thermopapier.
Ein weiterer interessanter Aspekt betrifft diese Papierart der Kassenzettel. Es ist nämlich nicht recycelbar und muss somit im Restmüll landen. Diese Tatsache löst nicht nur Umweltbedenken aus, sondern birgt auch potenzielle Gesundheitsrisiken durch die chemischen Stoffe auf dem Papier. Dennoch wird Thermopapier verwendet, um den Druckprozess ohne zusätzliches Verbrauchsmaterial zu ermöglichen. Dieser Aspekt wirft Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Kassenbons. Und wenn Du die Belege aufheben musst, musst Du aufpassen, dass sie sich nicht durch Hitze/Sonne schwarz verfärben.

Bei Restaurantrechnungen verbergen sich also mehr Details, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Es lohnt sich, genauer hinzusehen und bewusster mit diesen kleinen, aber bedeutenden Elementen umzugehen, um nicht nur den eigenen Geldbeutel zu schützen, sondern auch potenzielle rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Falls Dir etwas spanisch vorkommt, bist Du übrigens nicht verpflichtet, das anzuzeigen. Normalbürger sind, auch entgegen den Behauptungen im Netz, nämlich nicht gesetzmäßig zum Denunziantentum verpflichtet. Melden muss man nur schwere Kapitalverbrechen.

§ Hinweis:

Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!

Bildquellen:
  • wirt02: Peter Wilhelm ki
  • wirt01: Peter Wilhelm ki
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Dieses Thema hat eine eigene Rubrik verdient. Es geht hier, man mag es kaum glauben, um Essen, Trinken, Gastronomie, Lieferdienste und unsere Erfahrungen und Erlebnisse.

Lesezeit ca.: 15 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 15. April 2024 | Peter Wilhelm 15. April 2024

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