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Abmahnung Pixabay von Nationwide Legal – Das steckt dahinter

Pixabay Liz

Du hast eine amerikanische Abmahnung von Nationwide Legal in Texas erhalten? Dann lies diesen Artikel:

Du verwendest Bilder von Pixabay oder Pexels und bindest diese zur Illustration Deiner Artikel oder Webseite ein. Dabei verlässt Du Dich darauf, dass Du die heruntergeladenen Bilder frei und ohne Urhebernachweis veröffentlichen darfst.

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Und obwohl Du glaubst, alles richtig gemacht zu haben, erhältst Du auf einmal eine „Abmahnung“ aus Amerika. Diese Abmahnung könnte so aussehen:

Dear owner of https://deine-domain,

You are receiving this legal infringement notice from Nationwide Legal Trademark Department due to the unauthorized usage of our client’s image.

The use of this image: https://bilddatei on this page: https://deine-domain is fine, as long as our client (Tshirt Superstar) is fully credited.
The credit must appear under the image or the footer of the page and be clickable to http://www.fremder-link within 5 working days.
We await your response to confirm this has been completed, removing the image does not resolve the case.

Failure to do so in this time frame, will result in legal case (No. 53773) proceeding under the Digital Millennium Copyright Act’s Section 512(c) (“ DMCA“) for past and or current usage.
Past usage of the image can be seen in the records on Wayback Machine (https://web.archive.org) – a permanent public archive of the web, which will be called upon as evidence in this case.

This email serves as the required official notice.

Regards

Victoria Boyd
Trademark Attorney

Nationwide Legal
401 Congress Ave. #1540,
Austin, TX 78701

victoria@nation-law.net
www.nation-law.net

Es wird der Eindruck erweckt, als ob Du bei der Einbindung des Fotos einen Fehler gemacht haben könntest. In diesem Fall wird Dir vorgeworfen, Du hättest keinen Urhebernachweis (Credit) nahe beim Bild oder am Ende des Artikels angebracht.
Die „Anwältin“ schreibt, es helfe nun auch nichts mehr, das Bild zu entfernen. Weiteren rechtlichen Maßnahmen könntest Du nur entgehen, indem Du binnen 5 Tagen einen Link zu einer bestimmten Seite anbringst und veröffentlichst.

Das Ganze ist so aufgemacht, als sei es etwas Offizielles und als ob Dir möglicherweise schlimme Folgen drohen.

Es handelt sich um SEO-Betrug

Nach meinen Recherchen handelt es sich nicht um eine wirkliche Art der Abmahnung. Vielmehr ist das Ganze ein aufgesetzter Schwindel.
Die Betrüger wollen Dich nur dazu bringen, einen SEO-Link für einen ihrer Kunden anzubringen.
Sie schreiben tausende von Webseitenbetreibern an und viele von denen durchschauen den Trick nicht und verlinken zur Vermeidung von Nachteilen auf die angegebene Seite.
Diese Seite bekommt dadurch viele Backlinks, was zu einem guten Ranking bei Google führen kann.

Muss ich einen Anwalt kontaktieren?

Unter dem Titel „Urheberrecht: Suchmaschinen-Optimierung mit missbräuchlichen Abmahnungen“ schreibt am 23. Oktober 2022 Rechtsanwalt Martin Steiger dazu:

Die E-Mail ist ein durchschaubarer Versuch, Suchmaschinen-Optimierung (SEO) für einen Onlineshop zu betreiben.
«Nationwide Legal» ist allenfalls ein Identitätsdiebstahl auf Kosten von «NationWide Legal», wie das Unternehmen unter verlinkten Website mit dem Domainnamen nationwide-legal.org heisst. Jedenfalls arbeitet dort keine Anwältin mit dem angegebenen Namen.
Die E-Mail ist von A bis Z amateurhaft und unsorgfältig formuliert. Die Behauptungen und Forderungen haben keinerlei Substanz. Wir werden nicht auf die E-Mail antworten oder gar einen Weblink auf die erwähnte Webseite setzen.
Das abgemahnte Bild stammt übrigens von einem finnischen Nutzer bei Pixabay und kann Public Domain-ähnlich verwendet werden. RA Steiger

Abmahnung aus dem Ausland?

Grundsätzlich solltest Du Abmahnungen oder ähnliche Schreiben immer ernst nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie aus dem Ausland kommen. Wir leben in einer globalisierten Welt und Du kannst auch aus dem Ausland in Anspruch genommen werden.
Jedoch halte ich in diesem Fall jede weitere Maßnahme für überflüssig. Die „Anwälte“ aus Texas haben hier nach meiner (und RA Steigers) Einschätzung keine Handhabe gegen Dich.
Bei anderen Abmahnungen gilt: Nicht sofort handeln, nichts unterschreiben und nichts zum Vorfall sagen. Zuerst einen Internetanwalt einschalten und sich Rat holen.

Bildquellen:
  • pixabay-liz: Screenshot Peter Wilhelm


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Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 6. März 2023

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