ServiceWüste

Was tun, wenn der Händler pleite ist – aber die Ware kaputt geht?

Waffe garantie

Neulich schrieb ich über die Insolvenz eines Geschäfts und Online-Händlers für Hobbywaffen aus dem Luftdruck- und AirSoft-Bereich. Nach meinen persönlichen Erlebnissen vor Ort im Geschäft und den Reaktionen des Händlers im Netz wundert es mich im Grunde genommen nicht, dass dem Ganzen kein Erfolg beschieden war. Ich will aber nicht nachtreten. Fakt ist, dass manche Kunden nun Probleme haben.

Ein Leser schrieb mir vor Kurzem eine Nachricht, die sicher nicht nur ihn betrifft:

„Das ist jetzt aber sehr ärgerlich. Hatte Anfang des Jahres eine First Strike Eagle bei Mega-Waffen-Airsoft-Shop gekauft. Jetzt lässt sie sich nicht mehr auffüllen. Wie sieht es denn da mit der Garantie aus?“

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Zunächst einmal: Ja, das ist in der Tat sehr ärgerlich. Gerade bei Spezialhändlern, etwa für Airsoft-, Paintball- oder Freizeitwaffen, geht man davon aus, dass man nicht nur ein Produkt kauft, sondern auch eine kompetente Anlaufstelle für Fragen, Ersatzteile oder Reparaturen. Wenn der Händler dann insolvent ist, steht man im Regen – zumindest auf den ersten Blick.

Händler pleite – was passiert mit meinen Rechten?

Zunächst zur Unterscheidung zweier Begriffe, die gern verwechselt werden: Garantie und Gewährleistung.
Seit Ewigkeiten predige ich das, denn die allermeisten Leute sprechen immer nur von Garantie und meinen dann völlig undifferenziert sowohl die Garantieansprüche als auch die gesetzliche Gewährleistung.
Beide können Dir helfen, Dein Recht auf ein funktionierendes Produkt durchzusetzen – aber sie funktionieren unterschiedlich.

Gewährleistung – die gesetzliche Pflicht des Händlers

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt in Deutschland 24 Monate ab Kaufdatum. Innerhalb der ersten sechs Monate wird sogar vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat – es sei denn, der Händler kann das Gegenteil beweisen.

ABER: Die Gewährleistung ist eine Pflicht des Händlers – und wenn dieser insolvent ist, kann er seine Pflichten meist schlicht nicht mehr erfüllen. Werkstatt dicht, Lager leer, Service eingestellt. Das bedeutet: Deine Ansprüche wandeln sich in einen Geldanspruch gegenüber dem Insolvenzverwalter. Du wirst dann – wie andere Gläubiger – auf eine Liste gesetzt und musst im besten Fall auf eine Teilerstattung hoffen. Realistisch? Leider meist nicht.

Garantie – das freiwillige Versprechen des Herstellers

Im Unterschied dazu ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers. Sie kann, muss aber nicht, gewährt werden – viele Hersteller tun das, um Vertrauen zu schaffen. Die Bedingungen (Laufzeit, Abwicklung, Umfang) legt der Hersteller selbst fest – wenn also auf der Verpackung, im Handbuch oder auf der Website eine Garantie von z. B. 1 oder 2 Jahren genannt wird, kannst Du Dich direkt an den Hersteller wenden. Gewährt ein Hersteller aber eine Garantie, dann hast Du einen Anspruch darauf, auch wenn das eine völlig freiwillige Leistung ist.

Wichtig: Garantieansprüche sind unabhängig vom Händler. Ist der Händler pleite, kannst Du trotzdem direkt an den Hersteller herantreten – mit Kaufbeleg und möglichst genauer Fehlerbeschreibung.

Garantie vs. Gewährleistung – der Überblick

Merkmal Gewährleistung Garantie
Rechtsgrundlage Gesetzlich geregelt (BGB) Freiwillige Leistung des Herstellers
Geltendmachung bei Händler / Verkäufer Hersteller oder Garantiegeber
Dauer 2 Jahre (gesetzlich) Individuell festgelegt (z. B. 1–5 Jahre)
Kostenpflichtig? Nein, immer inklusive Manchmal ja (z. B. Garantieverlängerung)
Beweislast Nach 6 Monaten Käufer beweispflichtig Liegt beim Hersteller / Garantiegeber
Reparatur / Austausch Nur bei Mängeln, die bereits beim Kauf bestanden Je nach Garantiebedingungen – oft auch bei späteren Defekten

Was tun im konkreten Fall?

Im Fall der First Strike Eagle müsste man also schauen:

1. Von wem ist die Waffe überhaupt? Hat der Hersteller eine Niederlassung oder einen Vertriebspartner in Deutschland?
2. Gibt es eine Hersteller-Garantie? Nachsehen in Unterlagen oder auf der Website des Herstellers.
3. Läuft diese noch? Wenn ja – dann:
4. Kontakt mit dem Hersteller aufnehmen. Freundlich, mit Beschreibung des Problems, Beleg, und eventuell Fotos oder einem kurzen Video.

Und wenn auch das nicht klappt?

Dann bleibt noch die Option eines Reparaturservices über einen Drittanbieter. Ich persönlich habe gute Erfahrungen gemacht mit der Firma BEGADI1. Dort sitzen Profis, die sich mit Airsoft- und Freizeitwaffen auskennen – oft helfen sie auch bei Fremdfabrikaten weiter oder vermitteln einen passenden Ansprechpartner.

Fazit: Händler pleite – nicht gleich das Ende der Fahnenstange

Auch wenn es zunächst so aussieht, als stünde man bei der Pleite eines Fachhändlers mit leeren Händen da – das muss nicht so sein:

• Garantie prüfen – und beim Hersteller geltend machen
• Kontakt zum Insolvenzverwalter suchen – auch wenn die Erfolgsaussichten gering sind
• Fachwerkstatt aufsuchen – spezialisierte Unternehmen wie BEGADI helfen oft weiter

Ganz wichtig: Nicht aufgeben! Wer sachlich, freundlich und gut dokumentiert vorgeht, hat oft mehr Chancen auf eine Lösung, als man zunächst glaubt.

Wenn Du selbst schon einmal vor dem Problem standest, dass ein Händler pleiteging, während Deine neue Ausrüstung den Geist aufgab – erzähl mir Deine Geschichte in den Kommentaren!

Bonus-Tipp:

Wer häufiger in Nischenbereichen wie Airsoft oder Paintball einkauft, sollte Kaufbelege digital aufbewahren und sich frühzeitig über Hersteller-Garantien informieren. Das kann im Fall der Fälle viel Ärger ersparen.
Lege Dir doch unter „Dokumente“ auf Deinem Rechner einen Unterordner an, in den Du alle Bedienungsanleitungen, Garantiekarten, Rechnungen usw. von solchen Einkäufen hineinkopierst. Benenne die Dateien klug! Dann findest Du im Bedarfsfall alles wieder.
Und: Alle paar Jahre mal den Krempel rauslöschen, bei dem die Produkte schon längst nicht mehr in Deinem Haushalt sind.

Hinweis:

Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!

Bildquellen:
  • waffe-garantie: Peter Wilhelm


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In der „Servicewüste“ navigieren wir durch die oft trockenen Landschaften des Einzelhandels, der Behörden und des Online-Shoppings, wo Kunden sich vernachlässigt oder ungerecht behandelt fühlen. Diese Rubrik beleuchtet prägnante Beispiele solcher Erfahrungen. Doch es geht nicht nur um Kritik: Wir heben auch jene Oasen hervor, wo Unternehmen sich durch außergewöhnlich guten Service abheben und beweisen, dass eine „Servicewüste“ nicht die Norm sein muss.

Entdecken Sie mehr darüber, wie einige Marken es schaffen, in einer Welt voller Herausforderungen positiv aufzufallen.


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Lesezeit ca.: 7 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 25. Mai 2025

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