Wenn der Opa vom zweiten Stock eine Knarre hat, dann ist das schon ein komisches Gefühl für die anderen Hausbewohner.
Aber wenn der Opa sein Gewehr auch mal im Treppenhaus vergisst, dann ist es Zeit, sich nicht nur Sorgen zu machen, sondern dann sollte man sofort die Polizei verständigen.
Ein idyllisches Mehrfamilienhaus, gelegen in einer ruhigen Nachbarschaft, birgt eine unerwartete Gefahr: Ein schwerhöriger Jäger, dessen Vergangenheit von tragischen Ereignissen überschattet ist, verliert seine Waffenbesitzkarte aufgrund von mehrfachen Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften. Dieser Fall, der vor dem Verwaltungsgericht Münster verhandelt wurde, wirft nicht nur Fragen zur persönlichen Verantwortung auf, sondern wirft auch einen Blick auf die Bedeutung der Einhaltung von Waffengesetzen und -vorschriften.
Die Geschichte des Jägers beginnt in den 1960er Jahren in den USA, als er eine Schusswaffe erwarb und sie nach Deutschland brachte. Die Tragödie nahm 1989 ihren Lauf, als sein Sohn sich mit dieser Waffe das Leben nahm. Obwohl der Jäger daraufhin vorübergehend auf seine Waffenerlaubnis verzichtete, erhielt er sie 1992 erneut. Fast 30 Jahre später gerät er erneut ins Visier der Behörden, als eine besorgte Nachbarin bemerkt, dass er seine Waffen unbeaufsichtigt im Hausflur stehen lässt.
Die Probleme des Seniors gehen jedoch über die Waffen hinaus. Seine Schwerhörigkeit führt zu Situationen, in denen er Türklingeln nicht hört und von Nachbarn aufmerksam gemacht werden muss. Sein unzuverlässiges Verhalten zeigt sich auch in vergessenen Gegenständen im Aufzug und ungewöhnlichem Einparken, bei dem er sein Fahrzeug gegen die Garagenwand lenkt. Diese Anomalien wecken nicht nur die Aufmerksamkeit der Nachbarschaft, sondern werden schließlich zur Grundlage für den Entzug seiner Waffenbesitzkarte.
Das Verwaltungsgericht Münster entscheidet, dass dem Jäger die Zuverlässigkeit fehlt, was zu einem gerechtfertigten Entzug der Waffenbesitzkarte führt. Die wiederholten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, insbesondere das achtlose Zwischenlagern der Waffen im Hausflur, werden als grober Verstoß gewertet. Die Richter betonen die Bedeutung der Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen und Munition, um zu verhindern, dass sie in die falschen Hände geraten.
Das alles zeigt, die Herausforderungen im Umgang mit Waffenbesitz, insbesondere bei Personen, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen oder Nachlässigkeiten möglicherweise nicht die notwendige Verantwortung tragen können. Die Sicherheit der Gemeinschaft steht dabei im Vordergrund, und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts unterstreicht die Priorität, diese Sicherheit durch strikte Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
In Zeiten anhaltender Diskussionen über Waffenkontrolle und -gesetzgebung ist dieser Fall ein Beispiel für die Notwendigkeit, den Besitz und die Verwendung von Waffen verantwortungsbewusst zu regeln. Es wirft auch Fragen darüber auf, wie Gesellschaften sicherstellen können, dass Menschen mit Waffenbesitzkarten die notwendige Zuverlässigkeit und Sorgfalt walten lassen. Der Einzelfall des schwerhörigen Jägers verdeutlicht, dass die Waffengesetzgebung nicht nur auf dem Papier existieren sollte, sondern auch effektiv durchgesetzt werden muss, um die Sicherheit der Gemeinschaft zu gewährleisten.
Einmal mehr zeigt dieser Vorfall die Komplexität und Sensibilität des Themas Waffenbesitz und die Herausforderungen, die damit einhergehen. Eine gründliche Prüfung der Zuverlässigkeit und Verantwortlichkeit von Waffenbesitzern ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass tragische Vorfälle vermieden werden und die Sicherheit der Gemeinschaft gewährleistet ist.
VG Münster, Urteil vom 16.01.2024 – 1 K 249/21
Bildquellen:
- waffen-rentner: KI Peter Wilhelm
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Völlig falscher Ansatz, mein Lieber! Es ist doch grün-woke Scheiße, dass Waffen hier zu lande immer mehr verteufelt werden.
Wenn wir uns die ungezügelte Migration von messerstechenden und vergewaltigenden Afghanen und Nordafrikanern anschauen, dann gehört in jedes gute deutsche Haus mindestens eine Schusswaffe.
Es ist blauäugig, zu glauben, da kämen nur ausgebildete Fachkräfte. Was da kommt, das ist der Bodensatz der Gesellschaft im Herkunftsland.
Wohl dem, der dann eine Knarre, wie du es nennst, im Hause hat, um sich vor dem Mob und Pöbel aus islamischen Ländern verteidigen zu können.
Schon mal drüber nachgedacht, dass du einer der ersten bist, die abgeholt werden, wenn die aufrechten Deutschen mal die Regierung übernehmen?
Ich gehe mal davon aus, dass „Thomas-aufrecht“ ein Pseudonym ist, richtig? Dann muss „aufrecht“, allerdings ohne Bindestrich und großgeschrieben werden, wie es bei Familiennamen im Deutschen nun nun mal Vorschrift ist, Du mikrosomische Reichsbürger-Koryphäe.
Wenn „Thomas-aufrecht“ jedoch Deine geistige und körperliche Haltung hervorheben soll, nach dem Motto „ich bin stolz, ein (aufrechter) Deutscher zu sein“, dann ist es wiederum ebenfalls erbärmlich.
Man kann es drehen und wenden, wie man möchte, es ist und bleibt einfach Kacke.
Wie dem auch sei: Die multiplen Einschränkungen bei Leuten Deines Schlages, sind ja beileibe nichts Neues. Insofern…
„Wenn die aufrechten Deutschen mal die Regierung übernehmen“, werden sie sich vermutlich gleich zu Beginn jener Amokschwafler annehmen, die nicht mal der eigenen Muttersprache mächtig sind, aber hinter der Hecke feige einen auf dicke Hose machen.
Wenn die feuchten Träume des bellizistischen CDU-Honks, Roderich Kiesewetter, der fordert, den Krieg in der Ukraine nach Russland zu tragen, in Erfüllung gehen sollten, brauchen wir uns um einen schwerhörigen, senilen Jäger keine Sorgen mehr zu machen.