Ein Richter hatte das Bußgeld für eine SUV-Fahrerin deshalb erhöht, weil sie mit einem SUV unterwegs war.
Dieses Urteil ging 2022 durch die Presse: Eine SUV-Fahrerin sollte unter anderem mehr für einen Rotlichtverstoß bezahlen, weil ihr Fahrzeug durch seine Bauart eine größere Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer sei. Das Oberlandesgericht Franzfurt kassierte das Urteil des Amtsgerichts. Der pauschale Verweis, dass der Verstoß mit einem SUV begangen wurde, reiche nicht für ein höheres Bußgeld (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.9.2022, Az.: 3 Ss-OWi 1048/22).
Quelle: ADAC
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