Mit 200 km/h unterwegs: Mitschuld bei Unfall
Schwerer Unfall auf der Autobahn: Ein Wohnmobilfahrer hatte auf die linke Spur gewechselt und dabei einen Autofahrer übersehen. Vor Gericht musste geklärt werden, ob den Autofahrer, der mit 200 km/h unterwegs war, eine Mitschuld trifft. Während das Landgericht München I die komplette Schuld beim Wohnmobilfahrer sah, legte das Oberlandesgericht München wegen der deutlichen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit um 70 km/h eine Mithaftung des Autofahrers von 25 Prozent fest (OLG München, Urteil vom 1.6.2022, Az.: 10 U 7382/21 e).
Da wundert sich sicherlich so mancher. Darf man doch auf deutschen Autobahnen, abgesehen von Strecken mit Begrenzung, so schnell fahren, wie man möchte. Darum beneiden uns die Autofahrer vieler anderer Nationen. Ich persönlich habe mich schon immer gefragt, weshalb es in den USA überhaupt Autos gibt, die schneller fahren können, als es dort maximal erlaubt ist.
Aber bei uns, da ist es ja erlaubt, auch mal 300 km/h zu fahren, wenn man ein Auto besitzt, dass so schnell fahren kann.
Ich bin nun nicht tagtäglich auf der Autobahn unterwegs und ich habe es auch sowieso nie sonderlich eilig. Für mich hat sich eine Geschwindigkeit zwischen 120 und 130 km/h als angenehme Reisegeschwindigkeit herausgestellt. Trotzdem trete ich manchmal aufs Gas, schon allein, um an einer Endloskette von Brummis vorbeiziehen zu können.
Und natürlich bin ich auch schon mal mit 260 km/h über die Autobahn geflogen. Nachts, bei völlig leerer Bahn. Das ist klasse, das ist auch ein bisschen aufregend und gleichermaßen auch etwas anstrengend, denn man muss dann hochkonzentriert sein.
Nicht außer Acht lassen darf man die Tatsache, dass in Deutschland generell Richtgeschwindigkeit 130 gilt. Man soll sich also, sofern die verlangte Höchstgeschwindigkeit nicht sowieso darunter liegt, bei 130 km/h „einpendeln“, weil das den besten Verkehrsfluss ergeben soll.
Wenn nun jemand mit 200 km/h unterwegs ist, dann überbrückt er in einer sehr kurzen Zeit eine ziemlich große Strecke. Kontrolle hat er, wenn überhaupt, allein über sein eigenes Fahrzeug und Fahrverhalten. Was andere machen, kann er mangels hellseherischer Fähigkeiten nicht einschätzen oder voraussehen.
Allein die Tatsache, dass es auf diesem Abschnitt der BAB keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, befreit nicht von der Verpflichtung, jederzeit rechtzeitig anhalten zu können, wenn ein Hindernis auftaucht. Ob das nun ein Hirsch, eine Wildsau, heruntergefallene Ladung oder eben ein langsameres Wohnmobil ist, spielt keine Rolle.
Natürlich trifft in diesem konkreten Fall den Wohnmobilisten die Hauptschuld; schließlich hat er sich und sein Mobilheim ja erst zu diesem plötzlichen Hindernis gemacht, keine Frage.
Aber bei Geschwindigkeiten um und über 200 km/h fliegt man quasi nur noch so dahin und ist m.E. weit davon entfernt bei entsprechendem Verkehr allen Situationen in der erforderlichen Kürze der Zeit nachkommen zu können.
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