Der Renault Twizy ist ein bis zu zweisitziges Kleinstfahrzeug von Renault, das elektrisch angetrieben in zwei Versionen angeboten wird. Die kleinere Version bringt es mit 5,4 PS auf 45 km/h.
So liegen diese Leichtfahrzeuge mit ca. 100 km Reichweite vom Tempo her zwischen Mofa und Moped, bieten aber mehr Komfort, auch wenn dieser (keine richtigen Türen, weder Heizung noch Klimaanlage) gegenüber einem richtigen Auto stark eingeschränkt ist.
Besser als der Überrollbügelroller von BMW ist es allemal und der Twizy sieht auch nicht so bescheuert aus, wie die dreirädrigen Motorroller.
Heute begegnete mir ein solches Fahrzeug auf der B38a zwischen Ilvesheim und Mannheim-Feudenheim, stolz chauffiert von einer jungen Dame.
Als sie von Ilvesheim kommend, auf die Einfädelspur zur B38a kam, zog sich schon eine erhebliche Schlange von Fahrzeugen hinter ihr her. Auch beim Spurwechsel auf der B38a kam es zu recht überraschenden Bremsmanövern.
Völlig egal, wie schnell man laut Beschilderung an dieser Stelle fahren darf (70 km/h), die junge Dame scheint vergessen zu haben oder es nicht zu wissen: Sie hat mit dem Vehikel auf der B38a nichts verloren.
Ja, das ist bittere Realität, denn die B38a ist eine Kraftfahrstraße.
Kraftfahrstraßen werden durch dieses Verkehrszeichen gekennzeichnet:
Und für Kraftfahrstraßen gilt eine Mindestgeschwindigkeit:
(§ 18 Straßenverkehrs-Ordnung StVO).
Mit anderen Worten: Wer ein Fahrzeug führt, daß nicht schneller als 60 km/h fahren kann, darf eine solche Straße nicht benutzen.
Das ist ja auch sinnvoll. In fast allen Fällen gibt es ausreichende Straßenverbindungen, die von langsameren Fahrzeugen alternativ benutzt werden können. Die Schnellverkehrsstraßen sollen den schnelleren Fahrzeugen ein zügiges Fortkommen ermöglichen, um Staus und Verkehrsspitzen möglichst zu vermeiden. Jedes langsamere Fahrzeug ist da Sand im Getriebe.
Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Bagger) oder Traktoren (mit Beschränkung auf 20 oder 40 km/h), Mofas, Behinderten- und Seniorenfahrzeuge, also alles, was nicht mindestens 60 km/h fahren kann, haben auf Kraftfahrstraßen nichts verloren.
Da spielt es auch keine Rolle, daß der Fahrtweg der jungen Frau in ihrem Twizy nur ein paar hundert Meter über die Kraftfahrstraße führt.
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