Ich war gestern Abend wieder in so einem Haus, in dem einige Mieter nichts Besseres zu tun haben, als abends die Haustüre mit dem Schlüssel abzuschließen. (Ich schrieb gestern Morgen ausgerechnet über die verschlossenen Haustüren eine sehr lesenswerte Geschichte in meinem Bestatterweblog.)
Einen lieben, alten Freund habe ich besucht und wir haben uns zwei, drei Stunden unterhalten, eine Ente verspeist und leckeren französischen Landwein getrunken.
Um 20.30 Uhr ging ich nach unten. Und? Ich stand vor dieser hochmodernen Haustüre, dick, dreifach verglast, natürlich mit elektrischem Türöffner. Es gibt außen eine hochmoderne Klingelanlage mit Sprechmöglichkeit und Videokamera.
Diese Tür fällt so schwer und satt ins Schloß, daß man beim Betreten des Hauses das Gefühl hat, die Panzertür von Fort Knox schließe sich hinter einem.
Und dann stehst Du um 20.30 Uhr von innen vor dieser Tür und kommst nicht raus, weil der Hausbesitzer in die Hausordnung geschrieben hat, die Tür sei täglich ab 19 Uhr abzuschließen und dürfe erst morgens ab 7 Uhr wieder aufgeschlossen werden.
Ja und das machen die Bewohner dann auch brav, denn es erfüllt manche mit Glück, sinnlose Anweisungen zu befolgen und vor allem auf deren Einhaltung zu achten. So kann man nämlich dem gemütlichen Wohnen noch eine Aufgabe, noch einen Grund zum Meckern und noch etwas, daß jemand penibel überwacht, entgegenstellen. Es soll sich bloß keiner zu wohl fühlen!
In grauer Vorzeit, als Türen noch mit Schlössern gesichert wurden, die von Landstreichern, Einbrechern und sonstigen bösen Buben mit einem Stück Draht geöffnet werden konnten, stellte das Abschließen zur Nachtzeit eventuell eine etwas größere Hürde für die Eindringlinge dar. Heutzutage sind Türen mit modernen Schlössern ausgerüstet, die ein solches Abschließen unnötig machen. Denn: Nichts verabscheuen Eindringlinge mehr, als Lärm und Zeitaufwand.
Und ohne etwas Zeitaufwand können die ins Auge gefaßten Eindringlinge moderne Schlösser nicht überwinden. Allerdings muß man sich auch vor Augen halten, daß es grundsätzlich mal überhaupt kein Schloß gibt, daß nicht irgendwie überwunden werden könnte.
Das Abschließen ist also schon aus logischen Erwägungen heraus absolut sinnlos, denn einerseits sind die lediglich ins Schloß gefallenen Türen auch so sicher genug, und andererseits hilft ein Abschließen gegen wirklich gut ausgerüstete Eindringlinge gar nichts.
Die angeblich angestrebte höhere Sicherheit wird also in keinster Weise erreicht.
Aber selbst wenn man der Auffassung ist, daß eine nur zugezogene Tür nicht sicher genug ist, kann man problemlos Abhilfe schaffen. Das Stichwort lautet Panikschloß.
https://youtu.be/rrf7QbovmR8
So ein Panikschloß kostet um die 200 Euro. Genau das wäre die Lösung für das Problem und gegen das lästige Hinuntergehen und Gäste-Begleiten.
Gegen das Abschließen sprechen zwei ganz gravierende Überlegungen.
Das ist einmal die Bequemlichkeit und weiterhin die Sicherheit.
Wohnen soll Heimstatt, Schutz und Gemütlichkeit bedeuten. Die Menschen, die ein Haus bewohnen, wollen sich dort geborgen, zuhause und im Privaten wissen.
Durch das abendliche Abschließen der Haustüren, werden sie aber gezwungen, bei jedem Besucher trotz Sprechanlage und elektrischem Türöffner nach unten zu gehen. Und das müssen sie sogar mehrfach tun, nämlich sowohl beim Kommen, als auch beim Gehen des Besuchs.
Überdies wird das friedliche und entspannte Wohnen gerade dadurch empfindlich gestört, daß noch eine zusätzliche Überwachung der Schließgebote erfolgt und sich hieraus Streit, Abmahnungen und unangenehme Situationen ergeben.
Wichtiger ist jedoch der Aspekt der Sicherheit. Man denke an die Situation, daß jemand einen Notarzt ruft und dieser dann das Haus nicht betreten kann, weil der Druck auf den elektrischen Türöffner nichts bringt.
Und noch wichtiger: Wenn es in dem Gebäude einmal brennt, ist der wichtigste Fluchtweg abgeschlossen. Vor der Tür wird sich ein panisches Menschknäuel bilden, in dem höchstwahrscheinlich Menschen ums Leben kommen werden.
Genau aus diesem Grund ist das Abschließen der Haustür verboten.
Auf Spiegel.de äußert sich Leser „Ultrap“, ein Brandschutzsachverständiger, ganz eindeutig zu diesem Verbot:
Das Abschließen der Tür eines Mehrparteienhauses ist strafbar!
Ich habe als Brandschutzsachverständiger darüber mal ein Musterkonzept geschrieben.
Eine Tür NICHT zu verschließen, folgt allein der bauordnungsrechtlichen Generalklausel, nach der Gebäude die öffentliche Sicherheit, Leib und Gesundheit, nicht gefährden.
Brandschutzrechtlich muß man die Erfordernisse über die Errichtung der Rettungswege berücksichtigen.
Jedes Gebäude muß zumindest über einen gut passierbaren ersten Rettungsweg verfügen. Die Passierbarkeit wird durch eine Tür, die sich von innen nur durch ein besonderes Hilfsmittel (Schlüssel) öffnen läßt, aber erheblich beeinträchtigt.Das Verschließen der Ausgangstür ist ein Verstoß gegen Bestimmungen des Brandschutzes kann sowohl öffentlich-rechtliche, nämlich bauordnungsrechtliche, als auch privatrechtliche, nämlich nachbarschaftsrechtliche, Rechtsfolgen haben.
So könnte die Bauordnungsbehörde den Bewohnern eines Gebäudes durch Ordnungsverfügung aufgeben, die Ausgangstür nicht zu verschließen, und für den Fall der Zuwiderhandlung Zwangsmittel androhen.
Von größerer Bedeutung sind – jedenfalls in Hausgemeinschaften, in denen der Hausfrieden bereits gestört ist – die privatrechtlichen Folgen.Insoweit ist zunächst festzustellen, daß eine Bestimmung der Hausordnung, die die Bewohner zum Abschließen der Haustür verpflichtet, gem. § 134 BGB in Verbindung mit der bauordnungsrechtlichen Generalklausel unwirksam ist.
Denn sie verpflichtet die Bewohner zu einem gesetzwidrigen, weil gegen die Brandschutzbestimmungen verstoßenden Verhalten.
Kein Bewohner ist also verpflichtet, die Haustür abzuschließen. Vielmehr stellt das Abschließen der Haustür ein rechtswidriges Verhalten dar, das jedem Bewohner untersagt ist.
Verstößt ein Bewohner gegen dieses Verbot, können die anderen ihn auch auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Der Unterlassungsanspruch wurzelt darin, daß die Mitbewohner zumindest Mitbesitzer – in manchen Fällen auch Miteigentümer – zur Freihaltung von allen Gegenständen verpflichtet sind, über die der Rettungsweg führt, weil dieser für die Nutzung ihrer Wohnung unentbehrlich ist.
Sie bilden daher eine Rechtsgemeinschaft im Sinne der §§ 741 ff. BGB.
Derjenige Mitbewohner, der die Ausgangstür rechtswidrig verschließt, überschreitet seine Befugnisse innerhalb dieses Gemeinschaftsverhältnisses und verletzt den Mitbesitz der anderen. (Zitat gekürzt und Satzbau umgestellt)
Natürlich gibt es auch dem entgegenstehende Meinungen. Vor allem wird immer ins Feld geführt, daß es der Verbesserung der Sicherheit im Haus dient, wenn nachts durch das Abschließen der Haustür das Betreten des Hauses durch Unbefugte verhindert wird.
Dem folgen immer wieder auch Gerichte, wenn Vermieter gegen Mieter klagen, die der Schließpflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Aber die Gerichte prüfen in diesem Fall schlicht und ergreifend nur, ob eine mietvertragliche Regelung (zum Ausdruck gebracht durch eine Hausordnung) eingehalten wurde oder nicht. Besonders der dritte der nachfolgenden Links beschäftigt sich auch mit diesem Aspekt.
Meiner Meinung nach überwiegen aber die Überlegungen hinsichtlich von Notfällen und des Brandschutzes, um grundsätzlich auf eine Verpflichtung zum Abschließen von Haustüren zu verzichten.
Weiterführende Links:
- http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/haustuer-nachts-wird-abgeschlossen-irrtum-nr-9/
- http://www.dittmann-wohnungsverwalter.de/…verbietet-der-brandschutz-das-abschliessen-der-haustuere
- http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=30&t=240168
Titelbild: © http://www.schwab-wagner.de
Bild (Schild): Firma Mediator (Videoausschnitt)
Bildquellen:
Hashtags:
Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:
Keine Schlagwörter vorhanden
Klasse geschrieben! Als ehemaliger Rettungsassistent kann ich ganze Opern davon singen…
Moin
Bei uns ist es ganz einfach geregelt… von außen kann man die Tür nur mit einem Schlüssel öffnen oder per Tastendruck von der Whg aus und von innen macht man sie einfach nur auf… wünschen würde ich mir, dass die Tür nach Außen aufgeht… das macht den Rettungsweg noch einfacher… aber man kann ja nicht alles haben…
Wer schon einmal bei einer Sicherheitsschulung der Polizei mitgemacht hat (nach einem Einbruch leider erst!) weiß, das eine unabgeschlossene Tür für jeden Einbrecher eine offene Tür ist! Für 4,50 EUR bekomme ich bei a..zon einen Türfallenöffnungssatz, da kann die Tür noch so satt ins Schloss fallen. (ok ich bekommen bei a…zon auch für 3.800 EUR einen ‚Ziehfix‘, dagegen nützt auch das Abschließen wenig).
Die Brandschutzbestimmungen erfülle ich leicht mit einem Schließzylinder mit Knauf (d.h. die Tür geht von außen nur mit Schlüssel auf, aber von innen mit einem Dreh am Knauf).
In den meisten (Standard-)Mietverträgen ist die Zeit, in der die Außentür abzuschließen ist, auf 22:00 bis 6:00 Uhr geregelt.
Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, in dem die Außentür nachts unabgeschlossen bleibt, sollte – nach Meinung des Schulungsleiters der Polizei – seine Wohnungstür von innen zumindest mit einem doppelseitigen Panzerschloßriegel sichern, um vor unliebsamen Bekanntschaften geschützt zu sein.
-meine 50 ct zu diesem Thema-
bard jun.
@bard jun.: Da hast Du völlig recht! Ich hatte noch einen kürzeren zweiten Teil zu diesem Thema geplant, in dem ich die Lösung, das Panikschloß vorstellen wollte.
Aber nun habe ich den kurzen Abschnitt oben noch eingefügt.
Danke für Deinen Hinweis!
@Peter Wilhelm:
Danke für den Link, Tom.
diese super bequeme Möglichkeit kannte ich bisher noch nicht; ich werden sofort den Besitzer des Gebäudes, in dem ich mein Büro habe, darauf ansprechen. Hier gibt es nämlich neben zwei Büros auch eine Dachgeschoßwohnung, bei der sich genau die geschilderten Probleme ergeben.
🙂 bard jun.
Dazu sollte man sich auch mit der Einbruchsversicherung unterhalten. Nach deren Klauseln könnte man bei nicht abgeschlossener Haustür und einem Einbruch nicht versichert sein.
@Manfred Anderl: Nein, das gilt nur, wenn das Haus verlassen ist. Bei einem Einfamilienhaus also, wenn alle weggegangen sind, muß der Letzte abschließen.
@Manfred Anderl:
Deshalb finde ich das von Tom gefundenen Teil ‚Mediator‘ ja so genial; die Tür ist immer abgeschlossen und öffnet sich von innen über die Klinke oder Türöffner-Anlage!
Oh abgeschlossene Hauseingangstür… ein leidiges Thema.
Zu meiner Zeit als aktiver Feuerwehrmann war es sogar ein sehr sehr leidiges Thema.
folgende Situation. ich wohne in der 5. Etage
Der Pieper meldet sich kurz nach 22 Uhr mit viel krach und beendet meine gemütlichen Abend mit dem dritten Teil der Siedler.
Alles was ich aus der Alarmierung raushöhre klingt gar nicht gut. Kellerbrand, ganz in meiner Nähe.
Schuhe anziehen, zur Wohnung raus und die Treppe runter, das ist quasi eine Bewegung.
in der ersten Etage merke ich, mist gar keinen Schlüssel mitgenommen!
Ach egal, ich hab ja einen Ersatzschlüssel im Feuerwehrgerätehaus deponiert. ich komme also später auch ohne Schlüsseldienst wieder ins Haus und in meine Wohnung.
Tja und jetzt steh ich vor der blöden Haustür, und es ist dicht. nicht nur ist die Haustür dicht, nein die Luft wird auch langsam dicht! der Kellerbrand ist nämlich nur einen Eingang weiter. und der qualm zieht eben auch in unseren Teil vom Gebäude.
Von hintermir bekomme ich gerade die Bestätigung das ich wohl zu Deutschlands schnellsten Treppen herabläufern gehören muss. Sagen sie mal müssen sie Nachts hier so durchs Haus rennen?!
Oh was ein Glück, ich muss doch nicht wieder bis ganz nach oben !
„Hey sie da: Ihren Schlüssel aber schnell! ich muss hier sofort raus! und Sie und alle anderen auch!
Was erlauben sie sich, ich komm von arbeit ich will schlafen, machen se hier nicht so einen Lärm!
“ nebenan brennts, der Rauch zieht hierher, und ich muss sofort zum Gerätehaus! Schlüssel her aber dalli! ich krieg den Schlüssel, höre aber noch so was wie ich werd mich beschweren bei…. da war ich schon einige Meter weiter.
Der Kellerbrand selbst war ganz schön stressig, aber nichts was einen Feuerwehrmann schockt. Der Qualm der war schlimm, der ist in einige Wohnungen reingezogen, Und es ist viel Glück dabei gewesen das niemand im Schlaf davon überrascht wurde. Obwohl die ältere Dame in Etage zwei die fanden wir schlafend im sesel, die Wohnung war schon sehr verqualmt. ob Sie nur vom TV eingeschlafen ist, oder ob der Sauerstoffmangel die Ursache war? Ich weiß es nicht, Unser Trupp war jedenfalls noch rechtzeitig in der Wohnung.
Gestorben ist da keiner.
Gestorben ist was ganz anderes.
es wurde sich tatsächlich über mich beschwert, rennt durchs Treppenhaus, nach 22 Uhr, Meckert das die Tür nicht abgeschlossen ist..
Aber manchmal hat man auch Glück.
der Vermieter die Örtliche Wohnungsbaugenossenschaft stellte sich voll hinter mich.
Haustüren dürfen nur verschlossen werden nicht abgeschlossen!
Unsere Haustüren seien so konstruiert das auch bei nur verschlossener Tür nicht nur Die Falle die Tür verschlossen hält ( tatsächlich die Bolzen Nuppis oder wie auch immer das nennt die die Tür zuhalten springen auch beim nur ins schloss fallen in eine Schliessposition. wenn man die Falle per hand drückt passiert gar nichts, die dinger bleiben wo sie sind. betätigt man die Klinke innen bewegen sie sich)
Nebenbei so der Vermieter sollte der Beschwerer froh sein das ich im Haus wohne, und beim losrennen laut war, eine schnellere Möglichkeit zur Benachrichtigung als einen Feuerwehrmann könne er sich auch nicht vorstellen.
Das abschließen der Haustür war vorher nicht vorgeschrieben, es ist seitdem sogar streng untersagt