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Darum müssen viele jetzt ihr Impressum ändern: EU stellt Streitbeilegungsplattform ein

Eu streitbeilegung

Ein Link, den kaum jemand je angeklickt hat, gehört der Vergangenheit an. Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU, kurz OS-Plattform, wird zum 20. Juli 2025 endgültig abgeschaltet. Was Webseitenbetreiber, Onlinehändler und Impressumsfüller jetzt tun müssen – und warum das nicht einfach stillschweigend ignoriert werden sollte.

Eine gute Idee, die keiner wollte?

Die OS-Plattform war einst als große Erleichterung gedacht: Verbraucher und Unternehmen sollten ihre Streitigkeiten ganz bequem online und ohne Anwalt lösen können. Das klang vernünftig, wurde aber in der Praxis von kaum jemandem genutzt. Die Plattform fristete ein Schattendasein – wohl auch deshalb, weil sie weder besonders bekannt noch besonders benutzerfreundlich war.

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Einmal mehr glaubten die EU-Politiker, sie wüssten es besser als die von ihnen verwalteten Bürger, und stülpten ihnen – wie die gesamte DSGVO – eine Schlichtungsplattform über, die am Ende niemand wollte.

Nun zieht die EU-Kommission den Stecker: Ab dem 20. Juli 2025 ist Schluss. Und damit fällt auch die rechtliche Grundlage für die Pflicht, auf diese Plattform hinzuweisen: Die sogenannte ODR-Verordnung (Nr. 524/2013) wird aufgehoben.

Was jetzt zu tun ist

Auch wenn die Plattform kaum jemand vermissen dürfte – wer sie weiterhin erwähnt oder sogar noch verlinkt, läuft Gefahr, abgemahnt zu werden. Denn der Verweis auf eine nicht mehr existierende Plattform kann als „irreführende geschäftliche Handlung“ gewertet werden. Und das wiederum ist ein gefundenes Fressen für findige Abmahnanwälte.

Webseitenbetreiber, aufgepasst: Jetzt heißt es handeln.

  • Impressum anpassen – raus mit dem OS-Link!
  • AGB und E-Mail-Signaturen prüfen – auch hier muss der Hinweis weg.
  • Dokumentieren, was wann geändert wurde – im Fall der Fälle ist das Gold wert.
  • Alte Unterlassungserklärungen prüfen, falls man in der Vergangenheit wegen des Hinweises abgemahnt wurde. Diese sollten ggf. zum 20. Juli 2025 gekündigt werden.

Aber Achtung: Andere Pflichten bleiben bestehen

Nicht zu verwechseln: Die generellen Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleiben weiterhin in Kraft. Wer also verpflichtet oder bereit ist, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, muss das weiterhin klar und transparent mitteilen – inklusive Name und Adresse der Schlichtungsstelle.

Fazit

Ein toter Link weniger, aber die Pflicht zur Transparenz bleibt. Wer seine Webseite ordentlich pflegt, sollte die Gelegenheit nutzen und gleich mal einen digitalen Frühjahrsputz machen: Impressum entrümpeln, AGB auf Stand bringen, Signaturen überarbeiten – und damit ganz nebenbei teure Abmahnungen vermeiden.

Weitere Infos und Mustertexte gibt es zum Beispiel beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der das Ganze sehr schön aufbereitet hat.

Weitere Informationen: Deutsche Handwerks Zeitung

Bildquellen:

  • eu-streitbeilegung: Peter Wilhelm ki

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(©si)