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Aufgepasst – So zocken Dich Betrüger bei Ebay-Kleinanzeigen ab

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Wer bei Ebay Geschäfte tätigt, ist zumeist über Paypal abgesichert. So genießt Ebay ein grundsätzlich hohes Vertrauen seiner Mitglieder.
Viele denken, das sei auch bei den Ebay Kleinanzeigen so.
Aber weit gefehlt.
Hier gibt man zumindest die Sicherheit in Bezug auf das Paypal-Bezahlverfahren auf.

Wenn Du bei eBay Kleinanzeigen etwas verkaufen magst, dann musst Du darauf achten, mit wem Du Geschäfte abschließt. Denn mit einem sehr simplen Trick könntest Du von einem Betrüger abgezockt werden.

So ging es auch Jutta Schlenzstiel aus Ellwangen.
Die 23-jährige verkaufte über Ebay Kleinanzeigen nicht mehr benötigte Bastelartikel. Darunter ein Galvanisierapparat im Wert von 112,- €.
Schnell hatte sich ein Käufer gefunden und ruckzuck war der Handel perfekt.
Der Käufer stammte aus Italien und versprach Jutta, einen Scheck zu schicken.
Tatsächlich ging wenige Tage später ein Scheck bei Jutta ein. Die junge Frau war beruhigt und sandte den Galvanisierapparat noch am selben Tag ab.
Als sie sich den Scheck genauer ansah, stellte sie fest, daß er über viel zu hohe 1.112,- € ausgestellt war.
Der Käufer entschuldigte sich per Mail. Das sei ein Versehen, er habe irrtümlich 1.000 € zuviel bezahlt. Jutta solle ihm doch bitte die überzähligen 1.000 € zurücküberweisen.
Also reichte die Ellwangerin den Scheck bei ihrer Bank ein und überwies dem Italiener 1.000 € auf ein Bankkonto in Albanien. Das habe so seine Richtigkeit, dort lebe sein Bruder, hatte der Italiener geschrieben.

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Ein paar Tage später erlebte die Studentin eine böse Überraschung.
Die Bank teilte ihr mit, der Scheck könne nicht gutgeschrieben werden, da das Konto auf das er ausgestellt ist, nicht gedeckt ist.

Die gemeine Betrugsfalle hatte zugeschnappt.
Auf diese betrügerische Weise hat sich der Käufer 1.000 € überweisen lassen und auch noch die gekaufte Ware erhalten.

Jutta Schlenzstiel guckte in die Röhre.
Niemand erstattete ihr das Geld zurück, es war schon von den Tätern abgehoben worden.

Der Rat:
Sende immer erst verkaufte Ware ab, wenn der Kaufbetrag definitiv deinem Konto gutgeschrieben worden ist.
Wenn Du Schecks annimmst, warte ab, bis der Scheck definitiv gutgeschrieben ist und nicht nur „unter Vorbehalt“.
Lasse Dich niemals darauf ein, angeblich zuviel bezahltes Geld zurückzuüberweisen.
Beim geringsten Verdacht gehe zur Polizei.


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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 1. Januar 2018 | Revision: 17. September 2020

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