3D/Modelle/Hobby

Mit der Drohne nackte Menschen ausspioniert

Mavic Drohne

Es dürfte ja niemandem entgangen sein, daß ich seit einigen Wochen eine sogenannte Drohne mein Eigen nenne. Die Firma DJI hat mich zu einem ihrer Lieblinge auserkoren. Der neue Mavic Pro ist unterwegs und der Quadrokopter des Typs Phantom 4 tut hier derzeit seinen Dienst.
Die Ergebnisse meiner filmischen Aktivitäten mit dem Fluggerät habe ich bei YouTube hochgeladen.
Sie waren auch hier im Dreibeinblog zu sehen.

dreibeinblog.de/dji-phantom-4-schoener-drohnenflug-nebel-wolken

Dazu gab ein Leser folgenden Kommentar ab:

Werbung

Die meisten Drohnenflieger wollen nur nackte Leute von oben in ihren Schlafzimmern beobachten.
Außerdem können die Dinger mit Verkehrsflugzeugen zusammen stoßen, während die Drohnenidioten in die Schlafzimmer spionieren.
Wenn die runterfallen, sterben Menschen.
Was Drohnen anrichten können, sieht man doch in Afghanistan. Da sterben Hunderte unserer Soldaten durch Drohnenangriffe der Terrormilizen.
Auch ist das Fliegen mit Drohnen in Deutschland Gottseidank verboten.

Dazu möchte ich gerne etwas sagen. Ich hatte sowieso vor, etwas über das Drohnenfliegen zu schreiben, und da bietet sich die Gelegenheit jetzt an.

Drohnenflieger wollen nur nackte Leute sehen

Ja, ich sehe gerne nackte Leute, aber nur schöne nackte Leute. Und wenn ich die sehen mag, dann weiß ich ganz viele Internetadressen, die ich in den Browser eintippen kann, um schöne nackige Menschen zu sehen. Meine Nachbarn und überhaupt die Leute generell, die möchte ich nicht nackig sehen. Ja, es gibt sogar einige, die mag ich nicht einmal angezogen sehen.
Die Wahrscheinlichkeit, daß man auf dem Material, das von einem Multikopter aufgzeichnet wird, einen unbekleideten Menschen sieht, ist ungeheuer gering.
Dieser Mensch müßte ja unbekleidet im Freien herumlaufen.
Und selbst wenn ich bei der Betrachtung der Bilder einen solchen Nackten entdecken würde, könnte ich ihn nicht erkennen. Vermutlich würde man noch nicht einmal erregende Details erkennen können.

Schon ab einer Flughöhe von rund 50 Metern kann man solche Details nicht mehr auflösen und erkennen. Man sähe zwar, daß da jemand ist, könnte aber nicht ausmachen, wer diese Person ist.
Ziel und Zweck des Fliegens mit einer solchen fliegenden Kamera ist es ja nicht, fremde Personen zu betrachten, das hätte man auf Gleis 3 am Hauptbahnhof billiger haben können.

Die angebrachte Kamera ermöglicht in erster Linie dem Piloten, sein Fluggerät besser kontrollieren zu können. Auch wenn er es ständig im Blickfeld hat, kann er so Hindernisse besser erkennen.
In zweiter Linie ermöglicht diese Kamera aber natürlich auch Foto- und Filmaufnahmen. Hier stehen die Filmaufnahmen im Vordergrund.
Wie man auf meinen Videos sieht, geht es um Landschaften, dörfliche Strukturen und besondere Gebäude.
Andere Videofilmer setzen Kamerakopter für professionelle Filmaufnahmen von Musikevents, Spielfilmszenen und Produktpräsentationen ein.
Andere Leute auszuspionieren oder nackt sehen zu wollen, das dürfte kaum im Interesse irgendeines Kopterfliegers liegen.

Und wenn, dann wären das Pubertierende und die benutzen Drohnen mit so lächerlich schlechten Kameras, daß sie nach den ersten „Sichtungen“ ihr Vorhaben aufgeben werden.

Drohenflieger wollen anderen ins Schlafzimmer schauen

Das muß mir überhaupt erst einmal jemand vormachen, wie man aus schon 30 Metern Höhe durch Fenster hindurch in ein Gebäude hineinsehen können soll. Das geht gar nicht. Dieses Argument ist also absoluter Blödsinn.
Wenn das jemand tun wollte, dann würde er sich anderer Mittel bedienen, aber nicht eines in Bodennähe doch recht unüberhörbaren Multikopters.

Drohnen stoßen mit Verkehrsflugzeugen zusammen

Also, grundsätzlich ist jedes Küchenmesser dazu geeignet, um jemanden umzubringen. Schon mit einem Kugelschreiber kann man einem anderen ein Auge ausstechen.
Manchmal machen verrückte Menschen so was auch.
Aber das sind eben verrückte, kranke oder idiotische Menschen.
Und nur Verrückte oder Idioten lassen Flugmodelle in Flugplatznähe steigen. Mir ist aus der Presse ein Fall bekannt, wo in England so etwas passiert ist.
Ansonsten bewegen sich Verkehrsflugzeuge in völlig anderen (viel größeren) Höhen, als es Flugmodelle tun.
Die Modelle von DJI beispielsweise haben Geo-Daten an Bord, die alle Flughäfen kennen. Höher als 500 Meter kann man selbst unter idealsten Bedingungen nicht mit einer solchen Drohne fliegen.

Wenn Drohnen runterfallen, sterben Menschen

Alles was auf dem Wasser schwimmt, kann untergehen. Alles, was fliegt, kann runterfallen. Ist so.

Es ist aber nicht so, daß alles, was schwimmt, auch untergeht, und daß alles, was fliegt, runterfällt. Denn Drohnen sind zum Fliegen gebaut. Modernste Technik sorgt dafür, daß die Geräte einfach und sehr, sehr sicher zu bedienen sind und daß sie eben nicht ständig herunterfallen. Sie könnten es tun, tun es aber glücklicherweise nur in den seltensten Fällen. Und selbst dann ist die Wahrscheinlichkeit, daß ein Mensch getroffen wird, äußerst gering.
Aber ja, es könnte natürlich passieren und es wird bestimmt auch irgendwann mal passieren. Aber die Wahrscheinlichkeit ist eben sehr, sehr klein.
Genau aus diesem Grund müssen Modellflieger aber eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Und diese wird im Falle eines Falles zahlen.
Aber vollkommen egal, wie viele Drohnen jemals vom Himmel fallen, es werden immer mehr Menschen durch Küchenmesser ums Leben kommen, als durch Hobbydrohnen.

Drohnenangriffe in kriegerischen Auseinandersetzungen

Grundsätzlich ist eine Drohne ein Fluggerät, das weitestgehend selbsttätig fliegt und von einem am Boden befindlichen Piloten gesteuert wird.
Drohnen sind beispielsweise ausgemusterte Bundeswehrflugzeuge, die ferngesteuert vor die Kanonen von Schiffen oder Panzern gelenkt werden, damit die Soldaten das Abschießen üben können.
Drohnen sind aber auch unbemannte Fluggeräte zur Wetterbeobachtung, Katastrophenerkundung und für die Zwecke von Forschung und Wissenschaft.

Ja, und dann gibt es noch die Drohnen, die über Kriegsgebieten ihre Kreise ziehen, und deren Piloten tausende Kilometer entfernt in den USA sitzen, und von denen feindliche Gebäude, Fahrzeuge und Menschen abgeschossen werden. Diese Fluggeräte kosten Millionen, die Ausbildung der Piloten dauert Jahre und dabei handelt es sich um Kriegsgerät.
Das alles hat mit einer Drohne für 200 Euro aus dem Conrad-Elektronikmarkt und einem Modellflieger, der 100 Meter von seinem Fluggerät entfernt am Boden steht, nichts zu tun. Vor allem dann nicht, wenn man weiß, daß Hobbydrohnen kaum eine nennenswerte Nutzlast transportieren können.

Auch ist das Fliegen mit Drohnen in Deutschland Gottseidank verboten.

Ist es eben nicht.
Ohne irgendeine Erlaubnis darf jeder nahezu überall in Deutschland ein Flugmodell zum Zwecke des Hobbys oder Sports aufsteigen lassen.
Warum auch nicht? Wir leben in einem freien Land.
Die Einschränkungen sind diese:

Der Start- und Landeplatz muß abgesichert sein.
Der Modellflieger muß eine Haftpflichtversicherung für das Modell haben.
Er muß sein Flugmodell ständig im Blick haben und kontrollieren können.
Er darf im Umkreis von Flughäfen (1,5 km) nicht fliegen.
Die Modelle dürfen nicht in die für den übrigen Flugverkehr freigegebenen Höhen aufsteigen.
Das Einverständnis des Grundstückseigentümers muß vorliegen, wenn man von fremdem Grund starten oder dort landen will.

Das ist mal alles sehr vereinfacht gesagt.

Über Gefängnissen, Krankenhäusern und Kasernen, sowie über Menschenmengen darf man auch nicht fliegen, ist ja klar.

Aber grundsätzlich tun Modellflieger nichts Verbotenes. Auch wenn das viele glauben.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Keine Schlagwörter vorhanden

3D-Druck – Modellbau – Quadcopter – Hobby

In dieser Rubrik geht es um meine Hobbys und Bastelprojekte. Du findest hier Berichte über meine Projekte, Anleitungen, Fotos und Empfehlungen.

Meine Interessen sind vielfältig und die Schwerpunkte wechseln von Zeit zu Zeit. Auch die Themen Aquaristik und eventuell Fotografie finden hier ihr Zuhause.

Lesezeit ca.: 8 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 3. November 2016

Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich zu:
guest
1 Kommentar
älteste
neueste
Inline Feedbacks
View all comments



Rechtliches