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Wie viel sind eigentlich 211 Prozent?

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Heute lese ich im Mannheimer Morgen, die Stadt Mannheim sei von der Umstellung der Rundfunkgebühren auf die Haushaltsabgabe ebenfalls betroffen. Die Überschrift lautet:

Stadt zahlt 211 Prozent mehr an Rundfunkgebühren

Wirklich? Diese Frage schoß mir gleich durch den Kopf. 211 Prozent? Das ist aber sehr viel.

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Sagen wir mal, ein Mann verdiene 1.000 Euro. Bekommt dieser Mann nun eine Gehaltserhöhung von 100%, so bedeutet das, daß er genau das Doppelte bekommt. 100% von irgendetwas ist alles, eben 100%.
Sagen wir, die Stadt Mannheim zahle 32.000 Euro Rundfunkgebühren, dann bedeutete eine Erhöhung um 100%, daß sich die Gebühren schlicht verdoppelt haben. Tatsächlich soll die Stadt nun 68.000 Euro bezahlen, das sind dann 112% mehr.
(Es lohnt sich nicht exakt nachzurechnen, die Zahlen sind ganz grob gerundet. Tatsächlich zahlt die Stadt Mannheim 32.227 Euro bislang.)

Eine Erhöhung um 211% würde nämlich bedeuten, daß die Stadt knapp 100.000 Euro zahlen müßte.

Aber das ist ein Fehler, der in der Presse oft gemacht wird. In einer Zeitschrift las ich neulich: „Früher produzierte die Firma nur halb so viel. Die Steigerung um 50% hat dem Unternehmen gut getan.“
Moment mal!
Halb so viel? 50 Prozent? Ja, das klingt ja logisch. Die Hälfte von irgendwas könnten durchaus 50% sein.
Aber stimmt das?

Also, nehmen wir an, die Firma produziere 2000 Stück von irgendetwas. Früher war das nur die Hälfte, nämlich 1000 Stück. Wie viel produzieren die heute mehr?
Früher waren es 1.000 Stück. 100% von 1.000 sind 1.000, also produziert die Firma heute 100% mehr und hat also eine Steigerung um 100% und nicht um 50% erreicht.
Oder aber, die Firma konnte tatsächlich die Produktion um 50% steigern, also von z.B. 1.000 Stück auf 1.500 Stück. Dann kann man aber nicht mehr sagen, daß sie früher nur halb so viel hergestellt hat, sondern es müßte dann heißen „ein Drittel weniger“.

Wie man es aber auch betrachtet: 211% bei den Rundfunkgebühren der Stadt Mannheim sind Quatsch.


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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 20. Januar 2013 | Revision: 11. Februar 2014

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