Umgangssprachlich wird der verkehrsberuhigte Bereich auch Spielstraße genannt, obwohl dies nicht die korrekte Bezeichnung ist. Das blaue Schild, auf welchem man einen Erwachsenen und ein Ball spielendes Kind, sowie ein Auto und ein Haus sehen kann, zeigt den Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs an.
Fußgänger haben Vorrang
In den verkehrsberuhigten Bereichen gilt die Regel: Kinder und Erwachsene, die als Fußgänger unterwegs sind, haben Vorrang. Alle anderen Verkehrsteilnehmer, also beispielsweise Autos, Motorräder und Radfahrer, müssen besondere Rücksicht nehmen.
In verkehrsberuhigten Bereichen soll man sich eher aufhalten können und der Fahrzeugverkehr soll eine untergeordnete Rolle spielen.
Keine Behinderung durch Fußgänger
Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr aber auch nicht unnötig behindern. Es geht um das Miteinander. Dazu gehört auch, daß Fußgänger Fahrzeugen durchaus nicht bewußt im Weg stehen oder stark verlangsamt sogar die Fahrt im Schrittempo unmöglich machen.
Fußgänger und spielende Kinder haben Raumnutzungsrecht
Spielende Kinder und Fußgänger dürfen in diesen Bereichen die Straße in voller Breite nutzen. Als Auto-, Motorrad- oder Radfahrer muss man gegebenenfalls sogar anhalten, wenn Fußgänger sich auf der Straße befinden.
Fahrgeschwindigkeit = Schrittgeschwindigkeit
Besonders wichtig: Es gilt zuerst die Fahrgeschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit zu reduzieren. In der Rechtsprechung gilt bei der Schrittgeschwindigkeit eine Geschwindigkeit zwischen 4 und 7 km/h. Automobilclubs wie der ADAC raten den Autofahrern, ihr Fahrzeug im ersten Gang ohne Gas einfach rollen zu lassen.
Übersteigt der Verkehrsteilnehmer diese Geschwindigkeit, wird nämlich in der Regel ein Verwarnungsgeld fällig. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 25 km/h kann es sogar zu einem Bußgeld oder einem Fahrverbot kommen.
Auch Radfahrer müssen diese Regeln beachten.
Parken verboten
Das Parken ist für Autofahrer in verkehrsberuhigten Bereichen bzw. Spielstraßen grundsätzlich verboten. Ausnahme: auf speziell dafür vorgesehenen und markierten Flächen. Nur das Anhalten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen ist gestattet, wenn andere dadurch nicht gefährdet bzw. unzumutbar behindert werden.
Rechts vor links
Achtung: Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist man wie beim Ausfahren aus einem Grundstück gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts vor links gilt hier nicht.
Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs gilt aber rechts vor links. Das Wichtigste für alle – auch auf Grund der nicht eindeutigen Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg – als oberstes Gebot: Gegenseitige Rücksichtnahme!
Überholen verboten
Nach einem Gerichtsurteil ist das Überholen im verkehrsberuhigten Bereich per se ausgeschlossen. Deshalb muß in einem verkehrsberuhigten Bereich nach einem Urteil des Landgerichtes Dortmund auch niemand damit rechnen, überholt zu werden.
Parken auch entgegen der Fahrtrichtung erlaubt
Das Parken ist in einem verkehrsberuhigten Bereich nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Köln vom 30. Mai 1997 (Az.: Ss 136/97(Z))) auch auf der „verkehrten Seite“ also in Fahrtrichtung links erlaubt. Das gilt auch, wenn der verkehrsberuhigte Bereich weder eine Einbahnstraße ist, noch dort auf der rechten Seite Schienen verlegt sind, da es sich bei einem verkehrsberuhigten Bereich nicht um eine Fahrbahn im Sinne des § 12 Abs. 4 StVO handelt.
Durchgangsverkehr erlaubt
Durchgangsverkehr und Lkw-Verkehr sind in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht grundsätzlich verboten, der verkehrsberuhigte Bereich ist also keine Anliegerstraße. Um den Durchgangsverkehr aus diesen Gebieten herauszuhalten, werden oftmals Sackgassen angelegt oder die Einfahrt wird nur von einer Seite aus erlaubt.
Fazit
Wenn Sie in einem verkehrsberuhigten Bereich fahren, dann nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger, fahren Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit und achten Sie darauf, dass Sie beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich wartepflichtig sind.
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