Die Rundfunkbeiträge in Deutschland sind seit Jahrzehnten ein Thema, das sehr umstritten ist. Ich habe in den 1980er-Jahren einmal für eine staatliche Stelle gearbeitet, deren Aufgabe die Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren war.
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Ich war damals erstaunt, wie hoch diese Rückstände im Einzelfall waren. Wie jeder bin ich davon ausgegangen, dass es sich ja nur um die Aufsummierung mehrerer Quartalsbeiträge zu 18 D-Mark oder so handeln könnte. Tatsächlich aber waren es vor allem Gewerbetreibende, die Gebühren für ihre Fernseher, Radios und Hörstellen nicht bezahlt hatten. Und je nach Betriebsgröße konnten das Summen in einer 5-stelligen D-Mark-Region aufgelaufen sein.
Dass jeder für seinen Fernseher und seine Radios Gebühren bezahlen musste, wurde eigentlich nicht groß hinterfragt. Man schaute und hörte ja auch die Programme und etwas anderes als die öffentlich-rechtlichen Sender gab es weitestgehend nicht (abgesehen von Radiosendern aus dem Ausland, wie beispielsweise Radio Luxemburg).
Diskussionen kamen immer auf, wenn es darum ging, dass in einem Haushalt mehr als eine Rundfunkgebühr anfiel. Etwa, wenn die Kinder groß genug waren und eigenes Geld verdienten, wenn das Auto und damit das Autoradio auch geschäftlich genutzt wurde oder wenn Leute mehrere Wohnstätten (beispielsweise Ferienhäuser) hatten.
Bei gewerblichen Rundfunknutzungen sah die Sache aber viel komplizierter aus. Hier galt nicht: Pro Wohnung so viele Radios und Fernseher wie man will für eine Rundfunkgebühr. Stattdessen mussten alle Radios und Fernseher, sowie Hörstellen, einzeln angemeldet und bezahlt werden. Nehmen wir als Beispiel einen Hotelier, der ein Hotel mit 400 Zimmern betreibt. Er musste 400 x die Rundfunkgebühre entrichten. Jetzt war schon zweimal von Hörstellen die Rede. Das will ich auch kurz erklären. Es geht hierbei in erster Linie um den Radioempfang. Das macht man für gewöhnlich mit einem Radio, für das eine Gebühr anfällt. Was aber, wenn eben genannter Hotelier nur ein Radio in der Lobby hat und das Musikprogramm über 244 Lautsprecher in allen Gängen, Aufenthaltsräumen und in den Fahrstühlen abspielt? Dann galt, dass jede unabhängig von anderen Lautsprechern wahrnehmbare Abspielung (= Hörstelle) wiederum eine neue Gebühr bedingte. Kompliziert, ich sagte es ja.
So konnte es vorkommen, dass ein mit 14 Lautsprechern ausgestatteter Reisebus akribisch untersucht wurde, um festzustellen, welche der Lautsprecher so nahe beieinander waren, dass sie als eine Hörstelle galten, und welche eben eigenständig zu hören waren. Das Prinzip lautete: Jede gewerbliche Nutzung, also jedes im Gewerbe stattfindende Radioprogramm-Hörung musste einzeln bezahlt werden. Das war teilweise so unsinnig und wurde so auf die Spitze getrieben, dass die Spezialisten von der GEZ (Gebühreneinzugszentrale der Sender), sogar von den Fluglinien Geld für die Bordfunkgeräte der Passagiermaschinen haben wollten, weil die Piloten rein theoretisch mit den Flugfunkempfängern auch hätten Radio hören können. Ein Witz!
Immer mal wieder versuchten es Leute, um die Zahlung herumzukommen. Ich erinnere mich an einen Hotelier, der tatsächlich in den gästeschwachen Zeiten alle Fernseher aus den nicht belegten Zimmern in den Keller schaffen ließ und jeweils für einige Monate abmeldete. Mit dem Umzug in den Keller wurden sie nicht mehr zum Empfang bereitgehalten. Und nur darum ging und geht es: Es kommt überhaupt nicht darauf an, ob man die öffentlich-rechtlichen Sender überhaupt schaut und nutzt. Sobald man entsprechende Empfangsgeräte bereithält, und sie theoretisch nutzen könnte, muss man auch bezahlen.
Seit vielen Jahren gibt es dieses Gerätezählen in Haushalten nicht mehr. Das wäre auch müßig, denn heutzutage können die Leute sogar mit Armbanduhren, Handys, Tablets und Smarthome-Monitoren fernsehen. Wo finge das an, wo hörte das auf? Also gibt es seit vielen Jahren die haushaltsbezogene Rundfunkgebühr.
Und es gilt: In Deutschland kann man das öffentlich-rechtliche Fernsehen nicht abbestellen oder abmelden.
Der Rundfunkbeitrag ist wohnungsbezogen und fällt unabhängig von Nutzung, Geräten oder Empfangsmöglichkeiten an. Eine Abmeldung ist nur möglich, wenn keine Wohnung mehr besteht (z. B. Umzug ins Ausland) oder bei gesetzlich geregelten Befreiungs-/Ermäßigungsgründen (etwa bestimmte Sozialleistungen).
Warum lässt sich das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Deutschland nicht einfach abbestellen?
Der Grund liegt in der besonderen Konstruktion des Rundfunkbeitrags. Er ist bewusst nicht mehr als Nutzungs- oder Gerätegebühr, sondern als wohnungsbezogener Pflichtbeitrag ausgestaltet. Seit 2013 knüpft die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allein an das Innehaben einer Wohnung an – unabhängig davon, ob tatsächlich Radio gehört, Fernsehen geschaut oder Streamingangebote genutzt werden. Der Gesetzgeber wollte damit sicherstellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk staatsfern, nutzungsunabhängig und dauerhaft finanziert wird. Ziel ist ein flächendeckendes Informations- und Bildungsangebot, das allen Bürgerinnen und Bürgern jederzeit zur Verfügung steht, ohne von Einschaltquoten, Werbung oder politischer Einflussnahme abhängig zu sein. Weil dieses Angebot als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge gilt, besteht keine individuelle Wahlmöglichkeit wie bei einem Abonnement. Eine Abmeldung ist daher nur in klar definierten Ausnahmefällen möglich, etwa bei Aufgabe der Wohnung oder bei gesetzlich geregelten Befreiungstatbeständen.
Es gibt deshalb auch die früher so gefürchteten Schwarzseherfahnder in dem Maße nicht mehr. Diese Damen und Herren spürten im Auftrag der Sendeanstalten nicht angemeldete Empfangsgeräte und die dazugehörigen Schwarzseher auf und kassierten dann in staatlichem Auftrag ab.
Heute wird das Melderegister der Gemeinden automatisch mit den Rundfunkgebühren-Stellen abgeglichen und die Gebühr automatisch verlangt, wenn man eine Wohnung hat. Da spielt es dann auch keine Rolle mehr, wie viele Leute in der Wohnung leben und wie viele von denen ein eigenes Einkommen haben usw.
Warum sich viele Menschen darüber ärgern
Der Unmut entsteht vor allem dort, wo Menschen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bewusst nicht nutzen oder ihn sogar aktiv meiden. Wer weder klassisches Fernsehen schaut noch Radio hört, stattdessen auf Streamingdienste, Podcasts, Zeitungen oder internationale Angebote setzt, empfindet den Rundfunkbeitrag oft als Zwangsabgabe ohne Gegenleistung. Besonders ärgerlich ist für viele, dass es keinerlei Opt-out-Möglichkeit gibt – selbst dann nicht, wenn nachweislich keine Empfangsgeräte vorhanden sind oder das Angebot aus persönlichen, politischen oder inhaltlichen Gründen abgelehnt wird. Hinzu kommt der Eindruck, für ein sehr großes, ausdifferenziertes System zahlen zu müssen, dessen Programminhalte man nicht beeinflussen kann und das teilweise als überdimensioniert wahrgenommen wird. Gerade jüngere Haushalte oder digital orientierte Nutzer vergleichen den Rundfunkbeitrag mit freiwilligen Abonnements, die man kündigen kann, und empfinden die Pflichtzahlung daher als ungerecht oder nicht mehr zeitgemäß – auch wenn sie rechtlich eindeutig geregelt ist.
Warum der öffentlich-rechtliche Rundfunk trotzdem eine wichtige Rolle spielt
So berechtigt die Kritik am Pflichtbeitrag ist, so wenig lässt sich leugnen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk Aufgaben erfüllt, die im rein marktwirtschaftlichen Mediensystem kaum noch stattfinden würden. Er ist ausdrücklich dazu verpflichtet, Minderheiteninteressen, Nischenkultur, Bildung, Wissenschaft, Religion und politische Vielfalt abzubilden – also genau jene Inhalte, die sich nicht über Klickzahlen, Werbeerlöse oder algorithmische Aufmerksamkeit finanzieren lassen. Seine Programme sollen staatsfern organisiert sein, um gerade nicht zum Sprachrohr der jeweils Regierenden zu werden, und sie unterliegen einem verfassungsrechtlich verankerten Bildungs-, Informations- und Kulturauftrag. In einer Medienlandschaft, in der private Sender vor allem auf maximale Reichweite setzen und Formate dominieren, in denen sich mehr oder weniger prominente Selbstdarsteller auf Inseln beschimpfen oder in denen Asoziale in Containern bei möglichst simplen Spielen vorgeführt werden, stellt der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein bewusstes Gegenmodell dar. Er bietet Raum für Dokumentationen, investigativen Journalismus, anspruchsvolle Reportagen, regionale Berichterstattung und kulturelle Inhalte, die sonst kaum noch eine Plattform hätten. Auch wer dieses Angebot persönlich nicht nutzt, profitiert indirekt davon, dass es existiert – als Korrektiv, als Archiv gesellschaftlicher Debatten und als mediale Grundversorgung jenseits reiner Unterhaltung.
Warum Anspruch auch voraussetzt, verstanden werden zu wollen
Ein Aspekt, der in der Debatte oft ausgeklammert wird, betrifft die Rezeptionsfähigkeit des Publikums. Anspruchsvolle Bildungsinhalte, kulturelle Formate, literarische Sendungen oder gute politische und gesellschaftliche Satire setzen ein gewisses Maß an Vorwissen, Konzentrationsfähigkeit und intellektuellem Interesse voraus. Nicht jeder Mensch bringt diese Voraussetzungen mit – und nicht jeder möchte sie mitbringen. Es ist zu beobachten, dass sich ein Teil des Publikums bewusst auf sehr einfache, stark vereinfachte oder rein emotionale Unterhaltungsangebote beschränkt, bei denen weder Einordnung noch Reflexion gefordert sind. Das gilt ausdrücklich nicht für alle Menschen, die überwiegend Streaming-Dienste nutzen, wohl aber für einen Teil der medialen Öffentlichkeit insgesamt. Gleichzeitig lässt sich kaum leugnen, dass die Nutzung öffentlich-rechtlicher Angebote statistisch häufiger mit einem höheren Bildungsniveau korreliert. Wer sich bevorzugt über Formate informiert, in denen Nachrichten auf Promi-Gossip, Skandalisierung oder belanglosen Trash reduziert werden, erhält zwangsläufig ein verzerrtes oder sehr unvollständiges Bild globaler Zusammenhänge. Seriöse Nachrichtensendungen, Hintergrundformate und analytische Berichterstattung erfordern Aufmerksamkeit und geistige Bereitschaft – Eigenschaften, die nicht überall vorhanden sind, aber für eine informierte Gesellschaft unverzichtbar bleiben.
Bildquellen:
- gez_800x500: Peter Wilhelm ki
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