Die Dschungelcamp-Kandidatin Ariel aus der Schweiz dominiert die ersten Folgen der 19. Staffel des RTL-Spektakels „Ich bin ein Star, holt mich hier raus“ im Jahr 2026.
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Wie bei den aus dem Nichts erschaffenen Reality-Stars üblich, ringt die junge Schweizerin um jede Sendesekunde. Wichtig zu wissen: Die Mitspielenden im Dschungelcamp werden den ganzen Tag von Kameras und Mikrofonen überwacht und wissen nicht, was von dem gesamten Material später zusammengeschnitten und gesendet wird. Deshalb nutzen sie jeden Moment, um auf sich aufmerksam zu machen. Das geht am besten durch Provokation, Intrige und hintertriebenes Gehetze. Erfolg hat man dann, wenn auch die anderen Mitbewohner dasselbe Thema aufgreifen. Dann wird ausreichend darüber gesprochen und die Produzenten und Cutter kommen kaum drumherum, viel von diesen Streiteinsätzen zu zeigen.
Wie man auf dieser Klaviatur erfolgreich spielt, wissen vor allem die sogenannten Reality-Stars. Das sind vorwiegend jüngere Leute, die bar jeder Lebens-, Berufs- und Charaktererfahrung, nur dadurch bekannt sind, dass sie in buntem Wechsel an eben solchen Reality-Formaten teilnehmen. Deren Liste ist inzwischen endlos, ich kenne die meisten Formate nur vom Wegschalten: Paradise Island, Sommerhaus der Stars, Promi-Büßen und wie sie alle heißen.
Ziel fast aller dieser Sendungen ist das Verkuppeln der Kandidatinnen und Kandidaten untereinander, das Aufeinanderhetzen der Mitspieler und das Bloßstellen und Blamieren.
Eine wahre Künstlerin in diesem Metier ist die junge Schweizerin Ariel, die schon in mehreren solchen Formaten Erfahrungen sammeln konnte.
Ihre Masche: Sie hetzt über die anderen Kandidaten, hält sich für die Krone der Schöpfung und stichelt, wo sie nur kann.
In mehreren Episoden des 2026-er-Dschungelcamps bezeichnete die junge Frau den Sänger und Schauspieler Gil Ofarim als Verbrecher.
Was hat Gil Ofarim gemacht?
Gil Ofarim ist Sprössling einer Künstlerfamilie. Sein Vater Abi Ofarim war recht bekannt und Gil steht von Kindesbeinen an mehr oder weniger erfolgreich in der Öffentlichkeit.
2021 musste er in einem Leipziger Hotel lange auf das Check-in warten. Hierüber erzürnte er sich. Anschließend filmte er sich vor dem Hotel selbst für soziale Medien und behauptete in dem Video, man habe ihn wegen des von ihm als Jude getragenen Davidsterns benachteiligt.
Ich bin so lange selbst im militärischen Polizeidienst gewesen, dass ich zur Diskriminierungsfrage mit Fug und Recht folgendes sagen kann:
Ganz viele Menschen gehören zu irgendeiner Minderheit oder, sagen wir aus ihrer Sicht, besonderen Menschengruppe. Mögen das dunkelhäutige Menschen sein, Behinderte, Frauen, Juden oder Muslime.
Wenn ihnen die Macht des Gesetzes droht, benutzen einige Zugehörige zu einer vermeintlichen Minderheit eben genau diese Zugehörigkeit als Schutzschild und behaupten, die jeweilige Maßnahme fuße allein auf der Zugehörigkeit zu eben dieser Gruppe. Dunkelhäutige Menschen werfen einem oft Rassismus vor, Juden begegnen einem manchmal mit einem Antisemitismus-Vorwurf und Frauen werfen einem sexuelle Übergriffigkeit vor.
Da alle Menschen heutzutage Angst davor haben, dass jedes auch nur vermeintliche Fehlverhalten gleich in Form von Videos in die Öffentlichkeit getragen und von jedermann auch unqualifiziert kommentiert werden kann, funktioniert dieses Hervorheben einer angeblichen Leidensposition manchmal sogar.
In jedem Fall ist ein gewisses Rassismus- oder Antisemitismus-Gejammer immer dafür gut genug, um ein bisschen Aufmerksamkeit zu bekommen.
In Gil Ofarims Fall ergaben Überwachungsvideos und die Aussagen der Betroffenen, dass an dem Antisemitismus-Vorwurf offenbar nichts dran war. In der Folge stand der Sänger als Lügner dar.
Verschlimmert hat er seine Situation auch noch dadurch, dass er Strafanzeigen gegen diejenigen gestellt hat, die ihn schlecht behandelt oder gar beleidigt haben sollen.
Ich erzähle das hier nur verkürzt und verweise Dich auf diesen umfangreichen Artikel in der Wikipedia, die den Fall Gil Ofarim näher beleuchtet: https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Gil_Ofarim
Sichtbarkeit des Davidsterns und Ablauf im Hotel
Nach den Ermittlungen und den später im Prozess ausgewerteten Videoaufnahmen trug Gil Ofarim beim Betreten des Leipziger Hotels Westin am 4. Oktober 2021 zunächst keine sichtbar erkennbare Kette mit Davidstern. Eine MDR-Mitarbeiterin, die ihn zum Hotel gefahren hatte, bestätigte später vor Gericht, sie habe keinen Davidstern bemerkt. Auch die Auswertung der Überwachungskameras ergab, dass bis etwa 19:45 Uhr kein entsprechender Schmuck zu sehen war. Erst nachdem Ofarim das Hotel verlassen hatte und vor dem Eingang saß, war auf den Aufnahmen eine Kette erkennbar.
Die Staatsanwaltschaft kam bereits Ende 2021 nach einer Rekonstruktion der Situation zu dem Ergebnis, dass sich der Vorfall nicht so abgespielt haben könne, wie Ofarim ihn geschildert hatte. Im Prozess 2023 sagte letztlich nur ein einziger Zeuge aus, einen Davidstern gesehen zu haben.
Unstrittig ist, dass es im Hotel zu einem Streit kam, weil zwei Stammgäste beim Check-in vorgezogen wurden, da ihre Zimmerkarten bereits vorbereitet waren. Der Hotelmanager schilderte vor Gericht, Ofarim habe sich darüber heftig aufgeregt, ihm mit schlechter Öffentlichkeitsarbeit gedroht und angekündigt, ein Video über das „Scheißhotel“ zu veröffentlichen. Er selbst habe keinen religiösen Schmuck wahrgenommen und keine antisemitischen Äußerungen gehört. Um den Hausfrieden zu wahren, habe er Ofarim schließlich des Hauses verwiesen.
Mehrere Zeugen bestätigten, dass Ofarim eine negative Bewertung angekündigt habe. Nach dem Vorfall sprach eine Produktionsassistentin noch telefonisch mit dem Hotelmanager, der ruhig wirkte und den Eindruck eines eher alltäglichen Konflikts vermittelte. Vom Antisemitismusvorwurf habe sie erst später erfahren.
Die Folgen vor Gericht
Prozess vor dem Landgericht Leipzig und Einstellung des Verfahrens
Vor dem Landgericht Leipzig wurde Gil Ofarim unter anderem wegen falscher Verdächtigung, Verleumdung, Betrugs und falscher eidesstattlicher Versicherung angeklagt. Ihm drohten Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Geplant waren umfangreiche Beweisaufnahmen mit zahlreichen Zeugen und Sachverständigen. Ofarim wies die Vorwürfe zunächst zurück und hielt an seiner Darstellung des Hotelvorfalls fest. Seine Verteidigung erklärte die Anklage für widersprüchlich und argumentierte, die Beweislage sei nicht eindeutig.
Im Verlauf des Prozesses sagten jedoch Zeugen aus, die Ofarims Version widersprachen. Eine Zeugin schilderte, Ofarim habe sich aggressiv verhalten, antisemitische Äußerungen habe sie aber nicht gehört. Zudem bestätigten Gutachten und Videoauswertungen, dass Ofarim im Hotel keine sichtbar getragene Davidsternkette trug.
Am sechsten Verhandlungstag kam es überraschend zur Wende. Ofarim erklärte vor Gericht, die Vorwürfe träfen zu, entschuldigte sich öffentlich und nahm seine Anschuldigungen zurück. Daraufhin wurde das Verfahren mit Zustimmung des Gerichts eingestellt. Die Kammer begründete dies damit, dass durch das Geständnis und die Entschuldigung der Rechtsfrieden wiederhergestellt sei und kein öffentliches Interesse an einer Fortsetzung bestehe.
Ofarim verpflichtete sich, 10.000 Euro an die Jüdische Gemeinde Leipzig und an den Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz zu zahlen. Die Zahlung wurde 2024 bestätigt, das Verfahren endgültig beendet. Später erklärte Ofarim, das Video sei der größte Fehler seines Lebens gewesen. Er habe die Folgen unterschätzt, sich in Behandlung begeben und das Geständnis abgelegt, um den Konflikt zu beenden.
Warum es falsch ist, Gil Ofarim als „Verbrecher“ zu bezeichnen
In der öffentlichen Debatte ist in der letzten Zeit immer häufiger von Gil Ofarim als „Verbrecher“ die Rede. So tut es derzeit auch die Dschungelkandidatin Ariel immer wieder.
Diese Bezeichnung ist nicht nur polemisch, sondern juristisch schlicht falsch. Das deutsche Strafrecht unterscheidet klar zwischen Verbrechen und Vergehen. Verbrechen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht sind – etwa Raub, schwere Körperverletzung oder Totschlag. Vergehen hingegen sind alle rechtswidrigen Taten, deren Strafrahmen unter einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe liegt, etwa Beleidigung, falsche Verdächtigung oder Verleumdung. Die Vorwürfe, die im Fall Ofarim im Raum standen, fielen ausnahmslos in den Bereich der Vergehen. Von einem „Verbrechen“ im strafrechtlichen Sinne konnte und kann also keine Rede sein.
Hinzu kommt ein zweiter, noch entscheidenderer Punkt: Gil Ofarim wurde nicht verurteilt. Das Verfahren wurde nach seinem Geständnis und seiner Entschuldigung gemäß Strafprozessordnung eingestellt. Eine Einstellung ist kein Schuldspruch, kein Urteil und keine Verurteilung. Sie führt noch nicht einmal zu einem Eintrag im Führungszeugnis wie bei einer strafrechtlichen Verurteilung und macht den Betroffenen rechtlich nicht zu einem vorbestraften Menschen. Juristisch gilt Ofarim damit weiterhin als nicht vorbestraft. Er ist kein verurteilter Straftäter, sondern eine Person, gegen die ein Strafverfahren ohne Urteil beendet wurde.
Wer ihn heute pauschal als „Verbrecher“ bezeichnet, vermischt moralische Bewertung, öffentliche Empörung und strafrechtliche Kategorien. Das mag emotional verständlich sein, ist aber rechtlich unzulässig und inhaltlich unredlich. Man kann sein Verhalten kritisieren, man kann es verurteilen, man kann es für schwerwiegend, dumm oder verantwortungslos halten. Aber man sollte dabei sauber bleiben: Gil Ofarim ist weder wegen eines Verbrechens angeklagt noch wegen eines Vergehens verurteilt worden. Im juristischen Sinn gilt er weiterhin als unbescholtener Bürger.
Ariel muss aufpassen, nicht selbst zur Täterin zu werden
Theoretisch kann sich Ofarim gegen die Bezeichnung als „Verbrecher“ juristisch wehren.
Rechtlich ist die pauschale Bezeichnung Gil Ofarims als „Verbrecher“ keineswegs harmlos. Im deutschen Recht genießen selbst Personen, gegen die strafrechtlich ermittelt wurde, einen umfassenden Schutz ihrer Persönlichkeit. Wird jemand öffentlich als „Verbrecher“ bezeichnet, obwohl keine Verurteilung vorliegt, kann dies eine unwahre Tatsachenbehauptung oder zumindest eine ehrverletzende Schmähung darstellen. Beides kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Zivilrechtlich kommt insbesondere eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Betracht. Betroffene können in solchen Fällen Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf und unter Umständen auch Schadensersatz oder Geldentschädigung verlangen. Wer jemanden fälschlich als „Verbrecher“ darstellt, obwohl es weder ein Urteil noch eine Verurteilung gibt, greift in dessen soziales Ansehen ein und kann dessen berufliche und private Existenz schädigen.
Auch strafrechtlich ist der Begriff nicht unproblematisch. Die üble Nachrede (§ 186 StGB) und die Verleumdung (§ 187 StGB) erfassen Fälle, in denen ehrenrührige Tatsachen behauptet oder verbreitet werden, die nicht erweislich wahr sind oder wider besseres Wissen aufgestellt werden. Die Behauptung, jemand sei ein „Verbrecher“, enthält die Tatsachenbehauptung, er habe ein Verbrechen begangen. Ist das objektiv falsch, kann dies den Tatbestand erfüllen.
Ob Ofarim in jedem Einzelfall tatsächlich erfolgreich klagen würde, hinge von Kontext, Formulierung und Reichweite der Äußerung ab – also davon, ob es sich um eine wertende Meinungsäußerung, eine Tatsachenbehauptung oder eine gezielte Herabwürdigung handelt. Grundsätzlich aber gilt: Wer öffentlich behauptet, Gil Ofarim sei ein „Verbrecher“, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis. Eine solche Bezeichnung ist nicht durch ein Urteil gedeckt und kann daher sehr wohl angreifbar sein.
Es gab tatsächlich verurteilte Straftäter im Dschungelcamp
Es gab tatsächlich mehrere Fälle, in denen Kandidatinnen und Kandidaten von Ich bin ein Star – Holt mich hier raus! bzw. ähnlichen Reality-Formaten strafrechtlich vorbelastet waren oder verurteilt worden sind:
Beispiele aus dem Dschungelcamp
Arno Funke („Dagobert“) – Kaufhaus-Erpresser
Der Berliner Arno Funke, der als „Dagobert“ bekannt wurde, war wegen Erpressung verurteilt und verbüßte eine Haftstrafe. Er nahm später als Teilnehmer am Dschungelcamp teil, was damals für Aufsehen sorgte und auch kritische Diskussionen auslöste, weil ein früherer Straftäter in einer Unterhaltungsshow auftrat. 
Ingrid van Bergen – verurteilter Totschlag
2015 wurde die Schauspielerin Ingrid van Bergen im „Dschungelkönigin“, nachdem sie in den 1970er Jahren wegen Totschlags verurteilt worden war. Sie spaltete damals die öffentliche Meinung, da sie eine schwere Straftat auf dem Konto hatte, die jedoch lange zurücklag. 
Günther Kaufmann – Freiheitsberaubung usw.
2006 nahm der Schauspieler Günther Kaufmann am Dschungelcamp teil.
Kaufmann war 2002 aufgrund eines falschen Geständnisses wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Er wollte mit dem Geständnis seine kranke Ehefrau schützen, die drei Männer zu der Tat angestiftet hatte. Nachdem die wahren Täter verurteilt worden waren, kam Kaufmann wieder auf freien Fuß. Er widerrief sein Geständnis und erreichte eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Am 26. Januar 2005 wurde er von der 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg freigesprochen. Er wurde aber am 27. März 2006 wegen Freiheitsberaubung in einem besonders schweren Fall zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt, da zwei angebliche Mittäter aufgrund seiner Falschaussage drei Wochen unschuldig in Untersuchungshaft gesessen hatten.
Tatjana Gsell
Vom 24. April bis zum 17. Oktober 2003 wurde über Gsell aufgrund der Verdachtsmomente gegen sie Untersuchungshaft verhängt. In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth im Juli 2004 räumte Gsell die Vorwürfe des versuchten Versicherungsbetruges und des Vortäuschens einer Straftat ein und wurde daraufhin zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt. Für den Tod ihres Mannes wurde sie nicht verantwortlich gemacht. Quelle dieses Absatzes: Wikipedia
Günther Krause – Vorwurf Steuerhinterziehung, Betrug
Krause trat im Mai 1993 als Bundesverkehrsminister und kurz darauf auch als CDU-Landesvorsitzender in Mecklenburg-Vorpommern zurück. Hintergrund waren mehrere öffentlich diskutierte Vorgänge aus den frühen 1990er-Jahren, die politisch belastend wirkten, rechtlich jedoch überwiegend ohne strafrechtliche Folgen blieben.
In den 2000er-Jahren geriet Krause im Zusammenhang mit der Insolvenz seines Unternehmens Aufbau Invest strafrechtlich in den Fokus. Nach einem langen Verfahrensgang, bei dem ein erstes Urteil aufgehoben und zahlreiche Vorwürfe wegen Verjährung nicht mehr verfolgt werden konnten, wurde er 2009 rechtskräftig wegen Betrugs und vorsätzlichen Verstoßes gegen die Konkursantragspflicht zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.
In einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht Rostock gestand Krause 2023 zusätzliche Betrugs- und Insolvenzdelikte. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Diese Verurteilung ist seit Mai 2024 rechtskräftig.
Mehr hier: Günther_Krause Wikipedia
Fazit
Ich könnte diese Liste noch fortsetzen. Sie soll auch die genannten Personen nicht diffamieren oder in ein schlechtes Licht rücken. Ich möchte damit nur aufzeigen, dass es noch nie etwas Besonderes war, dass Personen, die wegen angeblicher oder tatsächlicher Straftaten aufgefallen waren, Kandidaten im Dschungelcamp waren. Ja, es ist geradezu auch Teil des Konzepts der Sendung, solche „schillernden“ und polarisierenden Personen zu verpflichten.
Und genau das ist auch der Grund, weshalb Gil Ofarim ins Camp gebucht wurde.
Man kann Gil Ofarim sicherlich mit Fug und Recht als Lügner bezeichnen. Ein Lügner, der aus der Nummer nicht mehr herauskam und noch unnötigerweise selbst Öl ins Feuer gegossen hat.
Dieser Schuss ging nach hinten los. Dafür steht der Künstler heute vor den Scherben seiner Karriere. Man kann ihn mögen, man kann ihn persönlich ablehnen, das ist völlig egal.
Nur eins ist Gil Ofarim nicht: Ein Verbrecher!
Bildquellen:
- dschungel11_800x500: Peter Wilhelm KI

















