Gil Ofarim ist derzeit Teilnehmer des 2026er-Dschungelcamps. Über die Vorfälle, die ihn seit einigen Jahren ins Licht der Öffentlichkeit und vor die Justiz brachten, schweigt der Sänger und Schauspieler bislang konsequent. In der aktuellen Staffel von Ich bin ein Star – Holt mich hier raus! wird das Thema zwangsläufig immer wieder an ihn herangetragen, mal direkt, mal indirekt, mal als erwartete „Beichte“, mal als unausgesprochener Subtext.
Und Ofarim reagiert darauf seit Tagen mit einer Formel, die – so banal sie klingt – inzwischen selbst zum Streitgegenstand geworden ist: Er würde gerne etwas sagen, dürfe es aber nicht; er habe eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben, und das sei auch im Sinne des Hotelangestellten.
Nun melden sich in den sozialen Medien zahlreiche Anwälte zu Wort, die das kommentieren und meist ihren Zuschauern und Lesern folgende Weisheit verkünden: Ofarim habe im Rahmen des gegen ihn geführten Prozesses, der mit der Einstellung des Verfahrens endete, eine Unterlassungserklärung abgegeben. Eine Verschwiegenheitserklärung liege somit nicht vor. Diese Sichtweise ist aktuell in vielen juristischen Kurzvideos und Reels der Tenor, häufig verbunden mit der Botschaft: „Unterlassung, nicht Verschwiegenheit – also erzählt er Unsinn.“ Das klingt schneidig, ist medientauglich – und ist trotzdem, jedenfalls in der Grundanlage, ein Denkfehler.
Ich bin kein Jurist. Aber mein gesunder Menschenverstand hilft mir trotzdem seit fast 70 Jahren durchs Leben. Auch in dieser Sache: Denn diese Aussage mancher Internetanwälte ist einfach falsch. Zumindest vom Grundansatz ist sie Blödsinn.
Fakt ist, dass es diese Unterlassungserklärung gibt. Sie verbietet Gil Ofarim, die von ihm vorgebrachten falschen Behauptungen über das Hotel und den Hotelmitarbeiter weiterhin zu verbreiten. Das ist auch nichts Mystisches, sondern das, was Unterlassungserklärungen im Kern leisten: Sie sollen die Wiederholung einer bestimmten Rechtsverletzung verhindern und typischerweise durch eine Vertragsstrafe „Zähne“ bekommen. In der Praxis läuft es häufig darauf hinaus: Wer eine Behauptung oder Handlung als rechtswidrig anerkennt oder sich jedenfalls dazu verpflichtet, sie künftig zu unterlassen, verspricht für den Wiederholungsfall eine empfindliche Vertragsstrafe – und genau dadurch wird die Unterlassungserklärung überhaupt erst ernsthaft.1
Wenn Gil Ofarim gelogen hat, und das scheint er ja zugegeben zu haben, dann darf er jetzt nicht mehr weiterlügen. Punkt. Ganz normal. Und genau an dieser Stelle machen viele Kommentatoren – auch juristische – eine gedankliche Abkürzung: „Er darf die Unwahrheit nicht wiederholen, also darf er doch reden – nur eben die Wahrheit.“ Und dann wird aus dieser Abkürzung die Behauptung: Eine Verschwiegenheitserklärung gebe es nicht. Das ist aber logisch nicht zwingend.
Ofarim spricht im Dschungelcamp nämlich gar nicht von dieser Unterlassungserklärung, sondern er spricht von einer Verschwiegenheitserklärung. Ob es eine solche gibt, das wissen wir alle nicht, das weiß auch ich natürlich nicht. Es spielt auch überhaupt keine Rolle, wenn jetzt die Anwälte des Hotelangestellten und andere Involvierte deutlich machen, dass sie von einer Verschwiegenheitserklärung nichts wissen. 2
Denn Gil Ofarim kann diese Verpflichtung gegenüber jeder beliebigen Person eingegangen sein. Er könnte beispielsweise eine solche Erklärung gegenüber der Mutter seiner Kinder abgegeben haben. So nach dem Motto: „Zieh unsere Kinder nicht mit rein. Wenn Du in den Dschungel gehst, halte die Klappe über alles, was gewesen ist, dann läuft es zwischen Dir und mir und den Kindern ohne Probleme.“ Das ist keine exotische Idee, sondern schlicht Vertragsfreiheit im Alltag. Gerade im Medienumfeld, in Trennungssituationen, bei geschäftlichen Absprachen oder in familiären Konstellationen werden immer wieder Abreden getroffen, die ein Thema „aus der Öffentlichkeit“ halten sollen. Ob man das gut findet, ob es moralisch elegant ist, ob es klug ist, ist eine andere Frage. Aber rechtlich ist die Existenz einer solchen Abrede nicht dadurch widerlegt, dass Dritte davon nichts wissen.
Eine Verschwiegenheitserklärung ist nämlich im Kern ein Vertrag zwischen zwei Parteien. Ich kann eine solche gegenüber meiner Tochter abgeben, Arbeitgeber fordern so etwas von ihren Angestellten und Schauspieler unterschreiben das vor den Dreharbeiten zu einem neuen Film. Der Sinn ist immer ähnlich: Es wird festgelegt, dass über bestimmte Vorgänge nicht gesprochen werden darf, weil sonst ein Nachteil entsteht – und oft ist auch eine Vertragsstrafe vorgesehen, die bei einem Verstoß fällig wird. Im Zivilrecht ist das, vereinfacht gesprochen, ein Bündel aus vertraglichen Nebenpflichten und Sanktionen: „Du versprichst, X nicht zu tun; wenn du es doch tust, zahlst du Y.“
Diese Verträge besagen also nichts anderes, als dass über dieses und jenes nicht gesprochen werden darf, sonst folgt diese oder jene Vertragsstrafe. Das ist alles gar nichts Ungewöhnliches, sondern kommt tagtäglich tausendfach vor. Genau deshalb ist es so schief, wenn in Social Media so getan wird, als sei das Konzept „Verschwiegenheitserklärung“ eine Art seltenes, nur von Gerichten verteiltes Sonderinstrument. Ist es nicht. Es ist Alltagszivilrecht. Und ja: Solche Schweigeabreden können Grenzen haben – etwa wenn sie gegen gesetzliche Verbote verstoßen oder unzulässig weit reichen. Aber allein die Möglichkeit ihres Bestehens ist banal.
Dass also die Anwälte von irgendwem von einer solchen Erklärung nichts wissen, besagt überhaupt nichts. Man muss sich das nur einmal klarmachen: Selbst wenn es eine Schweigevereinbarung gäbe, wäre es nicht einmal zwingend sinnvoll, sie öffentlich zu bestätigen. Denn genau dadurch würde man sie ja in die Öffentlichkeit ziehen. Eine Schweigevereinbarung ist oft gerade dazu da, dass sie nicht zum Gesprächsthema wird. Das macht sie für Außenstehende prinzipiell schwer überprüfbar – und das ist kein Fehler im System, sondern der Zweck.
Es ist außerdem falsch, die Unterlassungserklärung vor Gericht und eine eventuell bestehende Verschwiegenheitserklärung gleichzusetzen. Das sind zwei verschiedene Dinge mit unterschiedlichen Funktionen. Die Unterlassungserklärung ist – in diesem Kontext – eine Verpflichtung, bestimmte Aussagen künftig zu unterlassen; häufig mit Vertragsstrafe, damit die Wiederholungsgefahr als ausgeräumt gilt. Eine Verschwiegenheitserklärung (wenn es sie gibt) ist dagegen eine weitergehende, themenbezogene Schweigeabrede: Sie kann die Diskussion über Details, Abläufe, interne Absprachen, Familienbelange oder schlicht „alles rund um die Sache“ betreffen – unabhängig davon, ob einzelne Aussagen wahr oder unwahr sind.
Juristisch betrachtet geht es bei der Unterlassung häufig um einen Unterlassungsanspruch, der im Zivilrecht klassisch als Abwehranspruch konstruiert wird (im Bereich des Eigentums etwa über § 1004 BGB, im Persönlichkeitsrecht über entsprechende Grundsätze), und der dann in der Praxis durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung „befriedet“ wird.3 Das ist ein anderes Spielfeld als eine Verschwiegenheitsvereinbarung, die ihren Ursprung schlicht in vertraglicher Abrede haben kann. Und genau deshalb ist die Aussage „Es gibt eine Unterlassung – also gibt es keine Verschwiegenheit“ so unpräzise, dass man sie eigentlich nicht als anwaltliche Belehrung in die Welt setzen sollte.
Es kann natürlich sein, dass Ofarim gar keine solche Erklärung abgegeben hat, erneut lügt und sich nur aus der Affäre ziehen will. Kann sein, aber das weiß derzeit keiner. Und solange das Gegenteil nicht bewiesen ist, müssen wir mal davon ausgehen, dass Gil Ofarim eine solche Erklärung gegenüber wem auch immer abgegeben hat und folgerichtig schweigt. Ganz egal, was Anwälte da wissen wollen, zu wissen glauben und unterstellen.
Man kann sogar noch einen Schritt weitergehen: Selbst wenn es keine separate Verschwiegenheitserklärung gäbe, kann es gute Gründe geben, in einer Situation wie dieser öffentlich nicht ins Detail zu gehen. Wer sich in der Vergangenheit rechtlich verbrannt hat, wird – egal ob Promi oder Nicht-Promi – irgendwann lernen, dass jedes weitere Wort eine neue Baustelle sein kann: zivilrechtlich, presserechtlich, reputationsmäßig. Und wer im Fernsehen sitzt, weiß außerdem, wie schnell ein Satz aus dem Kontext gerissen wird. Das ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern Medienrealität.
Was bleibt, ist deshalb ein nüchterner Befund: Die Diskussion vieler „Internetanwälte“ krankt weniger an fehlendem Fachwissen als an einem zu schnellen, zu pointierten Schluss. Unterlassung ist nicht Verschwiegenheit. Und die Tatsache, dass jemand im Umfeld des Hotelmitarbeiters eine Schweigeabrede bestreitet oder nicht kennt, sagt nichts darüber aus, ob Ofarim gegenüber einer dritten Person eine solche Verpflichtung eingegangen ist. Für den Zuschauer mag das unbefriedigend sein. Für die Logik ist es aber völlig normal.
Bildquellen:
- ofimo_800x500: Peter Wilhelm KI
Fußnoten:
- https://www.baumgaertner-friedrich.com/presserklaerung-zum-ausgang-des-verfahrens-g-ofarim-2023/ (zurück)
- https://www.focus.de/kultur/kino-tv/kein-schweige-deal-anwalt-des-hotelmitarbeiters-widerspricht-aussage-von-dschungelcamper-gil-ofarim_1d90b26f-520a-40b6-8688-a6afe23f1386.html (zurück)
- https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/privatrechtsschutz/unterlassungsklage/ (zurück)
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