Wer viele Medikamente benötigt, ganz besonders, wenn er chronisch krank ist, muss übers Jahr sehr viele Zuzahlungen in der Apotheke leisten. Hinzu kommen Zuzahlungen für Physiotherapie, Hilfs- und Heilmittel, Patiententransporte und die Krankenhaustagesgebühr.
Das kann eine große finanzielle Belastung sein. Damit man nicht über das erträgliche Maß hinaus belastet wird, gewähren die Krankenkassen auf Antrag eine Befreiung von diesen Pflichtzuzahlungen. Das wird einkommensabhängig gewährt. Wer viel verdient, muss auch mehr zuzahlen, wer wenig Einkommen hat, kommt schneller in den Genuss der Befreiung.
Wie wird das berechnet?
Die Krankenkasse rechnet immer nach folgender Formel: 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens gelten als zumutbar. Liegen die Ausgaben für Zuzahlungen darüber, muss man die mit einer Befreiung zukünftig nicht mehr bezahlen, bzw. kann das zu viel bezahlte Geld für bis zu 2 Jahre rückwirkend zurückfordern. Achtung: Einige Krankenkassen, darunter die DAK Gesundheit, gewähren das bis zu 4 Jahre rückwirkend.
Wer als „chronisch krank“ gilt, etwa Diabetiker, hat naturgemäß einen höheren Bedarf und muss nur 1 % seines jährlichen Bruttoeinkommens selbst zahlen.
Ein Beispiel:
Ich rechne Dir das mal für ein Bruttoeinkommen von 3.500 € monatlich aus:
Bei einem Monatsbrutto von 3.500 € ergibt das ein Jahresbrutto von: 3.500 × 12 = 42.000 €
Belastungsgrenze bei 2 % (Normalfall): 42.000 × 0.02 = 840 € pro Jahr
Belastungsgrenze bei 1 % (Chroniker): 42.000 × 0.01 = 420 € pro Jahr
Das ist der Betrag, den Sie maximal selbst bezahlen müssen, egal wie viele Rezepte Sie haben.
Wie beantrage ich die Zuzahlungsbefreiung?
Die Zuzahlungsbefreiung kann grundsätzlich auch formlos beantragt werden. In der Praxis stellen die Krankenkassen dafür jedoch eigene Antragsformulare auf ihren Webseiten zur Verfügung, die genutzt werden sollten.
Das Formular wird ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht. Dazu gehören insbesondere Unterlagen zum Einkommen – hierbei müssen alle Einnahmen berücksichtigt werden, also neben Gehalt oder Rente auch weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen, Nebenjobs oder sonstige regelmäßige Einnahmen.
Tipp:
Es lohnt sich, seiner Apotheke vor Ort treu zu sein. Dann müssen Sie nämlich nicht umständlich alle Belege und Kassenzettel sammeln und sortieren und zusammenrechnen. Moderne Apotheken können auf Knopfdruck die gewünschten Sammelbelege ausdrucken. Einfach rechtzeitig Bescheid sagen und freundlich danach fragen.
Ansonsten gilt: Heben Sie alle Belege stets gut auf!
Außerdem müssen die bereits geleisteten Zuzahlungen nachgewiesen werden. Dafür bewahrt man entweder alle Apotheken-Quittungen auf oder lässt sich in seiner Stammapotheke einen Sammelausdruck über die im jeweiligen Jahr gezahlten Zuzahlungen erstellen.
Muss ich alle Belege einreichen?
Leserin Justiane hat dazu folgende Frage:
Deine Belastungsgrenze ist fix und hängt ausschließlich ab von:
- Deinem Einkommen
- Deinem Familienstatus
- evtl. chronischer Erkrankung
und nicht davon, wie viele Belege Du einreichst.
Absolut wichtig zu verinnerlichen:
Du musst NICHT möglichst viele Belege sammeln, um Deine Grenze zu senken. Die Grenze bleibt IMMER gleich – egal, ob Du 10 oder 200 Quittungen hast.
Wenn Deine Stammapotheke ausreichend Belege liefert, dann reicht das völlig aus!
Weitere Belege zu suchen, ist nur dann sinnvoll, wenn Du die Grenze knapp verfehlst.
Wichtig:
Wenn Du für zurückliegende Jahre zu viel gezahlte Zuzahlungen zurückfordern möchtest, gilt selbstverständlich: Erstattet werden nur solche Beträge, die auch belegt sind. Für jede einzelne Zuzahlung muss ein entsprechender Nachweis vorliegen. Nur belegbare Ausgaben können von der Krankenkasse berücksichtigt und erstattet werden.
Bildquellen:
- belege-zuzahlung_800x500: Peter Wilhelm ki
Hashtags:
Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:
#Antrag #apotheke #Befreiung #Belege #Krankenkasse #sammeln #Zuzahlung

















