{"id":6370,"date":"2014-02-03T13:46:18","date_gmt":"2014-02-03T12:46:18","guid":{"rendered":"http:\/\/dreibeinblog.de\/?p=6370"},"modified":"2014-02-03T22:47:28","modified_gmt":"2014-02-03T21:47:28","slug":"hammer-urteil-des-lg-koeln-abmahnfalle-alle-webseiten-sind-betroffen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dreibeinblog.de\/hammer-urteil-des-lg-koeln-abmahnfalle-alle-webseiten-sind-betroffen\/","title":{"rendered":"Hammer! Urteil des LG K\u00f6ln \u2013 Abmahnfalle, alle Webseiten sind betroffen!"},"content":{"rendered":"

So, vor wenigen Minuten ist die Urteilsbegr\u00fcndung des LG K\u00f6ln (AZ 14 O 427\/13)* in einem Urheberrechtsstreit bei meinem Anwalt eingegangen. Dieser Rechtsstreit betrifft NICHT mich, ich bin weder Kl\u00e4ger noch Beklagter.
\nAuf der anderen Seite betrifft mich das Urteil, sollte es Bestand haben, doch wiederum mich; und nicht nur das, es betrifft alle Betreiber von Webseiten, die auf fremdes Bildmaterial zur\u00fcckgreifen!<\/p>\n

Das Gericht, um es mal laienverst\u00e4ndlich auszudr\u00fccken, urteilt, da\u00df selbst dann ein Urheberrechtsversto\u00df vorliegt, wenn man eine rechtm\u00e4\u00dfig erworbene Bilddatei, die auch durch Bildunterschrift und\/oder weitere Kennzeichnung im Text ordnungsgem\u00e4\u00df mit den Namen des Fotografen gekennzeichnet ist, so auf seine Seite stellt, da\u00df ein Internetbenutzer durch Rechtsklick auf das Bild und „Datei anzeigen“ den direkten Bildlink aufruft!<\/p>\n

Nochmals langsam zum Mitschreiben:
\nWenn man ein Bild auf seinen Server hochl\u00e4dt, bekommt es eine Adresse. Z.B. www.bestatterweblog.de\/bilder\/bildname.jpg.
\nDas mu\u00df so sein, denn \u00fcber genau diese Bild-URL wird das Bild sp\u00e4ter auf der Seite aufgerufen.<\/p>\n

Derjenige, der die Seite betreibt, tr\u00e4gt nichts dazu bei, da\u00df man das Bild nun auch aufrufen kann, indem der Seitenbesucher eine Funktion seines Browsers bem\u00fcht, und sich die Bilddatei isoliert direkt anzeigen l\u00e4\u00dft. Das ist wie gesagt eine Funktion des Browsers.<\/p>\n

\"Kann

Kann abgemahnt werden:
Bild wird durch Rechtsklick
vom Inhalt isoliert!<\/p><\/div>\n

Ist bei dieser Darstellungsweise kein Urheberrechtsvermerk sichtbar, wie bei Abermillionen Bildern im Netzt (!), so stellt das nach Ansicht des LG K\u00f6ln einen Urheberrechtsversto\u00df dar!<\/p>\n

<\/p>\n

Jeder, der Bilder aus Bilddatenbanken auf seinen Seiten hat und auch diejenigen, die einen Fotografen f\u00fcr sich Bilder machen lassen, l\u00e4uft also Gefahr, da\u00df der Fotograf dieser Bilder nun sagt: So haben wir nicht gewettet, es mu\u00df immer ein Urheberrechtsnachweis dabei stehen so steht es in den Nutzungsbedingungen \/ im Vertrag. Das ist bei der Rechtsklickmethode aber nicht der Fall, also mahne ich Sie jetzt ab!<\/p>\n

\"Losgel\u00f6stes

Losgel\u00f6stes Bild nach
Rechtsklick:
Abmahnf\u00e4hig!<\/p><\/div>\n

Geht man nun hin, was das Einfachste w\u00e4re, und schreibt mit Photoshop (oder einem anderen Programm) den Urheberrechtsnachweis in das Bild, so l\u00e4uft man Gefahr, in die n\u00e4chste Falle zu tappen.
\nDenn das stellt u.U. eine nicht durch den Fotografen autorisierte Bearbeitung seines Werkes dar.<\/p>\n

\"Urheberhinweis

Urheberhinweis im Bild
u.U. b\u00f6se Falle weil
unerlaubte Bearbeitung
des Bildes!<\/p><\/div>\n

M\u00f6glich w\u00e4re noch diese Variante:<\/p>\n

\"Das

Das eigentliche Bild um
einen Rahmen mit
Urheberhinweis erweitern<\/p><\/div>\n

Doch will man das immer machen? Was ist mit dekorativen Headerdateien, schm\u00fcckenden Elementen, Icons, Grafiken usw.? Will man diese mit einem ins Bild oder darunter gestempelten Urheberhinweis entstellen?<\/p>\n

Was kann man nun tun?<\/p>\n

Der einfachste Weg: Man verzichtet komplett auf fremde Bilder und fotografiert alles selbst. Punkt.<\/p>\n

Ansonsten mu\u00df man sich allerlei Techniken bedienen, um es dem Seitenbesucher (oder Abmahner?) so schwer wie m\u00f6glich zu machen.
\nM\u00f6glich w\u00e4re es, den Rechtsklick zu unterbinden, was ja geht, aber nicht wirklich wirkungsvoll ist. Am Ende urteilt noch ein Gericht, auch das vom Bildschirm abfotografierte Werk sei von \u00dcbel.
\nMan k\u00f6nnte jedes Bild mit einem transparenten Gif-Bild \u00fcberlagern. Das erfordert aber einen recht gro\u00dfen Aufwand beim Einbinden der Bilder.<\/p>\n

Bilder sind ja die W\u00fcrze des Ganzen und je nach Blogthema sind sie DAS Thema des Blogs.
\nKaum einer wird darauf verzichten k\u00f6nnen und wahnsinnig viele Blogger greifen auf freie oder bezahlte Angebote von Bilderdiensten zur\u00fcck.
\nAlle die das tun, laufen derzeit Gefahr abgemahnt zu werden.<\/p>\n

* Das Aktenzeichen enth\u00e4lt keine Null sondern den Buchstaben O.<\/p>\n

Bildquellen:<\/strong>