{"id":3392,"date":"2010-06-10T09:15:45","date_gmt":"2010-06-10T07:15:45","guid":{"rendered":"http:\/\/dreibeinblog.de\/der-mann-von-der-gez-eine-moderne-legende\/"},"modified":"2012-11-26T20:15:29","modified_gmt":"2012-11-26T20:15:29","slug":"der-mann-von-der-gez-eine-moderne-legende","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dreibeinblog.de\/der-mann-von-der-gez-eine-moderne-legende\/","title":{"rendered":"Der Mann von der GEZ, eine moderne Legende"},"content":{"rendered":"

Endlich! Endlich, das kann man wirklich sagen, kommt man allm\u00e4hlich dahinter, da\u00df das bisherige System zur Erhebung der Rundfunkgeb\u00fchren nicht mehr zeitgem\u00e4\u00df ist.
\nBislang ist es so, da\u00df jeder der ein Ger\u00e4t zum Rundfunkempfang bereith\u00e4lt, auch zur Zahlung der jeweiligen Geb\u00fchren verpflichtet ist. Wer nur ein Radio besitzt, der zahlt entsprechend weniger, wer au\u00dferdem noch einen Fernsehapparat besitzt, der zahlt derzeit knapp 18 Euro im Monat.
\n
\nAnmelden mu\u00df man seine Ger\u00e4te selbst und so sind die Landesrundfunkanstalten darauf angewiesen, da\u00df die Zuschauer \u00fcber ein gewisses Ma\u00df an Ehrlichkeit verf\u00fcgen. Das ist aber leider nicht bei allen der Fall. Au\u00dferdem enth\u00e4lt die Rundfunkgeb\u00fchrenordnung so viele Ausnahme- und Sonderf\u00e4lle, da\u00df man schnell und ohne es zu ahnen nicht den vollen oder einen falschen Geb\u00fchrensatz bezahlt. Als Beispiel sei hier genannt, da\u00df Hotels und Gastst\u00e4tten nicht etwa pro aufgestelltem Radioempf\u00e4nger abgerechnet werden, sondern pro eingerichteter H\u00f6rstelle. Eine H\u00f6rstelle kann z.B. aus einem im Gastraum angebrachten Lautsprecher bestehen. Und hier lauern dann die T\u00fccken und Gefahren: Werden etwa zwei Lautsprecher eines Stereosystems als eine H\u00f6rstelle angerechnet, so sind weitere Lautsprecher dann extra geb\u00fchrenpflichtig, wenn sie sich nicht mit anderen Lautsprechern \u00fcberlagern. Hat also ein Gastwirt oder Hotelier beispielsweise 20 Lautsprecher in seinem Gastraum\/Restaurant angebracht, so mu\u00df sehr genau ermittelt werden, wieviele davon einzeln und unabh\u00e4ngig voneinander als eigene H\u00f6rstelle gelten und welche nur zur Hebung des Raumklangs dienen.
\nDas nur mal am Rande als Beispiel daf\u00fcr, wie leicht man sich da versch\u00e4tzen und eventuell viel zu wenig oder zuviel Geb\u00fchren bezahlen kann. Auch \u00c4ltere und Behinderte, sowie sozial Schwache, f\u00fcr die Sonderregelungen bestehen, zahlen oft in Unkenntnis der Regelungen einfach gar nicht und werden so unwissentlich zum Schwarzseher.<\/p>\n

Schwarzseher werden seit Jahrzehnten vom GEZ-Mann ermittelt, so behaupten es zumindest gerne die Medien und auch heute mal wieder der „Mannheimer Morgen“, obwohl es den Geb\u00fchrenfahnder von der GEZ \u00fcberhaupt nicht gibt.
\nFakt ist: Die GEZ (Geb\u00fchreneinzugszentrale in K\u00f6ln) unterh\u00e4lt \u00fcberhaupt keinen Au\u00dfendienst. Nur die Landesrundfunkanstalten unterhalten jeweils einen eigenen Geb\u00fchren- und Teilnehmerdienst und besch\u00e4ftigt angestellte oder selbst\u00e4ndige Geb\u00fchrenbeauftragte. Diese beraten in Sonderf\u00e4llen, nehmen Teilnehmeranmeldungen und Adress\u00e4nderungen auf und stellen auch erste Mahnschreiben und Vollstreckungsank\u00fcndigungen zu. Au\u00dferdem ermitteln sie im Rahmen ihrer regelm\u00e4\u00dfigen Gebietsbegehungen Unstimmigkeiten und fahnden nach Schwarzsehern.
\nUnstimmigkeiten k\u00f6nnten beispielsweise sein, da\u00df in einem Haus nur ein Teilnehmer gemeldet ist, es aber sechs Klingeln mit sechs Namen gibt. Oder aber die Familie an einer Adresse gibt vor, keinen Fernseher zu besitzen, hat aber am Haus eine ganze Batterie von Satellitensch\u00fcsseln installiert.<\/p>\n

Abgesehen von absichtlichen Geb\u00fchrenverweigerern und notorischen Schwarzsehern gibt es also auch noch diejenigen, die ihre Geb\u00fchren falsch einsch\u00e4tzen oder versehentlich glauben, sie m\u00fcssten keine Geb\u00fchren bezahlen (etwa vollj\u00e4hrige, selbstverdienende Kinder, die noch bei den Eltern leben).
\nAu\u00dferdem ist vielen nicht klar, ob sie nun das Radio in ihrem ganz oder teilweise beruflich\/gesch\u00e4ftlich genutzten PKW separat anmelden m\u00fcssen oder nicht; und wie sieht es mit dem Zweitfernseher im Schlafzimmer oder Wochenendhaus aus?<\/p>\n

Um diesem Dschungel von Unklarheiten, Stolperfallen und Schlupfl\u00f6chern zu entgehen, soll die Art und Weise der Geb\u00fchrenerhebung nun vereinfacht werden. Ab 2013, sofern der Rundfunkstaatsvertrag entsprechend ge\u00e4ndert wird, soll pauschal auf jeden Haushalt eine entsprechende Geb\u00fchr entfallen. Dabei soll es sich dann wiegesagt um eine Pauschale handeln, die unabh\u00e4ngig von der tats\u00e4chlichen Zahl der bereitgehaltenen Ger\u00e4te erhoben wird.<\/p>\n

Ob nun Rundfunkgeb\u00fchren \u00fcberhaupt gerechtfertigt sind, ist nicht Gegenstand dieses Artikel, ich pers\u00f6nlich stehe ja zu den Rundfunkgeb\u00fchren und bin der Auffassung, da\u00df wir die richtig gute Information \u00fcberhaupt nur \u00fcber die \u00f6ffentlich-rechtlichen Sender bekommen, allein auf die Privatsender m\u00f6chte ich mich in dieser Hinsicht jedenfalls nicht verlassen. Au\u00dferdem genie\u00dfe ich jede Sendung, die nicht laufend von Werbung unterbrochen wird.<\/p>\n

In Zukunft wird man sich also der Realit\u00e4t ann\u00e4hern. Denn eines ist ja wohl klar, es gibt in Deutschland so gut wie keinen Haushalt, der nicht doch in irgendeiner Form einen Rundfunkempf\u00e4nger bereit h\u00e4lt. Die allgemeine Lebenserfahrung zeigt, da\u00df es heute eine S\u00e4ttigung von nahezu 100% gibt, das bedeutet, da\u00df jeder Haushalt auch wenigstens ein Ger\u00e4t bereith\u00e4lt, mit dem man Radio- und\/oder Fernsehprogramme empfangen kann.
\nDas kann man also zun\u00e4chst einmal als gegeben voraussetzen bzw. unterstellen und sich die ganze GEZ-Beh\u00f6rde und den gesamten Ermittlungsdienst der Landesrundfunkanstalten ersparen.
\nDie Geb\u00fchren k\u00f6nnten dann z.B. von den Finanz\u00e4mtern erhoben werden, die um Zuge der Aufl\u00f6sung der GEZ durch deren Mitarbeiter aufgestockt werden; auch an die Schaffung eines Sonderfinanzamtes in K\u00f6ln, nur f\u00fcr diesen Zweck, k\u00f6nnte nachgedacht werden.<\/p>\n

Ausgehend von der Grundunterstellung, da\u00df jeder Haushalt Rundfunkempf\u00e4nger hat, m\u00fc\u00dften dann diejenigen, die nachweislich wirklich keine Ger\u00e4te haben, eben diesen Nachweis der Beh\u00f6rde gegen\u00fcber erbringen.
\nEs w\u00fcrde quasi die Beweislast umgekehrt. Mu\u00dfte bisher die Landesrundfunkanstalt ermitteln und beweisen, ob jemand Ger\u00e4te bereit h\u00e4lt, so kann man heute davon ausgehen, da\u00df sowieso jeder einen solchen Apparat besitzt und wer keinen hat, was die gro\u00dfe Ausnahme sein d\u00fcrfte, der mu\u00df das dann eben nachweisen.<\/p>\n

Aus meiner Sicht ein wichtiger und lange \u00fcberf\u00e4lliger Schritt in die richtige Richtung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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