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Vermieter und Verkäufer sollen die Makler bezahlen

Makler Pixabay

Eine Wohnung oder ein Haus zu finden, ist ohnehin nicht besonders einfach. Schaut man in die Immobilienbörse der Tageszeitungen, wird man nur wenige Angebote finden, wo ein Vermieter sein Mietobjekt direkt an den Mann bringen möchte.
Die Anzeigen von Maklern überwiegen hier eindeutig.

Das bedeutet aber für den künftigen Mieter, daß er neben der eventuellen Doppelmiete während des Umzugs (1 Monat alte Wohnung und 1 Monat neue Wohnung), den Umzugskosten, den doppelten Renovierungskosten und der Kaution auch noch zwei Kaltmieten plus Mehrwertsteuer an Maklerprovision zahlen muß.

Beispiel:

Alte Miete 650,- €, neue Miete 750,- €, Renovierungen als Heimwerkerarbeit, Umzugskosten 1.000,-€

Miete bisherige Wohnung 650,- €
Miete neue Wohnung 750,- €
Kaution 2 Monatsmieten 1.500,- €
Maklerprovision 1.785,- €
2 x Renovierung 800,- €
Umzugskosten 1.000,- €
———————————-
Gesamt 6.486,- €

Wenn man also nur die neue Miete von 750,- € vor Augen hat, vergißt man schnell, daß da unterm Strich zunächst einmal fast 6.500,- € werden können, die man erst einmal hinblättern muß.

Natürlich bekommt man später eventuell noch die Kaution für die bisherige Wohnung zurück, aber die Erfahrung zeigt, daß Vermieter oft alles daran setzen, die Kaution einzubehalten.

Die unnötigste Position in der gesamten Berechnung ist die Maklerprovision. Denn oft genug leistet der Makler kaum eine Stunde Arbeit, für die er dann stolze zwei Monatsmieten einstreichen darf.
Ich will die Bedeutung und den Arbeitsaufwand der Makler nicht kleinreden. Gerade im großstädtischen Bereich, wo sich hunderte von Bewerbern um ein Mietobjekt bemühen können und der Makler wirklich viel Arbeit hat, ist die Provision manchmal sogar nicht einmal kostendeckend.

Aber gerade hier im dörflichen Bereich, wäre der gesamte Vermietungsvorgang in den allermeisten Fällen auch ohne Einschaltung eines Maklers möglich.
Ich weiß aber, daß manche Makler und Vermieter sogar ein stillschweigendes Abkommen haben und der Makler dem Vermieter wiederum eine „Provision“ dafür zahlt, wenn er ihm unnötigerweise wieder ein Objekt zur Vermietung übergibt.

Warum nun aber ausgerechnet der künftige Mieter die Maklerprovision zu bezahlen hat, leuchtete mir noch nie ein.
Der Vermieter geht schließlich mit einem Angebot an den Markt und möchte, daß es entsprechend beworben wird.
Dafür soll und muß er auch die Kosten tragen, denn schließlich erspart es ihm eine Menge Arbeit.

Witzigerweise hört man hier im suburbanen Bereich aber ganz häufig von Fällen, in denen die Vermieter quasi den gesamten Vermietungsprozess selbst abwickeln, die Mieter aber trotzdem zum Makler müssen, um dort ihre Unterschrift zu leisten und später die Provision zahlen zu müssen. Außer einem Telefonat und den fünf Minuten im Büro hat der Makler keine Dienstleistung erbracht. Alle Besichtigungen und die Auswahl der Mieter macht der Vermieter selbst.
Da sieht man die Provisionszahlung am Ende noch viel weniger ein.

Nun soll das Gesetz entsprechend geändert werden und derjenige den Makler bezahlen, der ihn auch beauftragt hat.
Das ist gut und richtig so.

In den Vereinigten Staaten ist das schon lange so, da zahlt immer schon derjenige die Zeche, der die Leistung auch bestellt hat.

Natürlich darf man sich nun nicht der Illusion hingeben, die Vermieter würden die Maklerprovision künftig aus ihrer Tasche bezahlen. Sie werden das einfach auf die Miete umlegen oder noch mehr Zirkus bei der Rückzahlung der Kautionen machen.
Aber zumindest dürfte die erste Kostenhürde beim Einzug nun wegfallen.

Immerhin dürfte der dörfliche Bequemvermieter, der vielleicht immer auf die „Rückvergütung“ seines Stamm-Maklers hoffte, nun davon absehen, einen Makler einzuschalten.
Aber sehr wahrscheinlich ist es so, daß Makler und Vermieter doch noch einige Schlupflöcher finden und Wohnungen bzw. Häuser nur unter ganz bestimmten Bedingungen vermieten, die dann doch wieder eine Kostenbelastung für die künftigen Mieter mit sich bringen.
Da darf man auf die Kreativität und Schlitzohrigkeit durchaus gespannt sein.


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In der „Servicewüste“ navigieren wir durch die oft trockenen Landschaften des Einzelhandels, der Behörden und des Online-Shoppings, wo Kunden sich vernachlässigt oder ungerecht behandelt fühlen. Diese Rubrik beleuchtet prägnante Beispiele solcher Erfahrungen. Doch es geht nicht nur um Kritik: Wir heben auch jene Oasen hervor, wo Unternehmen sich durch außergewöhnlich guten Service abheben und beweisen, dass eine „Servicewüste“ nicht die Norm sein muss.

Entdecken Sie mehr darüber, wie einige Marken es schaffen, in einer Welt voller Herausforderungen positiv aufzufallen.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 1. Oktober 2014 | Peter Wilhelm 1. Oktober 2014

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