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Soll Christian Wulff seinen Ehrensold bekommen? Abstimmung

Soll Christian Wulff seinen Ehrensold von jährlich 200.000 Euro bekommen?
Machen Sie mit bei der Abstimmung!

{jb_star}Sie finden die Abstimmung rechts in der Seitenleiste.{/jb_star}

(Sie läuft wie immer bis Ende des Monats)

Meiner Meinung nach soll er ihn bekommen.
Und zwar genau so lange, bis ihm eine Schuld nachgewiesen worden ist, denn auch für einen ehemaligen Ministerpräsidenten und zurückgetretenen Bundespräsidenten gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Und demnach hat auch Christian Wulff das Recht so lange als Unschuldiger behandelt zu werden, bis ihn ein deutsche Gericht ordentlich verurteilt.

Sollte Herrn Wulff eine Verfehlung im Sinne eines Verstoßes gegen unsere Gesetze nachgewiesen werden, ja dann kann man darüber nachdenken, ob man ihm nicht nahelegt, lieber auf die ungünstig benannte Präsidentenrente zu verzichten. Übrigens halte ich nichts davon, diesen Betrag einer wohltätigen Stiftung zukommen zu lassen. Das hat zwar einen gutmeinenden Glimmereffekt, kostet den Steuerzahler aber unterm Strich genau so viel, als wenn Christian Wulff das Geld behalten würde.
Der Mann kostet uns sein Leben lang sowieso noch genug Geld: Leibwächter, Personenschutz für Frau und Kinder, Fahrdienst, Büro in der Bundeshauptstadt usw.
Da sind die 200.000 Euro „Ehrensold“ ohnehin nur der kleinere Teil.

Bis jetzt jedenfalls ist Wulff genau das, was er selbst der Öffentlichkeit so gerne glaubhaft vermitteln möchte, ein Opfer der hetzende Presse. Selten hat unsere Republik, selbst bei schwersten Verfehlungen einzelner Politiker, es erlebt, daß über jemanden so viel Jauche ausgekippt worden ist, wie über Christian Wulff und seine Frau.
Vielfach hat das mit aufdeckendem Journalismus überhaupt nichts mehr zu tun gehab. Da wurde vielmehr gemutmaßt, behauptet und unterstellt. Fakten oder das was man derzeit für Fakten halten kann, haben nur die wenigsten Zeitungen und Magazine zu Tage gefördert und das meiste davon waren auch noch läppische Kleinigkeiten, die strafrechtlich keineswegs relevant sind.

Christian Wulff hat sich ungeschickt verhalten, sehr ungeschickt sogar. Das hat er getan, bevor die „Affäre Wulff“ zu einer solchen und er zum Präsidenten wurde und zwar mit der Grandessa von jemandem, der mit den Großen pinkeln will, aber nicht das Bein hoch genug zu heben vermag. Einmal im höchsten Amt im Staate hätte er vieles davon ach zu gerne ungeschehen gemacht, was man an seinem lächerlichen, von Zorn und Angst getriebenen Anruf beim BILD Chefredakteur deutlich ablesen kann.
Aber wieviel von dem allem dann wirklich Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung ist, das werden jetzt die Gerichte klären.
Und so lange hat der Mann eben, wie jeder andere Verdächtige auch, als unschuldig zu gelten.
Demnach steht ihm auch das Ruhestandsgeld eines Bundespräsidenten zu. Da gibt es überhaupt nichts dran zu rütteln.

Will man das anders, dann muss man eben die Bezugsregelungen ändern und ab dem nächsten Bundespräsidenten sähe die Welt dann eben anders aus, so wie Lieschen Müller sich das eben vorstellt.
Aber für Wulff gilt das, was jetzt Gesetz und Verordnung ist.

Vielleicht muss man die Schuld einfach an anderer Stelle suchen? Vielleicht sollte man sich auch einfach mal Gedanken darüber machen, ob man nicht vorher, bevor ein Mensch in ein so hohes Amt kommt, ihn auf Herz und Nieren prüft und ihn ggfs. eine entsprechende Ehrenerklärung unterzeichnen lässt, die ihm dann im Falle eines Falles später unter die Nase gerieben werden kann.
Keiner ist doch ohne Fehl und Tadel und der Volksmund sagt doch so schön: Wer im Glashaus sitzt…

Also Vorsicht bei zu schnellen Thekensprüchen und Kopf-ab-Parolen. Noch haben wir es mit einer überschäumenden Presse zu tun und erst wenn sich die dicke Schaumkrone gesetzt hat, wird man sehen, wie viel wirklich im Glas ist!

 

 

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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 26. November 2012 | Peter Wilhelm 26. November 2012

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