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Mannheimer Taschenskandal – Ratlosigkeit herrscht vor

Ex-Oberbürgermeister Widder weiß nichts, die anderen sind ratlos. Man will jetzt erst einmal prüfen und überlegen.
Wie das Dreibeinblog jüngst berichtete und was inzwischen auch von der Presse aufgegriffen wurde, haben Stadtparlamentarier für ihre Tätigkeit als Aufsichtsratmitglied aktuell und in der Vergangenheit hohe Bezüge erhalten, das ist völlig legitim. Daß sie aber diese Gelder z.T. in vollem Umfang nach eigenem Gutdünken behalten haben, ist weniger legitim. Nur 6.100 Euro dürfen sie nämlich behalten, den Rest haben sie an die Stadt abzuführen. Filz und Kungelei sollen so wirksam bekämpft werden.
Liest sich auf dem Papier ganz gut, nur gehandelt hat nach dieser Ordnung über viele Jahre lang keiner.
Einige, die hoheitlich beschäftigt sind, unterliegen sowieso einer Abführungspflicht gegenüber ihrem Dienstherrn. Für sie dürfte, wenn sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, die Sache überhaupt kein Problem darstellen. Sie dürften ja nur die ihnen zustehende Summe erhalten haben, der Rest wurde bereits abgeführt. Und darüber, an wen das nun richtigerweise abzuführen ist, an den jeweiligen Dienstherrn oder die Stadt Mannheim, ja darüber sollen sich die Dienstebenen streiten.

Anders sieht das für diejenigen aus, die aufgrund von Partei- und Fraktionszwängen, solche Bezüge „spenden“ müssen. Im Grunde handelt es sich, und das weiß jeder der schon einmal parlamentarisch tätig war, um einen mehr oder minder starken Abgabezwang, der durch das Ausstellen einer Spendenquittung steuerlich versüßt wird.
Die Spielregel ist klar: Du bist durch uns im Plenum und nur durch uns bekommst Du diese tollen Bezüge, also drück mal schön für die Fraktion und Partei soundsoviel ab.

Tja, jetzt ist die Kohle aber abgedrückt, um einmal in diesem Deutsch zu bleiben, und die Betroffenen gucken doppelt in die Röhre. Das Geld ist weg, gespendet und es dürfte den Parteimitgliedern an der Basis nur schwer zu vermitteln sein, würde es jetzt still und heimlich oder auf offiziell wieder an die Spender zurückgezahlt. Und selbst wenn: Wie hält es dann das Finanzamt mit den bereits gewährten Steuervorteilen für die Spenden?

Ganz in den Po gekniffen sind diejenigen, die das Geld weder an Dienstherr noch an Partei abführen mußten und es in Hausbau, Urlaub und Auto gesteckt haben. Ihnen dürfte schlicht und ergreifend nichts anderes übrig bleiben, als das Geld aus eigenem Vermögen wieder hinzublättern.

Wir dürfen gespannt sein.


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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 15. März 2015 | Peter Wilhelm 15. März 2015

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