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Lord Voldemort hat gegen Wikipedia verloren, Atze Schröder

Lord Voldemort, der dessen Namen nicht gesagt werden soll, Komiker aus Emsdetten, der mit Brille und Perücke unter dem Namen Atze Schröder auftritt, hat in seinem Rechtsstreit gegen den Wikimedia-Geschäftsführer Arne Klempert eine herbe Niederlage einstecken müssen.

Der Atze-Schröder-Darsteller hatte eine Klage gegen Klempert eingereicht. Nun wurdem ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt. Nach Ansicht der Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat Atze Schröders Darsteller keinen Anspruch darauf, daß er vollkommen anonym bleiben kann.

Weil in der Online-Enzyklopädie auch der wahre Name Atze Schröders genannt wurde, hatte dieser den Gang zum Gericht gewagt, nachdem ihm im Wege einer einstweiligen Verfügung vor Monaten in Berlin ein scheinbarer Erfolg beschert worden war. Hier war einer Zeitung untersagt worden, Bilder des Komikers ohne Maskerade zu veröffentlichen und den wahren Namen zu nennen.

Dies sieht das Hamburger Gericht aber nun völlig anders. Sie erließen nur einen Beschluss hinsichtlich der Kosten einer fallengelassenen Klage, setzen aber deutliche Zeichen. Der Atze-Mann hatte den Wikipedia-Mann verklagt, dann aber offenbar kalte Füße bekommen und die Klage zurückgezogen. Die Kosten des Verfahrens wollte er aber dem Wikimedia-Geschäftsführer Klempert auferlegt wissen. Und genau das lehnten die Hamburger Richter nun ab.

In Heise-Online heisst es dazu:

Nach Überzeugung der Richter konnten die Anwälte des TV-Komikers keine überzeugenden Gründe vorbringen, seinen bürgerlichen Namen geheim zu halten. Der Kläger wende sich aus freien Stücken an die breite Öffentlichkeit und wecke damit auch öffentliches Interesse. Dass der Darsteller anonym zu bleiben wünsche, konnten die Richter zwar nachvollziehen – die Nennung des Namens alleine sehen sie aber nicht als Persönlichkeitsrechtsverletzung, die dieses öffentliche Interesse aufwiege.

Grundsätzlich ist aber immer noch Vorsicht angebracht, weshalb ich auch den voreilig über diesen Artikel geschriebenen Namen H******* A***** wieder entfernt habe. Rechtssicherheit kann man erst nach einer höchstrichterlichen Entscheidung haben oder wenn man selbst einen Rechtsstreit gegen Atze-Schröders Darsteller, hier Lord Voldemort genannt, gewonnen hat.

Vor allem ist aber auch zu berücksichtigen, daß die einstweilige Verfügung von Berlin natürlich auch keinen bindenden Charakter hat, sondern allenfalls als grobe Richtschnur herangezogen werden kann. Dennoch erwecken wohl die Anwälte, vor allem aber das Management von Atze Schröders Darsteller den Eindruck, damit sei ein weltweit geltendes Verbot, quasi mit Gesetzescharakter erlassen worden.

Somit bleibt abzuwarten, ob der seinerzeit per einstweiliger Verfügung ausgebremste Zeitungsverlag den Gang ins Hauptsacheverfahren wagt, also die Sache vor Gericht in Sitzung klären lässt. Oder aber es kommt zu weiteren Prozessen, die einen entsprechenden exemplarischen Ausgang finden.

Bis dahin sage auch ich nicht, dass der wahre Name von Atze Schröder H******* A***** ist.

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 26. November 2012 | Peter Wilhelm 26. November 2012

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