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Gurgel und Märchensteuer

Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Betrachtung der Umsatzsteuern für diejenigen Webmaster, die Unternehmer sind. Unternehmer ist, wer in einer Gewinnerzielungsabsicht Geld einnimmt, beispielsweise durch Werbeeinnahmen aus Partnerprogrammen, dem Shopverkauf auf seiner Homepage usw. Diese Personen haben i.d.R. ein Gewerbe anzumelden, wodurch sie beim Finanzamt geführt werden. Daraus ergibt sich eine Steuerpflicht, die Pflicht zu Abgabe von Steuererklärungen und die Verpflichtung Umsatzsteuer abzuführen.

Um es einfach zu sagen: Für Einnahmen ist die Mehrwertsteuer (korrekt Umsatzsteuer) an das Finanzamt abzuführen. Für betriebliche Ausgaben (Server, Software, DSL usw.) bekommt man Vorsteuer (also die darauf gezahlte Mehrwertsteuer) wieder zurück. Diese Berechnung führt der Unternehmer selbst durch, wobei entweder unterm Strich eine Zahllast zugunsten des Finanzamtes oder ein Guthaben beim Finanzamt zugunsten des Unternehmers herauskommt.


Nehmen wir den normalen Fall:

Nehmen wir einmal an, Du hast im Monat Januar 595 Euro Umsatz erzielt.
Das ergibt für Dich eine Zahllast von zunächst 95 Euro (=19%)
Im gleichen Zeitraum hast Du aber 119 Euro betrieblich ausgegeben.
Hierfür stehen Dir 19 Euro Vorsteuerabzug zu.
Das rechnet sich dann wie folgt:
95 Euro – 19 Euro = 76 Euro, die ans Finanzamt zu zahlen sind.

Viele Webmaster erzielen aber inzwischen auch Umsätze aus dem Google-Adsense-Programm.
Die Zahlungen hierfür erfolgen in US$ und ohne Umsatzsteuer.

Daraus ergibt sich dann eine völlig andere Berechnungsgrundlage:

Nehmen wir wieder an, daß Du 595 Euro Umsatz erzielt hast.
Zusätzlich hast Du nochmals 595 Euro von Google erhalten.
Du hast abermals 119 Euro Betriebsausgaben gehabt.
Auf die ausländischen Umsätze entfällt keine Umsatzsteuer.
Das klingt sehr gut.
Es bleiben also die 595 Euro, die zu 19% zu versteuern sind, wie im obigen Beispiel.
Das bedeutet eine Zahllast von zunächst 95 Euro.
Aber jetzt kommt die Besonderheit! Da der Gesamtumsatz 1.190 Euro betrug und hiervon nur 50% steuerpflichtig waren, stehen Dir auch nur 50 % vom Vorsteuerabzug zu! Das Ganze wird so betrachtet, als hättest Du Deine betrieblichen Aufwendungen zur Hälfte dazu verwendet, um die steuerpflichtigen Umsätze zu erzielen und zur Hälfte um die Dollar-Umsätze von Google zu erzielen.

Das rechnet sich dann so:
95 Euro – (19 Euro : 2) = 85,50 Euro, die ans Finanzamt zu zahlen sind.

Dies sind nur Beispielzahlen, die natürlich so gewählt wurden, daß sie leicht zu rechnen sind.
Im Einzelfall kann das sogar noch viel ungünstiger aussehen, vor allem, wenn die Google-Umsätze einen noch höheren Prozentsatz am Gesamtumsatz ausmachen.

Dies ist keine Rechts- oder Finanzberatung. Bitte informiere Dich ggfs. bei einem Steuerberater, dem Finanzamt Deines Vertrauens oder einer anderen geeigneten Fachperson.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Deshalb stehen rund 2.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 26. November 2012 | Peter Wilhelm 26. November 2012

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