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Ebay lebt! Keine krummen Geschäfte

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Derzeit verkaufe ich einen Artikel bei Ebay. Als Startpreis habe ich 1 Euro angegeben und dazu noch, für ganz eilige Interessenten einen etwas höheren Sofortkaufpreis. Wer will, der kann also sofort zuschlagen und hat den Artikel schon 1 Tag nach Bezahlung, bei Bezahlung mit PayPal sogar schon am nächsten Postzustelltag. Wer das nicht mag, der bietet eben und muß sich im Rennen mit den anderen Bietern beweisen. Soweit also alles ganz normal.

Doch schon am ersten Tag meldet sich ein ebay-Mitglied und schlägt mir vor, ich solle mir doch die „30 Euro Ebay-Gebühr sparen und ihm das Ding an Ebay vorbei verkaufen“.

Ich soll also den Artikel vorzeitig aus der Auktion nehmen, hierfür Ebay gegenüber eine erfundene Begründung angeben und ihm dann den Artikel zu einem -im übrigen indiskutablen- niedrigeren Preis verkaufen. Zum einen ginge ich dadurch aber sämtlicher Schutzmechanismen von Ebay verlustig und zum anderen habe ich mich ja bewußt für das Handeln auf Ebay entschieden und dann muß ich eben auch die dort geltenden Spielregeln beachten. Wenn man sich dazu entschließt, einen Artikel über Ebay zu verkaufen, ja dann gelten eben auch die Ebay-Regeln. Punkt.

Schon einen Tag später kam das zweite Angebot dieser Art von einem anderen Ebay-Mitglied.
Ich mache sowas aber nicht mit. Gemäß den Ebay-Regeln kann man eine Auktion dann vorzeitig beenden, wenn man den Artikel dem derzeit Höchstbietenden verkauft. Das würde man z.B. machen, wenn überraschenderweise jemand bereit ist, einen sehr hohen Preis zu bezahlen und man mit Recht annehmen kann, daß kaum jemand diesen Preis überbieten würde; warum sollte man dann die Auktion noch etliche Tage laufen lassen?
Aber in diesen Fällen hier ging es ja darum, Ebay als Handelsplattform zu nutzen, um günstige Artikel zu finden und dann den Plattformbetreiber um seine zu Recht geforderten Gebühren zu betrügen.
Argumentativ gehen die Käufer bei solchen nicht ganz koscheren Angeboten so vor, daß sie sich auf den Standpunkt stellen, sowieso nichts Schlechtes zu tun, denn als Käufer zahlten sie ja ohnehin keine Gebühren, diese trage ja immer der Verkäufer und schon deshalb seien sie ja frei von Schuld und der Verkäufer könne sich ja sowieso jederzeit für das Beenden der Auktion entscheiden.

Doch ist das mit den Gebühren leider anders, liebe Deppen, sämtliche Preisnachlässe, Rabatte, Gebühren und sonstige mit dem Warenverkauf verbundenen Kosten, zahlt immer der Kunde, nie der Kaufmann/Verkäufer.
Mal abgesehen von Flohmarkt-Privatverkäufern oder solchen Leuten die wertlosen Plunder vom Dachboden bei Ebay mehr oder weniger gewinnbringend verkaufen, achtet jeder kaufmännisch denkende Mensch darauf, daß ihm selbst bei einem rabattierten oder mit Gebühren belegten Verkauf unterm Strich immer noch genug übrig bleibt. Üblicherweise rechnet er den ganzen Gebührenfaktor schon bei der Kalkulation mit ein.
Egal also, wer nun letztendlich von Ebay zur Kasse gebeten wird, dem Auktionshaus entgehen bei solchen Geschäften, die an Ebay vorbei laufen sollen, die Gebühren und das ist schlicht und ergreifend die Erschleichung einer Dienstleistung und somit auch ganz klar durch die Ebay-Richtlinien verboten.

Und genau auf diesen Umstand habe ich in meinen Antworten an die „Bieter“ hingewiesen. Das wiedrum hat Ebay gesehen, man staunt, die sehen so etwas!
Und deshalb bekam ich gestern eine persönliche Mail von einem echten Menschen, der bei Ebay arbeitet:

Sehr geehrter Herr S.,

Anbei möchten wir Ihnen ein Lob aussprechen, Ich habe gesehen, dass Sie in den Fragen und Antworten zu dem Artikel XXXXXXX einen Sofortkauf zwei mal abgelehnt haben,
da Sie sich an die eBay AGB halten möchten. Herr S., ich danke Ihnen für Ihre aktive Mithilfe und Ihr faires Verhalten anderen Angebotsinteressenten gegenüber. Sie tragen damit erheblich dazu bei, dass faires und sicheres Handeln bei eBay möglich ist.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüssen nach E.

M. M.
eBay-Sicherheitsteam

eBay – Der weltweite Online-Marktplatz!
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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 26. November 2012 | Peter Wilhelm 26. November 2012

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