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Das Paket aus China – eine Fortsetzung V

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Ich will ja nun wissen, ob es korrekt ist, daß der Zoll für meine Jacke, die mit Versandkosten einen Warenwert von 125 Euro hat. Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer von rund 50% verlangen kann.
Deshalb habe ich mich an die für mich zuständige Zollverwaltung in Lörrach gewandt. Ich wüßte auch nicht an wen ich mich sonst wenden könnte, denn DHL-Express hat mir keine ordentliche Zollabfertigung übergeben, sondern nur eine DHL-eigene „Benachrichtigung über eine Sendung“ auf der die Gebühren einfach untereinander geschrieben sind. Eine Adresse des Zolls oder Angabe einer Rechtsgrundlage etc. fehlen da völlig.

Ich sehe auch auf der Schachtel keinerlei hoheitliches Siegel oder einen Zollaufkleber und sogar das Paketband, das man zum Wiederverschließen verwendet hat, ist nicht wie ich es schon mal hatte, vom Zoll, sondern von DHL.

Mich beschleicht das Gefühl, daß der Zoll das Paket gar nicht kontrolliert hat, sondern daß DHL in Eigenregie den Wert der Ware festgestellt und beim Zoll angemeldet hat.

Aber ich habe ja noch das Schreiben des DHL-HUB in Leipzig, in denen man mich zum Einsenden des Kaufbelegs aufforderte. Mal sehen, ob ich da weiterkomme.

 

Meine Anfrage an die Zollverwaltung wurde so beantwortet:


Sehr geehrter Herr,

Ihre Mail habe ich als Antrag auf Erstattung von Einfuhrabgaben aufgefasst.
Erstattungsanträge müssen an die Zollstelle gerichtet werden, die die
Einfuhrverzollung durchgeführt hat. Sie können die Anschrift dem
Einfuhrabgabenbescheid entnehmen, den Ihnen der Paketdienstleister übergeben
haben sollte. Der Gesetzgeber hat diese Zuständigkeitsregelung getroffen,
weil die Zollstelle, die die ursprüngliche Verzollung durchgeführt hat, den
Sachverhalt kennt und um Doppelerstattung zu vermeiden. Bitte haben Sie
Verständnis, dass ich Ihren Antrag nicht bearbeiten kann.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
H. Ju.

Wie gesagt, einen solchen Einfuhrabgabenbescheid habe ich nicht erhalten. Mal sehen.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 26. November 2012 | Peter Wilhelm 26. November 2012

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