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Abmahn-Terror in Deutschland

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Schätzungsweise 10.000 Anwälte durchforsten das Internet, um kleinen Website-Betreibern und jetzt ganz neu und aktuell: Bloggern auf die Pelle zu rücken. Gerne sind es Kleinigkeiten, wie ein falsches, vergessenes Impressum, manchmal ist es die unberechtigte Verwendung von Markennamen, die dazu führt, daß einem früher oder später eine Abmahnung ins Haus flattert.

So jüngst geschehen beim Saftblog. (Mehr dazu und auch weitere Links bei Farlion)

(Alle Beiträge in allen Blogs zu diesem Thema findet man hier
.)
Was bedeutet so eine Abmahnung? Nun, man hat u.U. einen kleinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, Handelsrecht oder Markenrecht begangen. Nun kommt keine Behörde und verlangt von einem, daß man das in Ordnung bringt, sondern es meldet sich der Anwalt eines Betroffenen. Das kann der Markeninhaber sein, ein Mitbewerber oder eben einfach nur ein ständig Betroffener. Der Anwalt dieses Betroffenen weist einen nun auf den (angeblichen) Verstoß hin und verlangt die Beseitigung des Mangels. Außerdem soll man eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Darin verpflichtet man sich, zukünftig nicht mehr so böse Sachen zu machen und wenn man es doch tut, würde man irgendeine horrende Summe, sagen wir 150.000 Euro Strafe zahlen.


In meinen Augen ist diese Konstruktion im deutschen Recht eine Ungeheuerlichkeit.
Normalerweise könnte man ja mit diesem Verfahren leben. Man hat was falsch gemacht, bekommt das mitgeteilt und soll es bitte nie wieder machen. Selbst mit der „Vertragsstrafe“ könnte man ja noch leben, man macht das dann einfach nicht mehr falsch.

Was die Sache aber teuer macht, ist die Tatsache, daß diese ganzen Verfahren i.d.R. von Anwälten durchgeboxt werden, die dem ersten Schreiben schon eine Kostennote beilegen. Und die kann es in sich haben! Mehrere tausend Euro sind da schnell beisammen, um deren Zahlung man nicht immer herumkommt!

Wenn sich große Unternehmen auf diese Weise beharken, dann ist das okay. Da soll dann Rechtsabteilung gegen Rechtsabteilung kämpfen und schließlich ein Gericht entscheiden.

Es ist aber ein Unding, wenn kleine Leute, ob nun Privatmann oder jemand der einen winzigen Internetshop betreibt, sich urplötzlich der geballten Macht bestens ausgebildeter Anwälte und Rechtsabteilungen gegenübersieht.

Die Abschaffung des Abmahnwesens ist eine längst überfällige Maßnahme!

Wenn ein Jeansladen an der Ecke mit Markennamen wirbt, die er gar nicht führt oder nicht führen darf, dann gehört dem auf die Finger gehauen. Wenn ein Blogger aber einen Bericht über Olympia, die Olympiade oder die Olympischen Spiele schreibt, dann ist es eine Frechheit, ihm zu unterstellen, er wolle damit Profit machen oder habe irgendeinem olympischen Verband damit einen Schaden zugefügt.

Man muß die Kirche doch auch mal im Dorf lassen!

Leider ist die Rechtslage aber so, wie sie ist und es sieht nicht so aus, als würde sich da in absehbarer Zeit etwas ändern.

Ändern müsste sich aber Folgendes: Wird im normalen Alltag von kleinen Leuten unbeabsichtigt oder in Unkenntnis ein solcher Verstoß begangen, sollte demjenigen die Möglichkeit gegeben werden, den Mißstand abzustellen. Ein einfacher Brief oder eine Mail reichen da doch völlig aus. Meinetwegen mit einer Rechnung über 25 Euro fürs Briefschreiben.
Erst wenn der Mißstand nicht abgestellt wird, dürfte die Gegenseite die Möglichkeit haben, teuer weiterzumachen.

Das sieht unser Recht zwar derzeit so nicht vor, aber es steht jedem Unternehmen, jedem Verband in Deutschland vollkommen frei, so zu verfahren! Anständige Unternehmen, die auch in Zukunft einen guten Ruf behalten wollen, sollten sich ernsthaft überlegen, sich einem Aktionsbündnis gegen Abmahnabzocke anzuschließen.
Zwar werden dadurch Abmahnungen von regelrechten Abzockern nicht ausgeschaltet, aber rechtschaffene Unternehmer grenzten sich auf diese Weise von den Abzockern ab!

Gleichzeitig sollten sich die Blogger ebenfalls zu einem Aktionsbündnis zusammenschließen und gemeinsam gegen die Abmahner Front machen.
Meine Oma hat immer gesagt: Wer sich auf einen Stuhl stellt und kräht, muß sich nicht wundern, wenn er auch als erster die Ohrfeigen abbekommt!
Wer sich heute im Web tagtäglich mit provokanten, frechen, verleumderischen und hetzerischen Artikel profilieren will, der muß in Kauf nehmen, daß er dafür auch mal eine Watsche bekommt. Für diesen Fall hat er nötigenfalls selbst Vorsorge und Vorkehrungen zu treffen.
Aber die große Masse der Blogger und Webseitenbetreiber schreibt doch über Alltäglichkeiten und will gar keine Rechte verletzen. So wie jetzt beim Saftblog.

Im Rahmen einer gemeinsamen Aktion sollten sich die Blogger im Falle einer Abmahnung schnell per Trackbacks, Pingbacks, Kommentarfunktion kurzschließen und für Öffentlichkeit sorgen.

Nichts ist den Unternehmen unangenehmer, als durch das Bekanntwerden solcher Dinge in der Öffentlichkeit schlecht dazustehen. Sorgen wir dafür, daß das Tun ihrer Anwälte öffentlich angeprangert wird!


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Deshalb stehen rund 2.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 12. Februar 2014 | Peter Wilhelm 12. Februar 2014

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