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Unerlaubte Telefonraucher

Endlich Klarheit! Gestern haben Gerichte und Gesetzgeber für Transparenz gesorgt und nun wissen wir woran wir sind. Das wurde aber auch Zeit, zu unterschiedlich waren die Regelungen in den einzelnen Bundesländern.

Doch was ist jetzt eigentlich genau Sache?

Jeder, der andere zu Werbezwecken anruft, muß seine Rufnummer übermitteln. Er muß aus einem wenigstens 75 Quadratmeter großen Raum anrufen und darf nur dann rauchen, wenn er sich während des Telefonates nicht auf einer Tanzfläche befindet. Außerdem darf er nur noch Leute anrufen, die mindestens 18 Jahre alt sind und die gerade nicht mit der Zubereitung von Speisen beschäftigt sind.

Alles klar?

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Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.

Da das Dreibeinblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen rund 2.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 42 Sekunden | Tippfehler melden | © Revision: 26. November 2012 | Peter Wilhelm 26. November 2012

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