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Rücksichtslosigkeit OEG, RNV, MVV

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Vorgestern hat mich ein Busfahrer beinahe ums Leben gebracht und gestern hat mich eine Straßenbahn beinahe in den Wahnsinn geklingelt.
Bevor ich näher darauf eingehe, machen wir uns doch einmal mit folgendem Sachverhalt vertraut:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.
(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.
(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.

Nun haben wir folgende Situation ganz in der Nähe meines Hauses. Ich muß es ein wenig erläutern, weil es in Google Maps ® nicht besonders gut zu erkennen ist.
Relativ waagerecht auf dem Bild verlaufen drei Straßen. Es ist dies die Hauptausfallstraße unseres Ortes und die links und rechts (auf dem Bild oben und unten) daneben liegenden, durch Grünstreifen abgetrennten Anliegerstraßen.
Die Hauptausfallstraße ist mit Tempo 50 begrenzt, gilt aber im Allgemeinen dennoch als gefährlich, weshalb man im betreffenden Bereich mehrere Überquerungshilfen (Inseln für Fußgänger ohne Zebrastreifen) eingerichtet hat.

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Diese Hauptstraße ist Linienstrecke der Busse der RNV/OEG, der hiesigen Nahverkehrsgesellschaft. Mitten im Bild am oberen Rand/Mitte, sieht man eine mit A gekennzeichnete Bushaltebucht.

Dort hält also nun in Position A ein Bus; gemäß oben zitierter StVO darf man nur „vorsichtig vorbeifahren“ (StVO § 20 Abs. 1). Ja, solange Personen ein- und aussteigen auf der rechten Fahrbahnseite (hier mal mit B gekennzeichnet) gar nur mit Schrittgeschwindigkeit (§ 20 Abs. 2).
Tagtäglich beobachte ich aber folgende Situation und war vorgestern selbst darin verwickelt:

Der Busfahrer fährt mit „Blinker rechts“ in die Haltebucht ein (A) ein PKW nähert sich aus Position B und genau wenn der PKW auf Höhe des Busses ist, fährt der Busfahrer IMMER NOCH RECHTS BLINKEND(!) plötzlich los, zieht nach links und nimmt beim Lenken offenbar den Blinkerhebel mit, um nach links zu blinken.
Das Gleiche sieht man auch in der Konstellation „kurz rechts blinken“, Blinker aus und dann ohne Blinker raus und dann erst links blinken.

Aber sogar wenn der Bus kurz links blinkt und dann erst rauszieht, es ist immer wieder die selbe Situation: Autos müssen voll bremsen, weil es sonst zu Zusammenstößen kommen würde.

Wohlgemerkt: Es handelt sich hier nicht um Raser oder rücksichtslose Verkehrsteilnehmer, sondern um harmlose Autofahrer, die durch nichts vorgewarnt auf einmal von einem Bus genötigt werden. Es ist selbstverständlich, daß man einem Linienbus die Abfahrt aus der Haltebucht ermöglicht (§20 Abs. 5) wenn dieser seine Absicht anzeigt und der Autofahrer einschätzen könnte, was als Nächstes passiert.
Bei meinen Betrachtungen spielt der Aspekt des „Schrittfahrens“ übrigens überhaupt keine Rolle, da im Augenblick des Losfahrens des Busses aus der Haltebucht das Ein- und Aussteigen regelmäßig (schon im Interesse der daran beteiligten Fahrgäste) beendet sein dürfte.

Es ist dies hier keine Schelte eines Rasers, der nicht einsehen will, daß er sich vorsichtig und umsichtig verhalten muß, sondern es ist die berechtigte Kritik eines Mannes, der heuer 30 Jahre seinen Führerschein hat, stets vorausschauend und defensiv fährt und sich durch das rüpelhafte, rotzfreche und gefährliche Verhalten der Busfahrer gefährdet sieht.

Ich schreibe dies auch nicht, weil mir das vorgestern so ergangen ist, sondern weil ich dieses Verhalten tagtäglich immer wieder beobachte.
Personen, die diese Busse benutzen, bestätigen mir, daß die Fahrer tatsächlich eben noch nach rechts in den Außenspiegel schauen, um die ausgestiegenen Fahrgäste zu sehen, dann den Knopf für den Schließmechanismus der Türen betätigen und dann quasi in einem Rutsch „links schauen, nach links rausziehen und dabei erst den Blinkerhebel mit der Hand mitziehen“.

Der zweite Punkt, der mich aufregt ist das Verhalten der Straßenbahnfahrer in Mannheim-Seckenheim.
Betrachten wir auch dazu ein Bild:

oegfull

In Position A hält ein PKW an der Haltelinie der Ampel B. Weit hinten an Position D steht zunächst die Straßenbahn (C) (OEG, also eigentlich eine Eisenbahn im Straßenbahnformat) an einer Haltestelle und es steigen zahlreiche Fahrgäste ein und aus. Immer noch ist Ampel B auf Rot geschaltet. Nun fährt die Straßenbahn los und möchte gerne, an Position E am PKW vorbei; leider biegen hier die Schienen von ganz rechts etwas nach links und Gleis und Fahrtrichtung der Autos treffen sich.

Der PKW-Fahrer hält vorschriftsmäßig bei Rot an der Haltelinie, er kann und darf nicht weiter nach links, er kann und darf auch nicht (weil rot) nach vorne weg, er steht einfach nur deshalb da, weil er die Vorschriften befolgt und gar nicht anders kann. Das hält aber die Straßenbahnfahrer nicht davon ab, nun möglichst nah an den PKW heranzufahren und ihn „anzuklingeln“. Immer wieder betätigt der OEG-Fahrer die Warnklingel, nervtötend, laut und vollkommen überflüssig.
Wo bitte soll das Auto hin? Nach oben abheben? In den Erdboden versinken? Sich auf halbschmales Format zusammenziehen?

Rücksichtslosigkeit, rotzfreches Verhalten, ja das Herbeiführen gefährlicher Situationen, das ist es was hier völlig überflüssigerweise provoziert wird.


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Lesezeit ca.: 7 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 26. November 2012 | Peter Wilhelm 26. November 2012

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