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Neue Regeln für Drohnen und Drohnenpiloten

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Neue Regeln für Drohnenpiloten und Drohnen

Es war ja nur eine Frage der Zeit, bis Verkehrsminister Alexander Dobrindt, sich auch um Multikopter kümmern würde.
Mit diesem publikumswirksamen Thema kann er geschickt vom PKW-Maut-Debakel ablenken. Inzwischen hat sich ja herausgestellt, daß das ursprünglich geplante Mautsystem für PKW mehr kosten würde, als es einbringen würde. Ein mehr als offensichtliches Schildbügerstreich-Bubenstück.
Ähnlich schildbürgerhaft weit lehnt sich Dobrindt jetzt auch bei den angekündigten neuen Regeln für Drohnenpiloten aus dem Fenster.

Vorzuwerfen ist ihm, daß er die kommende EU-Richtlinie nur unvollkommen umsetzt, und daß er der befürchtungsschwangeren Bevölkerung nach dem Munde redet. Aber es ist ja Wahljahr…

Was kommt auf die Drohnenpiloten zu?

  1. Kennzeichnung der Drohne
  2. Flughöhenlimit 100 Meter
  3. mehr Verbotszonen
  4. Pilotenschein für Drohnen
  5. Gewichtsbeschränkungen
  6. Erlaubnis von FPV-Brillen

Die Regelungen im Einzelnen:

  1. Kennzeichnung der Drohne
  2. Bisher gibt es keine Verpflichtung, eine Drohne zu kennzeichnen. So hätte bei einem Vorfall der Betreiber des Gerätes unter Umständen nicht ermittelt werden können.
    Dem Verordnungsentwurf zufolge soll nun eine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden.
    Drohnen mit mehr als 250 Gramm sollen dann eine Plakette erhalten, auf der Name und Adresse des Eigentümers stehen.

    PRO: Die meisten Drohnenpiloten werden nichts dagegen haben könne. Ihre Drohnen sind versichert und bei einem Vorfall sind sie ohnehin meist aus dem Schneider.
    CONTRA: Gerade die kleinen Flitzer, die von Kindern und Anfängern ohne Vorkenntnisse geflogen werden, sind besonders gefährlich, aber leichter als 250 Gramm.

    ALTERNATIVE: Generelle Kennzeichnungspflicht für alle Multikopter. Den Geräten liegt eine Karte bei, die man einsendet und dann erhält man, bei Vorlage einer Haftpflichtversicherung, die Plakette zum Aufkleben.

  3. Flughöhenlimit 100 Meter
  4. Geplant ist eine generelle Flughöhenbegrenzung auf 100 Meter.
    Das erzürnt viele Modellpiloten, die lieber in größeren Höhen fliegen würden.
    Im Gegenzug heißt es, daß jetzt die Nutzung einer Videobrille für den Drohnenflug (FPV) erlaubt werden soll. Das gilt aber nur dann, wenn die Drohne maximal 30 Meter hoch fliegt und nicht schwerer als 250 Gramm ist. Ansonsten muss ein Helfer das Fluggerät ständig im Auge behalten.

    FPV:
    PRO: Die Freigabe der FPV-Brillen ist sehr zu begrüßen. Sie ermöglichen eine wesentlich weitreichendere und bequemere, und damit auch sicherere Nutzung der Multikopter.
    CONTRA: Nur Drohnen mit deutlich mehr als 250 Gramm Fluggewicht verfügen über ausgereifte und sinnvoll nutzbare FPV-Technik.

    ALTERNATIVE: Freigabe der FPV-Nutzung für alle Drohnenpiloten. Oder Freigabe nur für die Drohnen, die über ein ausgereiftes FPV-System verfügen. Jedoch immer unabhängig vom Größe und Gewicht.

    Flughöhe:
    PRO: Eine Begrenzung der Flughöhe ist in Hinblick auf den Luftverkehr sinnvoll.
    CONTRA: 100 Meter für beaufsichtigten Flug und 30 Meter für FPV-Flug sind eindeutig zu wenig.

    ALTERNATIVE: Mindestens 250 Meter für kontrollierten Flug und 100 Meter für FPV sind das Minimum.

  5. Mehr Verbotszonen
  6. Es gibt bereits verschiedene Verbotszonen, zum Beispiel in der Umgebung von Flughäfen. Der aktuelle Verordnungsentwurf fasst die Vorschriften, die sich bislang zum Teil in den Bundesländern unterschieden, einheitlich zusammen und ergänzt sie.
    Der Verordnungsentwurf sieht zahlreiche Gegenden vor, in denen nicht (mehr) geflogen werden darf. Das Verbot soll unter anderem für Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr sowie über Menschenansammlungen gelten. Desweiteren gilt er für Gefängnisse, Industrieanlagen, bestimmte Bundes- und Landesbehörden sowie für Naturschutzgebiete.
    Das ist alles nichts Neues.
    Jetzt sollen auch bestimmte Verkehrswege tabu sein. Wenn sich das auf Bundesstraßen und Autobahnen bezieht, wäre Deutschland ein Land, in dem man fast nirgendwo mehr fliegen kann.
    Aber auch für Wohngrundstücke ist ein Flugverbot vorgesehen – es sei denn, der Inhaber oder Bewohner ist ausdrücklich einverstanden.
    Diese Einschränkungen gelten für Drohnen ab 250 Gramm und für solche Modelle, die optische, akustische oder Funksignale empfangen, übertragen oder aufzeichnen können.

    PRO: Die bisher bekannten Flugverbotszonen sind den meisten ernsthaften Drohnenpiloten bekannt und werden durchaus akzeptiert.
    CONTRA: Die Regeln müßten für ALLE Drohnen gelten, unabhängig von Größe und Gewicht. Ein Überflugverbot von Wohngrundstücken und Bundesstraßen, sowie BABs ist unrealistisch.

    ALTERNATIVE: Flugverbote wie bisher: Flughäfen, Gefängnisse, Kasernen usw.. Gleiche Bedingungen für alle Drohnen, ohne Flugbeschränkung bei Privatgrundstücken.

  7. Pilotenschein für Drohnen
  8. Der Berechtigungsschein, auch gerne in den uninformierten Medien „Drohnenführerschein“ genannt, entspricht der deutschen Mentalität. „Deutschland“, so sagte mal jemand aus dem Ausland zu mir, „ist das Land, in dem alles verboten ist. Und für alles, was Spaß macht, brauchst Du eine Lizenz oder mußt viel Geld dafür bezahlen.“
    Ich glaube, er hat Recht.
    Der sogenannte Kenntnisnachweis soll für alle Drohnen ab zwei Kilo Gewicht Vorschrift werden.
    Der Nachweis erfolge entweder durch Vorlage einer richtigen Pilotenlizenz (!) oder nach einer Prüfung durch eine vom Luftfahrtbundesamt anerkannte Stelle.
    Für diese Genehmigung ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgesehen.
    Schon ab ab 14 Jahren könnte die „Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein“ genügen. Das gilt dann aber nur für Sport- und Freizeitdrohnen, nicht etwa für gewerbliche Modelle.
    Für den Betrieb auf Modellfluggeländen soll kein Kenntnisnachweis verlangt werden.

    Die behördliche Aufstiegserlaubnis, die im Einzelfall beantragt werden muß, oder eine Betriebserlaubnis soll dann notwendig werden für Geräte ab fünf Kilo Gewicht sowie für Drohneneinsätze bei Nacht.
    Zuständig sind der Entwurfsvorlage zufolge die Luftfahrtbehörden der Länder.
    Die Rettungsorganisationen, Behörden und „Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“, zum Beispiel die Feuerwehr oder das THW benötigen grundsätzlich keine Betriebserlaubnis.
    Aber es soll Erleichterungen für gewerbliche Drohnennutzer geben, die bisher unabhängig vom Gewicht des jeweiligen Geräts eine Betriebserlaubnis benötigten. Hier soll künftig ebenfalls die Fünf-Kilo-Grenze gelten.

    PRO: Gewerbliche Drohnennutzer profitieren von der 5-Kilo-Grenze. Es sind gute Drohnen unter 5 Kilo erhältlich, die dann keine Einzelaufstiegs- oder Betriebserlaubnis benötigen. Gut auch, daß auf Modellflugplätzen kein Schein benötigt wird.
    CONTRA: Es zeichnet sich jetzt schon ab, daß völlig nutzlose Kurse zu überhöhten Preisen (die Rede ist von rd. 300 Euro) angeboten werden. Diese müssen dann von vernünftigen Erwachsenen absolviert werden, während Kinder mit gefährlichen Renndrohnen überall unkontrolliert und ohne Lizenz fliegen dürfen.

    ALTERNATIVE: Einfache Unterweisung durch einen erfahrenen Händler für alle oder eben eine Lizenz, die jeder machen muß. Aber mit gedeckeltem Kosteneinsatz und ohne künstlich aufgeblähte Amtlichkeit.

  9. Gewichtsbeschränkungen
  10. Die Gewichtsbeschränkungen machen soweit Sinn. Wir haben die Grenzen 250 Gramm, 2 Kilogramm und 5 Kilogramm.
    Bis 250 Gramm gilt alles als Spielzeug und wird von der Regelung nicht erfaßt. Daß Kinder zum Spielen keine Lizenz und keine Flughaftpflicht benötigen, ist ein erstrebenswerter Zustand.
    Allerdings macht man sich zu wenig Gedanken um den Bereich der FPV-Steuerung. Die soll ohne Begleitpiloten nur bei den Spielzeugdrohnen erlaubt sein, das ist zu kurz gedacht.
    Mich persönlich kratzt der Kenntnisnachweis zunächst nicht, meine Drohne ist leichter als 2 Kilo.
    Für gewerbliche Piloten kann die neue Regelung Erleichterungen mit sich bringen.

    PRO: Klare Regelungen und halbwegs brauchbare Gewichtsgrenzen.
    CONTRA: Die Regelungen wurden ohne Praxisbezug vom Schreibtisch aus ersonnen.

  11. Erlaubnis von FPV-Brillen
  12. Endlich, endlich, endlich! Moderne Drohnen unterscheiden sich von den früheren Flugzeugmodellen grundlegend.
    Wir haben es nicht mit selbstgebastelten Modellen und einer oft von verschiedenen Herstellern zusammengestoppelten Fernsteuertechnik zu tun. Bei Drohnen handelt es sich um fliegende Computer.
    Bei allen Vorbehalten der Technik gegenüber, muß man aber sagen, daß diese Drohnen sehr sicher und bequem auch vom Display oder der FPV-Brille aus geflogen werden können. Sagen wir es krass: Wenn das Ding runterfällt, spielt es keine Rolle, ob man es direkt sehen kann, oder ob man kilometerweit entfernt ist.
    Leider sieht die neue Regelung eine Gewichtsobergrenze von 250 Gramm vor. Das ist, wie oben schon erwähnt, absolut unrealistisch. Denn kleine Drohnen, das habe ich in vielen Tests gezeigt, können nur unzuverlässig per FPV gesteuert werden. Semiprofessionelle Drohnen hingegen, wiegen mehr als 250 Gramm, sind aber per FPV sehr gut und sicher steuerbar.

    PRO: Brillen- und Display-Steuerung wird zugelassen.
    CONTRA: s.o. Die Regelungen wurden ohne Praxisbezug vom Schreibtisch aus ersonnen. Die 250-Gramm-Grenze ist Nonsens.

Die deutschen Modellflieger laufen Sturm gegen das Vorhaben. Entrüstung macht sich breit.
Die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ betrifft nämlich nicht nur Drohnen, sondern auch die althergebrachten Modellflugzeuge.
Auch für sie soll eine Maximal-Flughöhe von 100 Metern gelten. Deshalb sieht der Deutsche Modellflieger-Verband (DMFV) das Hobby von Hunderttausenden Bundesbürgern vor dem Ende.
Der SPD-Fraktionsvize Sören Bartol meint ebenfalls, dass die Bundesregierung weit über das Ziel hinausgeschossen ist. Er sagt: „Das wird im Bundesrat noch für erhebliche Diskussionen sorgen.“

Natürlich gehen der Deutschen Flugsicherung (DFS) und dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) die Regelungen noch nicht weit genug.
Sie sehen zwar den Zuwachs an Sicherheit, doch die geplante Plaketten-Kennzeichnung der Drohnen reicht ihrer Ansicht nach nicht aus.
Ganz ähnlich äußert sich der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Stephan Kühn: „Notwendig ist ein zentrales Drohnenregister, damit Aufklärung und Haftung bei Unfällen und Regelverstößen sichergestellt werden können.“

Um das Ganze noch einmal etwas klarer zu machen, habe ich Euch die Einzelheiten noch einmal in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefaßt.

Neue Regeln für Multikopter / Drohnen (geplant)

Bestimmung/Gewicht bis 250 g ab 250 g ab 2 kg ab 5 kg
Kennzeichen nein Plakette (Name/Adresse des Piloten)
Kenntnisnachweis nein
  1. Pilotenschein
  2. LBA-Prüfung ab 16 J.
  3. Modellverein ab 14 J.
Erlaubnis nein (außer nachts) Aufstiegerlaubnis
Flughöhe
  • 30 m mit FVP
  • max. 100 m ohne FVP
  • höher mit Aufstiegerlaubnis
  • höher auf Modellplätzen
  • max. 100 m
  • höher mit Aufstiegerlaubnis
  • höher auf Modellplätzen
Flugweite nur in Sichtweite
  1. nur in Sichtweite
  2. außer mit Genehmigung Behörde
FVP-Steuerung
  • ja, Flughöhe max. 30 m
  • mit und ohne Spotter
ja, mit Spotter1

1 Spotter: Weitere Person, die das Flugobjekt die ganze Zeit im Auge behält und den Piloten über Position, Lage und Umgebung laufend informiert.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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3D-Druck – Modellbau – Quadcopter – Hobby

In dieser Rubrik geht es um meine Hobbys und Bastelprojekte. Du findest hier Berichte über meine Projekte, Anleitungen, Fotos und Empfehlungen.

Meine Interessen sind vielfältig und die Schwerpunkte wechseln von Zeit zu Zeit. Auch die Themen Aquaristik und eventuell Fotografie finden hier ihr Zuhause.

Lesezeit ca.: 11 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 4. März 2017 | Peter Wilhelm 4. März 2017

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