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Neue Pflichten für Blogger

Buchautoren kennen das, der Verlag liefert von jedem neu erschienenen Buch einige Exemplare bei der Deutschen Nationalbibliothek ab. Die Nationalbibliothek archiviert nahezu das gesamte deutsche Schriftgut, auch meine Bücher stehen da. In der Wikipedia liest man dazu:

Der gesetzliche Sammelauftrag der DNB umfasst in Deutschland und Ausland veröffentlichte deutschsprachige Medienwerke, Übersetzungen deutschsprachiger Medienwerke in andere Sprachen und fremdsprachige Medienwerke über Deutschland. Die Publikationen werden erschlossen, archiviert und zur Präsenznutzung (Präsenzbibliothek) bereitgestellt.

2006 wurde „Die Deutsche Bibliothek“ in „Deutsche Nationalbibliothek“ umbenannt.

Die Bibliothek hat drei Standorte:
* Leipzig (ehemals Deutsche Bücherei)
* Frankfurt am Main (ehemals Deutsche Bibliothek)
* Berlin: Deutsches Musikarchiv

Der Gesamtbestand der Deutschen Nationalbibliothek zählt ca. 22,2 Millionen Einheiten (ca. 13,2 Millionen in der Deutschen Bücherei Leipzig; ca. 7,8 Millionen in der Deutschen Bibliothek Frankfurt am Main; ca. 1,2 Millionen im Deutschen Musikarchiv Berlin).

gekürztes Zitat aus Wikipedia

Doch was hat das mit Bloggern zu tun?


Möglicherweise werden demnächst Weblog-Betreiber mit neuen Pflichten konfrontiert. Ginge es nämlich nach den Köpfen der Bundesregierung, müsste demnächst jeder Webautor im Rahmen der Pflichtablieferungsverordnung regelmäßig Kopien seiner elektronischen Inhalte an die Nationalbibliothek abliefern.

Was mir als Schriftsteller in Bezug auf meine Bücher keine Mühe macht, könnte für mich als Webautor zu einer Plage werden! Bücher erscheinen nur alle paar Jahre und der Verlag übernimmt es, die notwendigen Pflichtexemplare bei der Nationalbibliothek abzuliefern.

Für Webautoren die Inhalte pflegen die sich häufig ändern und ggfs. tagesaktuell erneuern, würde das bedeuten, daß man stapelweise Kopien seiner Arbeit, etwa auf DVD, anfertigen und bei der Nationalbibliothek einreichen müsste. Daß das Ganze dann, typisch deutsch, nicht ohne den üblichen aufwendigen Papierkram abgehen wird, liegt ja auf der Hand. Gar nicht angesprochen wurde bislang, inwieweit das Verfahren dann möglicherweise auch noch mit Kosten für die Webautoren verbunden sein könnte.

Allein die Anfertigung und Einreichung (ohne etwaige Gebühren!) soll die deutsche Wirtschaft, ganz vorsichtig und grob geschätzt, rund 115 Millionen Euro jährlich kosten.

„Grundsätzlich betrifft es gewerbliche Homepage-Betreiber, zum Beispiel Nachrichtenportale. Man könnte den Verordnungsentwurf aber auch so auslegen, dass Blogbetreiber davon betroffen sein werden“, sagt Christian Spahr, Pressesprecher Telekommunikation und Recht bei Bitkom.

Quelle: zdnet.de

Auch wenn derzeit noch nicht klar ist, wieviel Kosten da möglicherweise auf jeden einzelnen von uns zukommen, so steht auf jeden Fall schon fest, daß Web-Autoren, die ihren Pflichten nicht nachkommen, mit empfindlichen Geldbußen und Ordnungsgeldern von bis zu 10.000 Euro bestraft werden können.

Wie viele andere auch teile ich die Auffassung, daß die Nationalbibliothek so viele Schriftwerke wie möglich sammeln sollte, meinetwegen auch die elektronischen Inhalte von Weblogs und sonstigen Internetseiten. Wenn der Staat aber ein Interesse an einer so umfangreichen Sammlung hat, dann soll er aber bitteschön auch für den Aufwand und die Kosten geradestehen.

Der Witz an der Sache ist übrigens, daß man die bisherige Verordnung eigentlich auf den Prüfstand gestellt hatte, um die Autoren und Verlage zu entlasten und die Pflichten zur Ablieferung zu begrenzen. Bei der Neuformulierung der Spielregeln ist man aber offenbar deutlich über das einst gesteckte Ziel hinausgeschossen.

Es bleibt die Hoffnung, daß man sich das Ganze nochmals gut durch den Kopf gehen lässt und letztlich doch zu einer Regelung kommt, die eine praktikable und kostengünstige Lösung darstellt.

Bildquelle: Commons Wikimedia mit folgender Lizenz: Soyburg at the wikipedia project, the creator of this work, hereby grants permission to copy, distribute and/or modify this document under the terms of the GNU Free Documentation License, Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation; with no Invariant Sections, no Front-Cover Texts, and no Back-Cover Texts. A copy of the license is included in the section entitled „GNU Free Documentation License.“

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Deshalb stehen rund 2.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 15. März 2015 | Peter Wilhelm 15. März 2015

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