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Mesothelioma Cancer – Teure Keywords – Mesotheliom Asbest

Was hat der Begriff Mesothelioma (auf „Deutsch“: Mesotheliom) mit Suchmaschinenoptimierung zu tun? Mesothelioma ist der Name einer sehr seltenen Krebserkrankung, für die es bis heute keine wirksame Therapie gibt. Ausgelöst wird sie durch den Umgang mit Asbest, wobei zwischen der Asbest-Aufnahme und der Entwicklung von Mesothelioma-Krebs durchaus 20 – 40 Jahre liegen können. Dieser Krebs spricht auf herkömmliche Therapien und chirurgische Eingriffe nicht an.

Für US-amerikanische Anwälte hat sich die Rechtsvertretung von Mesotheliom-Erkrankten in Schadensersatzprozessen zu einem so gewinnversprechenden Geschäft entwickelt, dass sie nahezu alles unternehmen, um Mesotheliom-Opfer auf ihre Dienste aufmerksam zu machen. Das führte dazu, dass sie bei Google und Yahoo für ihre Werbeanzeigen bis zu 90 Dollar pro Klick bezahlten!

So hohe Summen wie bei Mesothelioma laden Konkurrenten geradezu ein, öfters einmal auf die Anzeige zu klicken, damit z.B. das tägliche Werbebudget des Konkurrenten erschöpft wird und die eigene Anzeige zu einem niedrigeren Preis an prominenter Stelle erscheint.

Aber einmal ganz abgesehen von außergewöhnlich teuren Keywörtern wie Mesothelioma stellt der sog. Klick-Fraud, über den Links & Law schon mehrfach berichtet hat, ist ein ernstzunehmendes Problem von Werbetreibenden im Internet dar. Immer öfter wird von Betrügern berichtet, die nur deswegen auf bezahlte Einträge klicken, weil dies ihren Konkurrenten Kosten verursacht. Klickt ein Google-Nutzer auf den Link einer AdWord-Anzeige, bucht Google vom Etat des Werbenden einen Betrag ab und leitet den Besucher zur beworbenen Webseite weiter (sog. Pay-per-Click-Geschäftsmodell). Dieses System funktioniert so lange im Interesse des Werbenden, als auch wirklich eine an der Werbung interessierte Person die Anzeige anklickt.

Die bewusste Steigerung der Klicks zur Schädigung des Werbekunden kann sowohl automatisch durch Scripts als auch durch Personen (z.B. Konkurrenten des Werbenden) erfolgen. Da Klicks von Robotern zumindest teilweise von den Suchmaschinen als solche erkannt und nicht gezählt werden können, entwickelt sich vor allem die Alternative, in Billiglohnländern wie Indien oder Pakistan Arbeiter für das Anklicken von Links zu beschäftigen (India’s secret army of online ad clickers).

Die Betreiber der Suchmaschinen unternehmen zwar Anstrengungen, Click Fraud auf die Spur zu kommen, doch dürfte nach wie vor eine Vielzahl „betrügerischer“ Klicks, etwa durch Konkurrenzunternehmen oder zur Steigerung der eigenen Werbeeinnahmen, unerkannt bleiben. Nach Schätzungen einiger Experten sollen zwischen 5 und 13 % aller Klicks von nicht wirklich an der Anzeige interessierten Personen stammen, bei einigen Suchbegriffen mag die Zahl sogar bei 80% liegen! Nach Ansicht von Google ist es daher höchste Zeit, Klick-Fraud effektiv zu bekämpfen. Ansonsten könnte ihr Finanzierungsmodell gefährdet sein, aus dem ca. 98% aller Einnahmen stammen.

Google und 9 weitere Suchmaschinen wurden sogar im Februar 2005 in den USA vor einem US-Bundesbezirksgericht im Miller County im US-Bundesstaat Arkansas wegen Inrechnungstellung von Werbeanzeigen verklagt. Ihnen sei bewusst gewesen, dass die Klickraten, auf denen die Preisabrechnungen beruhen, zumindest teilweise manipuliert waren. Die Kläger, mehrere Werbekunden unter der Führung des Online-Händlers Lane’s Gifts & Collectibles verlangen nun u.a. Erstattung der zuviel gezahlten Gelder und Schadenersatz.

In die andere Richtung gibt es ebenfalls bereit gerichtliche Aktivitäten. So hat Google am 15.11.2004 beim Superior Court of Santa Clara County Klage gegen Auctions Expert International eingereicht. Der Vorwurf: Das beklagte Unternehme habe sich angemeldet, AdWord Anzeigen auf seiner Webseite anzuzeigen und habe dann in betrügerischer Absicht Klicks auf diese Werbeanzeigen erzeugt, um sich so einen ungerechtfertigten Gewinn zu erschwindeln.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 26. November 2012 | Peter Wilhelm 26. November 2012

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