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Mannheimer Taschenskandal – gleiches Recht für alle

Etwas leid tun können sie einem ja, die Mannheimer Stadtabgeordneten, die seit vielen Jahren ihnen gewährte Vergütungen zum Teil nicht korrekt abgeführt sondern in die eigene Tasche gesteckt haben. Es ist ihnen durchaus zu glauben, daß sie vom entsprechenden Paragraphen tatsächlich nichts gewußt haben, es wurde schlichtweg nie darüber gesprochen.
In erster Linie sind Stadtabgeordnete ja Bürgervertreter und somit auch Bürger, die die Hunderte von Gesetzen und Verordnungen, die ihr Tun regeln, zunächst einmal nicht kennen können und müssen.
Da passiert es sicherlich leicht, daß man ganz unversehens gegen das eine oder andere Paragräfchen verstößt.

Wirklich?

So sieht es offenbar jetzt die Staatsanwaltschaft, die nicht gegen die Stadträte ermittelt, sondern nur prüft, wie man zu beteuern nicht müde wird und die jetzt zu dem Schluß kommt, man könne nichts strafrechtlich Relevantes entdecken. Weil die Stadräte von der Verordnung nichts gewußt hätten, könne man ihnen auch keinen Vorsatz nachweisen.
Toll!
Für alle anderen Bürger gilt vor den Mannheimer Kadis normalerweise nämlich: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Wie heißt es so schön im Wiktionary:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Bedeutungen:

Wer gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, wird bestraft, egal ob dem Handelnden bewusst war, dass er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt. Lediglich das »Ausmaß« der Strafe kann geringer ausfallen, wenn nicht wissentlich (das heißt ohne Vorsatz) gesetzwidrig gehandelt wurde.

Anmerkung:

Zum Beispiel besagt § 2 des ABGB: „Sobald ein Gesetz gehörig kund gemacht worden ist, kann sich niemand damit entschuldigen, daß ihm dasselbe nicht bekannt geworden sey.“

Mir ist es gar nicht danach, daß die Damen und Herren verfolgt, verurteilt und bestraft werden, denn ich sehe das Ganze doch eher als großes Versehen und die Betroffenen sind genug damit gestraft, daß sie die zu Unrecht behaltenen Beträge jetzt zurückzahlen müssen.

Aber dennoch: Würde sich der durchschnittliche Mannheimer vor Gericht darauf berufen, er habe ein bestimmtes Gesetz nicht gekannt und deshalb versehentlich dagegen verstoßen, ihm würde nur ein höhnisches Grinsen entgegenstehen.

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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 26. November 2012 | Peter Wilhelm 26. November 2012

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