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Kurzzeitkennzeichen – neue Regelungen ab 1. April 2015

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen werden von den Kfz-Zulassungsstellen ausgegeben und haben eine Gültigkeit von fünf Tagen. Um solche Kennzeichen zu bekommen, muß man eine gültige Kurzzeitversicherung und seinen Ausweis vorlegen, eine Gebühr bezahlen und Bleche und den Überführungs-Kfz-Schein in Empfang nehmen.

Tip:
Die Kurzzeitversicherung möglichst bei der Versicherung abschließen, bei der man später das Fahrzeug auch auf Dauer versichern will, dann kann es deutlich günstiger werden!

Diese Kurzzeitkennzeichen werden vor allem benötigt, um ein (gebrauchtes) Fahrzeug von A nach B zu überführen.
Beispiel: Man ersteigert als Hamburger in München ein Auto. Dann holt man sich in Hamburg bei seiner Zulassungsstelle die Kennzeichen, fährt nach München, bringt sie an und fährt mit dem Fahrzeug zur endgültigen Zulassung nach Hamburg zurück.
Notwendig wird das Ganze nur deshalb, weil man als Hamburger in München kein Auto zulassen kann.

Bislang war die Regelung so, daß man außer dem bisher Beschriebenen (Versicherung, Ausweis, Gebühr) nichts vorweisen mußte und der Überführungsschein blanco ausgestellt wurde.
Praktisch war das vor allem für diejenigen, die nur mit einer Kaufabsicht irgendwohin fahren, es aber noch nicht sicher war ob und welches Fahrzeug sie kaufen würden.

Die Identifikation des vorläufigen Kfz-Halters war, entgegen der Berichterstattung etwa in Auto-Bild, immer durch das Kennzeichen gegeben. Der Überführungsschein mußte in dem Moment mit den korrekten Daten des Fahrzeugs ausgefüllt werden, wenn man es in Besitz nahm und damit losfahren wollte. Der Scheininhaber war ja mit der Kennzeichennummer bei der Zulassungsstelle registriert.

Das Schöne und durchaus Praktische an der bisherigen Regelung war, daß man mit solchen (durch Versicherung und Gebühr recht teuren ((ca. 100 Euro))) 5-Tageskennzeichen auch mal ein liebgewonnenes Auto-Schätzchen im Straßenverkehr bewegen konnte, etwa den 8-Liter-Hubraum-Ami bei einer Ami-Parade oder das Schnauferl von 1925.
Und überhaupt, wer sich ein Fahrzeug nach Hause holen wollte, um es dann liebevoll zu restaurieren, konnte das mit einem solchen Kennzeichen tun.
Bei vielen Fastnachtsumzügen, Aufmärschen von Schützenvereinen und sonstigen Paraden fuhren immer automobile Raritäten aus längst vergangenen Zeiten mit, die nur für diesen Anlaß noch einmal ein Kurzzeitkennzeichen bekamen.

Eine TÜV-Zulassung benötigten nämlich die überführten Fahrzeuge nicht.

Das soll sich nun zum 1. April 2015 ändern.

Ab Anfang April sind auch Fahrzeugüberführungen mit Kurzzeitkennzeichen nur noch möglich, wenn eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GÜS etc.) nachgewiesen wird.
Damit sind alle diejenigen die Dummen, die ein Autoschätzchen vielleicht einmal im Jahr „just for fun“ kurzzeitig zuließen.
Auch die Überführung eines fahrbereiten Fahrzeugs ohne TÜV ist ab sofort nicht mehr auf eigenen Rädern möglich.
Solche Transporte können nur noch auf dem Anhänger erfolgen.

Es ändert sich aber auch der Zulassungsort.
Bis vor einiger Zeit war es egal, wer die Kurzzeitkennzeichen besorgte und wo das geschah. Das bot etlichen Internetdiensten ein schönes Geschäftsmodell. Sie besorgten für eine Pauschale von rund 100 Euro Versicherung und Bleche und sandten einem das per Kurier ins Haus. Von den 5 Tagen, die die Schilder gültig waren, ging dadurch zwar ein Tag verloren, aber man mußte sich wenigstens nicht mit der Zulassungsstelle herumschlagen, was insbesondere ja in Ballungsgebieten und großen Städten durchaus sehr nervig sein kann.
Dann kam auf einmal die Regelung, daß man ein Kurzzeitkennzeichen nur noch am Heimatort beantragen konnte, was diese Internetanbieter von der Bildfläche verschwinden ließ.

Jetzt aber ist es ab 1. April 2015 wieder so, daß man ein Kurzzeitkennzeichen überall besorgen kann.
Entdeckt man bei einem Aufenthalt in einer fremden Stadt ein gutes Auto und kauft es, kann man sich gleich dort seine Überführungskennzeichen besorgen und das Schätzchen nach Hause fahren.

Damit könnte für die Kurzzeitdienste wieder ein Geschäft möglich sein, jedenfalls bieten derzeit im Netz wieder viele solche Lieferdienste an.

Die neuen Regelungen sehen allerdings vor, daß schon bei der Beantragung der Kurzzeitkennzeichen das neue Fahrzeug exakt benannt wird. Einfach so ins Blaue kann man keine Überführungsschilder mehr bekommen.
Und wie bereits erwähnt, eine gültige Hauptuntersuchung wird ebenfalls verlangt.

Kritiker äußern allerdings Bedenken. Ist es bislang schon erstaunlich, daß beinahe jedes -auch noch so alte und vielgelaufene- gebrauchte Fahrzeug bei den einschlägigen Gebrauchtwagenhändlern und Internetbörsen mit dem Zusatz „TÜV kein Problem“ oder „auf Wunsch garantiert mit TÜV“ angeboten wird, wird die neue Regelung vermutlich zu noch mehr gefährlichen Zeitbomben auf unseren Straßen führen.

Bislang war es ja so, daß jeder Autobastler, der sein Liebhaberstück für 5 Tage im Sommer mal kurzzeitig zuließ, sich der Gefahr, die von seinem betagten Auto ausging, durchaus bewußt war. Auch wer ein altes Gebrauchtes von irgendwoher ohne TÜV überführte, nutze diese Fahrt eher dazu, um Schäden und Fehlfunktionen herauszufinden.
Nun wird aber befürchtet, daß noch mehr Fahrzeuge einen „schnellen TÜV“ bekommen, damit sie überhaupt überführt werden können.
Im Gegensatz zur bis April geltenden Regelung behalten diese Fahrzeuge aber für wenigstens 2 Jahre diesen „Händler-TÜV“, der oft nur gegen Geld oder aus Gefälligkeit ausgestellt wird, nicht selten, ohne das Fahrzeug überhaupt gesehen zu haben.

Angesichts vieler aus Osteuropa stammenden tickenden Zeitbomben auf vier Rädern, die massenweise auf unseren Straßen unterwegs sind, war die bisherige Regelung eigentlich eine gute Regelung.
Es war die recht unkomplizierte Ausnahme, mit der man – obwohl Kurzzeitkennzeichen schon immer nur für Erprobungs-, Werkstatt- und Überführungsfahrten galten- auch mal ein Fahrzeug ohne Hauptuntersuchung für einen begrenzten Zeitraum in den Straßenverkehr bringen konnte.
Es steht zu befürchten, daß jetzt die Händler alles daran setzen, um jedes Auto irgendwie mit der notwendigen Prüfbescheinigung zu versehen.


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Straßenverkehr und Fahrmichdochum

Der Straßenverkehr ist ein Thema, zu dem jeder etwas sagen kann. Mir begegnet so viel Abenteuerliches, Verwunderliches und auch Schönes. Darüber schreibe ich hier.

Diese Rubrik ist auch der Platz, in dem die Geschichten um Deutschlands am häufigsten umgefahrenes Verkehrsschild, das Fahrmichdochum, erscheinen.

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Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 20. Januar 2023 | Peter Wilhelm 20. Januar 2023

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