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Irreales bei real

Im vorherigen Bericht habe ich ja über das Mini-Netbook JayBook von Jay-Tech geschrieben, welches ich für 99,95 Euro bei real,- in der Filiale Mannheim-Friedrichsfeld gekauft habe.
Da auf der Packung groß „WLAN“ steht, geht man ja als Käufer davon aus, daß in dem Gerät nicht nur irgendwas verbaut ist, das WLAN kann, sondern daß man mit dem Apparat auch richtig schön im WLAN-Netz surfen kann. Zumindest jedoch stellt man sich vor, daß das innerhalb der eigenen Wohnung geht. Tut es aber zumindest bei dem von mir gekauften JayBook nicht. Also bringe ich gestern gegen Abend, keine 24 Stunden nach dem Kauf, das Gerät wieder zu real,- zurück. Aber dann…
Natürlich habe ich das Gerät wieder supergut verpackt. Die Schutzfolie vom Display hatte ich gar nicht abgezogen, das Kabel vom Netzteil nicht abgewickelt, sondern original „verclipst“ gelassen und auch sonst habe ich alles wieder ordnungsgemäß in die mitgelieferten Tütchen eingepackt.
Selbstverständlich habe ich auch auf dem Rechner keinerlei Spuren hinterlassen. Den Verlauf des Browsers habe ich gelöscht und mehrfach überprüft, daß der eventuelle neue Käufer nichts anderes zu sehen bekommt, als die von Jay-Tech voreingestellte Google-Suchseite.

Ich habe keine Software gelöscht, hinzugefügt und auch von der vorhandenen Software nichts registriert. Zwar fragte die Mailsoftware nach einem Schlüssel, den konnte ich aber weder finden, noch habe ich da etwas eingegeben. Mit anderen Worten: Ich bringe ein absolut jungfräuliches Gerät zurück, lediglich der kurzatmige Akku wurde einmal geladen.
Ja selbst wenn ich nach vielen Jahren Sachen bei Ebay verkaufe, verpacke ich die meistens noch genau so, wie sie im Originalauslieferungszustand waren. Ich hebe alle Kartons, Clipse, Tütchen und Folien auf. Das lohnt sich übrigens, es steigert den Verkaufserlös.


Satire!

Doch was sich dann bei real,- abspielte, das ist für mich der absolute Oberhammer!
Der zuständige Abteilungsleiter, Herr B., schaute sich nur kurz den Karton an und meinte dann: „Das können wir nicht zurücknehmen, das ist vom Umtausch ausgeschlossen.“
Dann holte er zu einem immerhin einminütigen Vortrag aus, real,- nehme grundsätzlich keine Artikel zurück, die irgendeinen Speicher haben, nichtmal schnurlose Telefone mit Nummernspeicher, „wegen dem Datenschutz“, „das ist vom Gesetz her so“.

„Ja ja“, sage ich, „ich will das Gerät ja auch nicht zurückgeben weil es mir nicht gefällt oder weil mich der Kaufpreis reut, sondern weil dem Gerät eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.“
Ich deute auf den WLAN-Aufdruck auf der Schachtel und erkläre Herrn B. daß das Gerät ganz im Gegensatz zu dieser Angabe nicht oder nur sehr unzulänglich mit WLAN betrieben werden kann.
Er verdreht kurz die Augen, seufzt, nimmt mir den Karton aus der Hand und sagt: „Gehen Sie, ich tausch’s Ihnen um, ich zahl‘ Ihnen das Geld aus.“
Immer wenn die Leute hier in der Gegend „gehe“ sagen, dann wollen sie genau das Gegenteil von einem. Sie wollen mitnichten, daß man weggeht, sondern das man mitkommt.

Also gehe ich mit Herrn B. mit in sein Büro zwischen dem Staubsaugern und dem Mikrowellenregal und dort nimmt er den Telefonhörer und spricht kurz mit der Umtauschdame vorne am Informationsschalter.
Ja und dann?

Dann wirft der gut Herr B. das schöne, immer noch neue Gerät in hohem Bogen in den Mülleimer.

Ich bin entsetzt und frage: „Meine Güte, warum werfen Sie das denn weg?“

„Das kann ich nicht mehr verkaufen. Sie haben das Ding eingeschaltet, also ist es unbrauchbar. Da ist jetzt alles auf Sie registriert und das kann ich so nicht weiterverkaufen.“

Ich nehme mehrmals Anlauf, ihm zu erklären, daß das Blödsinn ist und daß ich nichts registriert oder unbrauchbar gemacht habe. Aber Herr B. will mir nicht zuhören.
Er redet von Datenschutz, von Gesetzen und hört einfach nicht zu.

Ich lasse ihn reden und frage dann: „Wäre es möglich, daß ich auch mal was dazu sage?“

Er nickt und erneut versuche ich mit ihm zu sprechen, komme aber kaum über die ersten drei, vier Worte hinaus, dann unterbricht er mich und beginnt seine Litanei von vorne.
Ich will aber nicht einsehen, daß man 100 Euro wegwirft, daß man Ressourcen verschwendet, daß man Wirtschaftsgut einfach unnötigerweise vernichtet.
Er hätte ja beispielsweise auch sagen können: „Aus datenschutzrechtlichen Gründen verkaufen wir solche Geräte nicht gerne weiter, wären Sie mit einem Preisnachlass von 50 Euro einverstanden?“
Das wäre ich gewesen, denn mit LAN-Kabel hätte man das Ding ja gut benutzen können und wie ich schon im letzten Bericht schrieb: Als digitaler Bilderrahmen hätte das JayBook allemal getaugt.

Doch nichts. Herr B. wird richtig zornig, ich muß mehrfach bitten, er möge doch höflicher und freundlicher zu mir sein und versuche erneut, ihm zu erklären, daß ich kein Blödmann bin, sondern sehr genau weiß, was ich tue und daß das Gerät in einwandfreiem Verkaufszustand ist, aber er will das alles gar nicht hören, hört mir nicht zu und sagt: „Was wollen Sie denn? Sie bekommen doch Ihr Geld zurück.“

Ja was will ich denn? Ich will jedenfalls nicht, daß man in meinem Beisein ein Netbook einfach völlig überflüssigerweise im Papierkorb entsorgt.

Aber vielleicht war das ja auch viel Theater um nichts. Mal sehen, ich mache immer ein kleines, nahezu unsichtbares und garantiert nicht wertminderndes Zeichen auf die Verpackung von solchen Artikeln. Vielleicht steht das JayBook ja doch wieder im Regal.

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Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 26. November 2012 | Peter Wilhelm 26. November 2012

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